Dropbox: Neue Nutzungsbedingungen ohne Sammelklagen

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Der amerikanische Speicherdienst Dropbox ändert per 24. März 2014 seine Nutzungsbedingungen. Zwei wichtige Änderungen betreffen etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Dropbox: Einerseits werden Sammelklagen (Class Actions) gegen Dropbox ausgeschlossen, andererseits tritt ein privates Schiedsgericht der American Arbitration Association (AAA) grundsätzlich an Stelle der bislang zuständigen staatlichen Gerichte in San Francisco.

Für Dropbox-Nutzer werden diese Änderungen in den meisten Fällen nachteilig sein:

Ein gemeinsames rechtliches Vorgehen gegen Dropbox mit Sammelklagen wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, so dass jeder einzelne Nutzer auf sich allein gestellt ist. Am 27. April 2011 hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court) im Fall AT&T Mobility v. Concepcion entschieden, dass die Möglichkeit von Sammelklagen vertraglich ausgeschlossen werden darf.

Ausserdem werden sich Dropbox-Nutzer in Zukunft bei Rechtsstreitigkeiten privaten Schiedsgerichten stellen müssen, die meist unternehmensfreundlich entscheiden – auch, weil sie von Unternehmen finanziert werden und deshalb zumindest in einem impliziten Interessenkonflikt stehen. Dropbox sichert in den geänderten Nutzungsbedingungen zu, die Kosten der Schiedsgerichtsbarkeit bei Ansprüchen unter USD 75’000 vollständig selbst zu tragen. Immerhin gibt es für die private Schiedsgerichtsbarkeit eine Opt-out-Möglichkeit bis am 23. April 2014, sofern nicht Dropbox for Business genutzt wird – dort fehlt diese Opt-out-Möglichkeit.

Im Übrigen bleiben die Nutzungsbedingungen einseitig zu Gunsten von Dropbox ausgestaltet – selbst bei einer Nutzung gegen Bezahlung oder bei einer geschäftlichen Nutzung (Dropbox for Business). So kann Dropbox den Zugang zum Speicherdienst gegenüber Nutzern jederzeit nach Belieben beenden und muss die Nutzer nicht einmal darüber informieren. Gewährleistung und Haftung versucht Dropbox weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auszuschliessen. Es bleibt deshalb wichtig, dass Nutzer ihre Daten nicht allein Dropbox anvertrauen, sondern über funktionierende Datensicherungen verfügen, die von Dropbox unabhängig funktionieren.

Heutige und künftige Nutzungsbedingungen

2 Kommentare

  1. Weisst Du, ob auf das Recht auf Sammelklagen wirklich so einfach verzichtet werden kann? Ist das in nationalen Gesetzen geregelt oder gibt es evt. Bundesstaaten, in denen ein solcher Rechtsverzicht unzulässig ist?

    1. @Andreas Kyriacou:

      Der oben verlinkte Wikipedia-Artikel zum Fall AT&T Mobility v. Concepcion sollte Deine Frage eigentlich beantworten:

      «AT&T Mobility v. Concepcion, 563 U.S. 321 (2011), is a legal dispute that was decided by the United States Supreme Court. On April 27, 2011, the Court ruled, by a 5–4 margin, that the Federal Arbitration Act of 1925 preempts state laws that prohibit contracts from disallowing class-wide arbitration, such as the law previously upheld by the California Supreme Court in the case of Discover Bank v. Superior Court. By permitting contracts that exclude class action arbitration, the high court’s decision will make it much harder for consumers to file class action lawsuits.»

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