In ihrem jahrelangen Fluglärmstreit um den Flughafen Zürich haben Deutschland und die Schweiz heute Samstag eine Absichtserklärung zu dessen Lösung unterzeichnet. Hintergrund dieser Absichtserklärung (PDF) war eine unmittelbar drohende weitere Verschärfung der bestehenden deutschen Beschränkungen für die An- und Abflüge am Flughafen Zürich, mit denen die Bevölkerung in Südbaden vor Fluglärm durch «Zürcher» Flugverkehr geschützt werden soll. Heute sind diese Beschränkungen in der einschlägigen deutschen 220. Durchführungsverordnung (DVO) geregelt (PDF).
Eckpunkte der deutsch-schweizerischen Absichtserklärung
In ihrer Absichtserklärung haben sich Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesminister Peter Ramsauer darauf verständigt, unverzüglich einen Staatsvertrag mit folgenden verbindlich formulierten und damit relevanten Eckwerten abzuschliessen:
- Reduktion der heutigen Zahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Staatsgebiet, das heisst neu eine zahlenmässige «Plafonierung».
- Weitere Reduktion der Zahl der täglichen «Zürcher» Flugbetriebsstunden über deutschem Staatsgebiet, das heisst eine erweiterte zeitliche «Plafonierung».
- Gleichberechtigung der deutschen gegenüber der schweizerischen Bevölkerung im Bezug auf alle Fragen rund um den Flughafen Zürich, die Auswirkungen auf deutsches Staatsgebiet haben – ausdrücklich unter Einschluss von Schallschutz- und Entschädigungsverfahren.




