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Limited Companies: Überprüfung der Seriosität in 5 Minuten

Logo: Companies House

In der Schweiz entdecken Gründer zunehmend die englische Limited Company als scheinbar vorteilhafte Alternative zur schweizerischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Woran erkennt man nun aber, ob eine englische Limited Company mit Tätigkeit aus und in der Schweiz seriös ist?

Mein deutscher Anwaltskollege Bernhard Schmeilzl hat einen nützlichen «5-Minuten-Check» veröffentlicht, mit der sich bei Limited Companies ohne teure Bonitätsauskunft die Spreu vom Weizen trennen lässt. Dieser «5-Minuten-Check» funktioniert mit einigen Anpassungen auch für die Schweiz:

1 – Eintrag im britischen Handelsregister?

Das britische Handelsregister wird durch das Companies House geführt. Jede englische Limited Company muss im britischen Handelsregister eingetragen sein. Mit dem WebCheck kann man grundlegende Informationen wie beispielsweise das Gründungsdatum und den Aktivitätsstatus online kostenlos abrufen.

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YouTube: Copyfraud mit «Content ID» als Geschäftsmodell?

Screenshot: «Content ID»-Beschreibung bei YouTube

Im April 2013 beanspruchte bei YouTube eine nicht näher spezifizierte Entität namens «AdShare MG» das Urheberrecht an einem Video, das ich selbst gefilmt und mit einer Musikaufnahme aus der «Public Domain» unterlegt hatte – ein solcher missbräuchlicher Urheberrechtsanspruch wird als Copyfraud bezeichnet.

Bei solchen «Content ID»-Ansprüchen kann bei YouTube zwangsweise Werbung eingeblendet werden, deren Einnahmen für mein Video an «AdShare MG» beziehungsweise die nicht genannten Dritten hinter «Adshare MG» sowie Google geflossen wären. Immerhin bestand besteht die Möglichkeit, gegen einen solchen missbräuchlichen Urheberrechtanspruch einen begründeten Einspruch (Dispute) zu erheben und tatsächlich verzichtete «AdShare MG» auf den urheberrechtlichen Anspruch.

Neue urheberrechtliche Ansprüche von EMI und IODA

Mit dem Verzicht von «AdShare MG» («Claim released») war der Copyfraud bei YouTube im Bezug auf mein Video allerdings noch nicht vorbei. Nun teilte mir YouTube mit, EMI und IODA würden das Urheberrecht an der Musikaufnahme in meinem Video beanspruchen – und aus diesem Grund sei mein Video in einigen Ländern nicht verfügbar («Your video is blocked in some countries») … ob EMI und IODA die Dritten waren, für die schon «AdShare MG» urheberrechtliche Ansprüche angemeldet hatte?

Screenshot: Urheberrechtshinweis bei YouTube

EMI beziehungsweise die EMI Group war bis vor kurzer Zeit noch eines der grössten Unternehmen in der globalen Musikindustrie, wurde 2011 aber durch die Universal Music Group übernommen und weitgehend zerschlagen. IODA steht für Independent Online Distribution Alliance und zählt heute als Teil von The Orchard zu Sony Music Entertainment. Zwei der drei globalen Major Label beanspruchten somit das Urheberrecht an der verwendeten Musikaufnahme aus der «Public Domain».

In der Folge legte ich erneut begründeten Einspruch ein und genauso wie «AdShare MG» zogen auch EMI und IODA ihre urheberrechtlichen Ansprüche zurück – allerdings nicht sogleich am nächsten Tag wie «Adshare MG», sondern erst nach einigen Wochen.

Screenshot: Urheberrechtshinweis bei YouTube

Copyfraud mit «Content ID» als Geschäftsmodell?

Ärgerlich an diesem Verfahren ist das Fehlen jeglicher negativer Folgen für missbräuchlich angemeldete urheberrechtliche Ansprüche – für Entitäten wie «AdShare MG» besteht damit ein Anreiz, möglichst viele «Copyright Notices» weitgehend automatisiert versenden zu lassen … mit jedem missbräuchlichen Anspruch, gegen den sich der betreffende Nutzer nicht wehrt – das dürfte den Normalfall darstellen –, lassen sich Einnahmen durch Werbung erzielen.

Netzpolitik.org bezeichnet diesen Copyfraud als «Piraterie einmal anders» und wagt die Prognose, «dass wir schon bald mehr Beschwerden über Copyfraud als Klagen über unerlaubterweise hochgeladene Inhalte auf YouTube zu hören bekommen werden.»

