Illegaler Lauschangriff auf Anwaltskollege Bruno Steiner

Foto: Telefonhörer

Telefongespräche zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten dürfen in einem Rechtsstaat nicht abgehört werden. Bei einer versehentlichen Überwachung müssen die entsprechenden Informationen sofort ausgesondert und vernichtet werden, sie dürfen im Strafverfahren ohne Ausnahme keine Verwendung finden (Art. 271 Abs. 2 StPO).

Anwaltskollege Bruno Steiner ertappte die Polizei in Zürich dabei, dass sie im Auftrag der Münchner Polizei auf mindestens ein Telefongespräch mit einer Mandantin einen illegalen Lauschangriff – so die «>«Weltwoche» – ausgeführt hatte:

«Was der Basler Polizeifahnder H. bei der Einvernahme von Anja Popovic (Name geändert) an jenem 26. März 2014 genau sagte, lässt sich leider nicht mehr rekonstruieren. Denn das Protokoll vernichtete er später eigenhändig. Unbestritten ist, dass Popovics Verteidiger, der Zürcher Anwalt Bruno Steiner, geharnischten Protest einlegte. Denn die Information, mit der die Polizei Popovic bei der Einvernahme konfrontierte, musste aus einem Telefonat des Anwaltes mit seiner Mandantin stammen.»

Die Polizei sprach zuerst von einem Missverständnis, danach sollten die Informationen angeblich aus einem Gespräch mit Dritten stammen. Schliesslich präsentierte die Polizei eine dritte Version:

«[…] Die Kantonspolizei Zürich, die das Telefon von Popovic rechtshilfeweise angezapft hatte, habe das Anwaltsgespräch irrtümlich aufgezeichnet; als man den Fauxpas entdeckt habe, sei der Mitschnitt gelöscht worden; doch bei der Löschung sei ein Ausschnitt des Anwaltsgesprächs versehentlich in ein anderes Protokoll hineingerutscht. Man werde sofort alle Akten überprüfen und die heiklen Passagen entfernen.»

Die Offenlegung der Akten auf dem Rechtsweg ergab allerdings folgenden Sachverhalt:

«[…] Das Anwaltsgespräch war keineswegs gelöscht worden. Vielmehr existierten sowohl in Zürich wie auch in Basel zwei Dossiers – ein offizielles und ein inoffizielles. Das eine Dossier, offenbar nur für den internen Gebrauch gedacht, enthielt die Aufzeichnung des ominösen Anwaltsgesprächs in voller Länge. Das zweite Dossier, welches in den offiziellen Akten erscheint, enthielt das manipulierte und verfälschte Protokoll, bei dem ein Ausschnitt des Anwaltsgesprächs (angeblich versehentlich) einem Dritten untergejubelt wurde.»

Und weiter:

«An sich war das Telefonat des Anwaltes mit ­seiner Mandantin unverfänglich. […] Doch just der entlastende Teil […] wurde aus dem Protokoll für den offiziellen Gebrauch herausgeschnitten. […] Gut möglich, dass es der angekündigte Handy-Wechsel war, der die Fahnder dazu verleitete, das Anwaltsgespräch nicht zu überhören und zu löschen, sondern das Protokoll zu manipulieren und die brisante Information in ein anderes Gespräch hineinzuzaubern. Nur wurden die Gesetzeshüter damit selber zu Gesetzesbrechern. Denn sie wussten genau, dass sie an verbotenen Früchten naschten. In der Originalaufzeichnung wird ‹RA Steiner› von allem Anfang an als Rechtsanwalt aufgeführt. […] Dass neben dem offiziellen auch noch ein inoffizielles Dossier geführt wurde, deutet zudem darauf hin, dass wir es nicht mit einem Einzelfall zu tun haben.»

