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Handelsregisteramt auf Kollisionskurs mit revidiertem UWG

Screenshot der Website «testfirma.ch»

Für 100 Franken pro Jahr kann man wie bereits berichtet als Unternehmen im Kanton Zürich seine E-Mail- und Website-Adresse in das online abrufbare Handelsregister eintragen lassen. Dieses «webLink»-Angebot weckt Erinnerungen an Registerhaie, vor denen das Handelsregisteramt normalerweise selbst warnt.

Das Angebot hat aber auch eine lauter­keits­rechtliche Dimension, woran mich Matthias Bürcher via Twitter
erinnert
hat. Der neue Art. 3 Abs. 1 Buchst. p rUWG (PDF) soll Registerhaien das Handwerk zu legen und lautet wie folgt (mit Hervorhebung durch mich):

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Zürcher Handelsregisteramt als Registerhai?

«Bestimmt haben auch Sie kürzlich im Internet ein Unternehmen gesucht und dessen Website respektive E-Mail-Adresse gar nicht oder nur sehr umständlich gefunden? Das muss nicht sein!»

So beginnt ein Brief an Unternehmen, die im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen sind. Als Lösung wird eine «neue innovative Dienstleistung» namens «webLink» angeboten: Für «lediglich» 100 Franken im Jahr kann man seinen Handelsregister­eintrag um seine E-Mail- oder Website-Adresse ergänzen lassen; pro Jahr ist eine Aktualisierung «sogar kostenlos» inbegriffen (PDF).

Was auf den ersten Blick wie der Abzockversuch eines Registerhais wirkt, stammt tatsächlich vom Handelsregisteramt des Kantons Zürich und wird mindestens seit Anfang 2007 unter dem wenig vertrauenserweckenden Domainnamen «testfirma.ch» angeboten. Ob es wirklich Unternehmen gibt, die bereit sind, dafür 100 Franken pro Jahr zu bezahlen?

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Spass beim Lesen von AGB, EULA et al.

Würde jemand, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon, die Erklärung der Rechte und Pflichten bei Facebook oder den Lizenzvertrag von iTunes (PDF) tatsächlich liest, diese Dokumente noch akzeptieren wollen? Und bleibt jemand, der ein End User License Agreement (EULA) wirklich liest, dabei lange wach?

Der schweizerische Schauspieler Walter Andreas Müller (WAM) zeigt, dass man beim Lesen solcher Dokumente durchaus Spass haben kann …

(Via Florian Mauchle bei Facebook, leider nicht verlinkbar.)

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Weblinks #20

Hinweis: Seit Anfang November 2011 veröffentliche ich in unregel­mässigen Abständen juristische Weblinks zu lesens­werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens­werte Weblinks erreichen mich unter meinen Kontakt­adressen.