Pop-up-Werbung: Legal und kurzfristig erfolgreich, aber …

Cartoon: Pop-up-Werbung

Pop-up-Werbung ist grundsätzlich legal und führt zumindest kurzfristig immer noch zu vergleichsweise hohen Konversionsraten. Aber lohnt es sich, Nutzerinnen und Nutzer damit langfristig zu verärgern?

«Marketoonist» Tom Fishburne, der den obigen Cartoon gezeichnet hat, zitiert in diesem Zusammenhang Dharmesh Shah von HubSpot:

«Humans dislike interruption. People hate ads–especially pop-ups–when they’re trying to do something else. It’s an irritating experience, and irritated people won’t buy from you.»

Dharmesh Shah liegt selbstverständlich richtig. E-Commerce-Anbieter sollten Nutzerinnen und Nutzer nicht bloss deshalb mit aufdringlicher Werbung verärgern, bloss weil solche Werbung kurzfristig funktioniert und grundsätzlich legal ist, sondern die langfristigen Auswirkungen solcher Werbung bedenken. Und spätestens, wenn man Newsletter-Empfängern nicht mehr erlaubt, sich problemlos abzumelden, kollidiert man in der Schweiz mit dem Lauterkeitsrecht gegen Spam.

Cartoon: Marketoonist/Tom Fishburne, Lizenz zur kostenlosen Nutzung in Weblogs.

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