In Zahlen ist «Content ID» jedenfalls eindrücklich: Nach Angaben von YouTube werden jeden Tag über 100 Jahre an Videos geprüft, mehr als 3’000 «Partner» melden urheberrechtliche Ansprüche an und über ein Drittel der Werbeeinnahmen bei YouTube aus über 200 Millionen einzelnen Videos gehen auf «Content ID» zurück. Diese Zahlen lassen vermuten, dass Copyfraud bei YouTube mittlerweile sowohl für Google als auch die erwähnten «Partner» ein wichtiges Geschäftsmodell darstellt.

Der oben beschriebene Ablauf liess sich unabhängig vom bildlichen Videoinhalt mehrfach reproduzieren. Gleichzeitig ergab sich, dass bei der Erwähnung von «public domain» in der Videobeschreibung keine urheberrechtlichen Ansprüche angemeldet wurden. Man könnte darin eine Optimierung des Geschäftsmodells sehen, denn Nutzer, die ihre YouTube-Videos ausdrücklich mit einem «Public Domain»-Hinweis versehen, dürften häufiger mit Einsprachen auf Copyfraud reagieren als andere Nutzer …

EMI Music Switzerland hat bislang nicht auf meine Anfrage in dieser Angelegenheit reagiert.

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Urheberrecht: Forderung nach Netzsperren, Überwachung und Zensur in der Schweiz

Foto: Schlagzeile «Behörden verschärfen Kampf gegen illegale Internet-Downloads» der NZZ am Sonntag vom 19. Mai 2013

In der Schweiz wird an einem amerikanisch-schweizerischen Runden Tisch und in der Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) über verschärfte Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert. Handlungsbedarf ist nicht überzeugend ausgewiesen, aber es besteht amerikanischer Druck.

Im Gegensatz zum Runden Tisch, der weitgehend im Geheimen tagt, veröffentlicht die AGUR12 immerhin Zusammenfassungen ihrer einzelnen Sitzungen. An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2013 befasste sich die AGUR12 demnach mit der «Durchsetzung der Urheberrechte im Internet» und die Mitglieder waren sich «einig, dass auf eigenen oder fremden Urheberrechtsverletzungen basierende Geschäftsmodelle wirksam bekämpft werden müssen, und dass die Betreiber von Infrastrukturen, deren sich solche Geschäftsmodelle bedienen, dabei im Rahmen des Zumutbaren, technisch Möglichen und rechtlich Erlaubten Hilfestellung leisten sollten.»

Für die AGUR12 standen «mögliche gesetzgeberische Interventionen» im Vordergrund, die Andreas von Gunten (Präsident der Digitalen Allmend) in ihrer Gesamtheit treffend als «das Schlimmste aus Frankreich, den USA und Deutschland kombiniert» bezeichnete. Die AGUR12 schlägt als Massnahmen vor, Netzsperren, Warnhinweise sowie Notice and Take Down-Verfahren mit umfassender Überwachung der Internet-Nutzung bei gleichzeitiger Immunität für Hosting- und Internetzugangs-Anbieter zu ermöglichen:

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Juristische Weblinks #72

Hinweis: Seit Anfang November 2011 veröffentliche ich in unregel­mässigen Abständen juristische Weblinks zu lesens­werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens­werte Weblinks erreichen mich unter meinen Kontakt­adressen.
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Skype: Mitlesen bei Sofortnachrichten durch Microsoft

Logo: Skype

Microsoft sieht in den Datenschutz-Richtlinien für Skype unter anderem die Möglichkeit vor, mit Skype versendete Sofortnachrichten auf unerwünschte Inhalte wie vermutlichen Spam oder entsprechende Weblinks zu durchsuchen.

«Skype nutzt gegebenenfalls innerhalb von Sofortnachrichten und SMS automatisiertes Scannen zur Bestimmung von (a) vermutlichem Spam und/oder (b) URLs, die bereits als Spam-, Betrugs- oder Phishing-Links identifiziert wurden. […]»

Gemäss Heise Online News nutzt Microsoft diese Möglichkeit auch tatsächlich und ruft alle per Skype-Sofortnachrichten verschickten Internet-Adressen mit verschlüsselten Verbindungen (URLs, die mit https:// beginnen) standardmässig ab. URLs für unverschlüsselte Verbindungen hingegen – sie beginnen mit http:// – werden nicht standardmässig abgerufen.

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