Fazit: Überwachungsstaat ausser Kontrolle

Das Beispiel zeigt einerseits, dass die Polizei in der Schweiz bei der Überwachung nicht davon zurückschreckt, einen Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit zu verletzen. Es nützt nichts, wenn Überwachungen zwar richterlich genehmigt werden müssen, aber offensichtlich keine wirksame Kontrolle der Überwacher stattfindet. Andererseits zeigt das Beispiel auch, dass es nicht ratsam ist, den staatlichen Überwachern mit der geplanten Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) noch mehr Kompetenzen – darunter die nachträglich legalisierte Verwendung von IMSI-Catchern und der Einsatz von Staatstrojanern – einzuräumen.

Bild: Flickr / peddhapati, «[…] Invention of Telephone», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

8 Kommentare

  1. Ich bin anderer Meinung. Ich glaube nicht daran, dass die Bedrohung durch staatliche Überwachung in der Schweiz gewichtiger ist als die Bedrohung durch diejenigen, die der Staat manchmal nur durch Überwachung finden kann. Gerade das vorliegende Beispiel beweist nicht nur, dass Missbräche vorkommen – das überrascht niemanden -, sondern dass der Rechtsstaat in der Schweiz im Grossen und Ganzen sehr gut funktioniert. Immerhin hat RA Steiner die Informationen der Weltwoche zufolge über ein Gericht in Erfahrung gebracht. Dass es das braucht, ist schade; dass das gelingt, ausgezeichnet.

    1. @David:

      Dein Glauben in Ehren, aber gibt es auch nüchterne Fakten dazu? Wir wissen mangels wirksamer Kontrolle schlicht nicht, wie häufig es zu Missbrauch kommt … und was den Rechtstaat betrifft, so findet dieser in Bezug auf Überwachung weitgehend hinter völlig verschlossenen Türen statt. Wo kann man beispielsweise die Rechtsprechung der Zwangsmassnahmengerichte im Kanton Zürich nachlesen?

    2. @ David

      Bedenken Sie bitte, dass unser Staat aus einer Hierarchie besteht bei der ein paar Wenige etwas zu sagen haben und Anweisungen den Untergebenen erteilen (da fragt dann niemand nach bzw. riskiert seinen Job wenn er fragt!). Ist nur einer dieser Führungskräfte im Staat korrupt (Korruption gibt es dort garantiert auch!), dann kann mit einer Überwachungsanlage die am Internetknoten hängt jedem mit geringem Aufwand etwas angehängt werden z.B. dem politischen Gegner.

      Mit der neuen Grundlage des DSG/BÜPF können wieder LEGALE FICHEN erstellt werden und da über das Internet mehr Daten vorhanden sind, als Sie sich denken können (z.B. lassen Ihre Suchanfragen auf Ihre Gesundheit schliessen oder Ihre politische Einstellung oder weil Sie Artikel X über eine App mit Ihrem Handy gelesen haben, scheinen Sie in eine Kategorie X zu gehören, usw.). Was möglich ist, ist so extrem, dass alles hinter verschlossenen Türen besprochen wird (übrigens ist es eine nachträgliche Legalisierung… diverse Anlagen stehen nämlich schon… aber das wird niemand eingestehen). Führt man nun diese Daten zusammen hat man Persönlichkeitsprofile der übelsten Art. Das wird gemacht, da können Sie sich sicher sein (Thema: Rasterfandung).

      Die wirklichen Kriminellen betrifft dies übrigens nicht wirklich, da die sich zu helfen wissen (z.B. bekommt man in Österreich und vielen anderen Ländern ohne Ausweis eine SIM Karte usw.). Ebenso können diese einfach durch die Stadt laufen, ein offenes WLAN Netz verwenden usw.. also schwierig ist es nicht die Überwachung zu umgehen.

      Am Schluss trifft es vor allem das Hauptziel… das Schweiz Volk… den durch Überwachung kann man ganze Personengruppen unterdrücken, da sich niemand mehr traut etwas zu sagen. Ähnliche Zustände gibt es in Diktaturen wie Nordkorea und gab es z.B. in der DDR.

      Wollen wir dies wirklich? Hat der Bundesrat und die Politik Wasser vor den Augen?

      Es gab in der Schweiz noch nie einen international organisierten Terroranschlag und Überwachung hat noch nie einen solchen verhindert!

