Für 100 Franken pro Jahr kann man wie bereits berichtet als Unternehmen im Kanton Zürich seine E-Mail- und Website-Adresse in das online abrufbare Handelsregister eintragen lassen. Dieses «webLink»-Angebot weckt Erinnerungen an Registerhaie, vor denen das Handelsregisteramt normalerweise selbst warnt.
Das Angebot hat aber auch eine lauterkeitsrechtliche Dimension, woran mich Matthias Bürcher via Twitter
erinnert hat. Der neue Art. 3 Abs. 1 Buchst. p rUWG (PDF) soll Registerhaien das Handwerk zu legen und lautet wie folgt (mit Hervorhebung durch mich):



