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Weblinks #37

Hinweis: Seit Anfang November 2011 veröffentliche ich in unregel­mässigen Abständen juristische Weblinks zu lesens­werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens­werte Weblinks erreichen mich unter meinen Kontakt­adressen.
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Schweiz: Ausländer als Gründer und Unternehmer?

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Mein neuster Gastbeitrag bei «startwerk.ch» befasst sich mit der Frage, wie man als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz ein Startup-Unternehmen gründen kann. Im Fazit beantworte ich diese Frage wie folgt:

«Für Ausländer aus den westeuropäischen EU- und EFTA-Staaten ist die Tätigkeit als Startup-Unternehmer in der Schweiz einfach, denn sie sind Schweizern weitgehend gleichgestellt. Für Ausländer aus Osteuropa erschweren die vorläufig noch bestehenden Kontingente die Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Für Ausländer aus Drittstaaten ist der Weg zur Gründung eines Startups in der Schweiz schwierig. In vielen Fällen ist es einfacher, über Ländergrenzen hinweg zu kooperieren anstatt zu versuchen, alle an einen Schweizer Startup-Unternehmen beteiligten Personen in der Schweiz zu beschäftigen.»

Bei «startwerk.ch» ist mein Artikel im Volltext online.

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ACTA: Schweiz verzichtet vorläufig auf Unterzeichnung

Nun verzögert sich auch in der Schweiz die Unterzeichnung des umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Anders als noch Anfang März 2012 hat nun der Bundesrat beschlossen, ACTA vorläufig nicht zu unterzeichnen:

«[…] Seit dem Abschluss der Verhandlungen hat die Kritik an ACTA in verschiedenen Ländern stark zugenommen. Der Bundesrat nimmt diese Befürchtungen ernst, denn sie betreffen grundlegende Freiheiten und wichtige Rechtsgüter.

Aus diesem Grund wird die Schweiz vorerst auf eine Unterzeichnung verzichten. Der Bundesrat wird sich erneut mit der Frage der Unterzeichnung beschäftigen, wenn neue Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Mögliche zusätzliche Entscheidungsgrundlagen für den Bundesrat sind die Verfahren in den fünf EU-Mitgliedstaaten, welche die Unterzeichnung von ACTA aufgeschoben haben, ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebenes Gutachten beim Europäischen Gerichtshof oder auch die Fortsetzung der Ratifikationsverfahren innerhalb der EU.»

Faktisch wird sich damit auf europäischer Ebene entscheiden, ob die Schweiz ACTA unterzeichnen und ratifizieren wird.

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Weblinks #36

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