      Wir sind das Schweizer Volk und nicht der Feind!

  2. Dass man sich als Opfer von solchen geheimen Polizeiaktionen oft am liebsten selbst umbringen würde kümmert die Bullen nicht im Gegenteil – sie hören mit ihrem Stalking nicht auf. Am 3.8.11 verprügelten die mich zur Prävention, bis andauernd überwachen die mich zur SuicidPrävention die aber ausschließlich durch das Mobbing das ich bei der Zürcher Stadtpolizei während 17 Jahren erlebte habe entstanden ist ! Ich werde ich seit 2010 jede Sekunde geheim überwacht. Ich fühle mich nirgends mehr sicher und bei jedem Telefon bei jedem Schreiben – auch jetzt – habe ich Angst dass aus diesem Text die Polizei- Ex Kollegen wieder wie nun schon sehr oft passiert – mir dann die Worte verdrehen und dem Gericht zusenden – meist via Staatsanwalt Kägi ! Die meisten Anwälte sind naiver als naiv was die Polizei betrifft – denn nicht nur ich auch die meisten Anwälte werden von der Polizei überwacht und deren Telefon abgehört ! Ich war 17 Jahre bei der Polizei und rede hier die Wahrheit – Anwälte wacht auf ! Auch viele von Euch werden permanent überwacht ! Ihr seid ab und zu vom Staat bezahlt und somit in den Polizeiaugen deren Untertan den es zu überwachen gilt – so ist das geheime Denken Eurer Präventivüberwacher von der Kantonspolizei – so gewinnt die Zürcher Polizei ihre Fälle regelmäßig: Worte Sätze änderst zusammenstellen ! Aus der abgehörten oder anderer überwachten Kommunikation ! Wir sind weltweit der schlimmste Pomizeistaat in Sachen präventiver Überwachung wozu die Polizei nämlich von niemandem eine Bewilligung braucht! Sie darf dies JAHRELANG machen – und tut dies zur Verhütung von Kriminalität – «wir behandeln noch nicht passierte Demikte» – Zitat aus dem Protokoll vom 25.10.13 mit dem Chef des Gewaltschutzes des Kantons Zürich !

  3. Ich, Aron Horvath, habe persönlich ein Gespräch geführt mit Hr. B. Steiner. (Weil ich selber einen Fall hatte ). Soweit ich das beurteilen kann, ist Hr. B. Steiner in seinem Metier SEHR erfahren und ein sehr besonnener Mensch. Ich selber bin ca.40J. alt und hatte verschiedentlich mit Anwälten zu tun. Die mir von Hr. B. Steiner dargelegten Sachverhalte bzgl. meinem Fall und der Juristerei im Allgemeinen waren SEHR profund und weitsichtig.
    Gestern (7.3.2017) in den Nachrichten wurde Berichtet, dass die CIA alle Smartphones überwachen kann (tech.machbar!), und das offenbar (schon seit Jahren) von einer Botschaft in FRANKFURT aus auch tut.
    Das war die letzte mir bekannte Nachricht bzgl. illegaler Überwachung ……….. ………. VON HUNDERTEN !!!

  4. Bei meinem letzten Besuch an der CEBIT (Europas grösste Messe für HI-Tech) habe ich gesehen / gelesen / gehört : die Schweiz ist führend in der Welt wenn es um Datenspeicherung und Cloud-Services geht (grosse Anlagen in den Bergen drin …. kein Witz!). Das sind elekt. Daten von Grosskonzernen, Banken, ev. Staaten die in die Schweiz ausgelagert werden.
    –> Soweit bzgl. MACHBARKEIT und TECH. KNOW-HOW

  5. Die Schweiz hat in Rom die Garde, die Polizei die den Papst bewacht. Wenn der Papst reist hat es das grössere Sicherheits Aufgebot als der Präsident der USA – Fazit: die CH Garde hat von allen wichtigen Gebäuden in der ganzen Welt die Sicherheitsvorschriften haben Kenntnis- die CH Polizei dürfte zu den weltweit manipulativsten dem Kontrollirrsinn führenden Staaten gehören.

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