Netflix: Nutzung aus der Schweiz ohne Strafbarkeit

Bild: Netflix-Nutzung via Fernsehgerät und Apple TV

Netflix ist ein führender amerikanischer Streaming-Anbieter für Filme und Serien der amerikanischen Unterhaltungsindustrie («Hollywood»). In der Schweiz ist das kostenpflichtige Angebot von Netflix äusserst beliebt, offiziell aber nicht erhältlich («Sorry, Netflix is not available in your country yet») – aus diesem Grund können Personen, die Netflix aus der Schweiz heraus nutzen wollen, nur über Umwege auf das Streaming von Netflix zugreifen.

«20 Minuten» liefert eine Anleitung (PDF) zum Netflix-Zugriff aus der Schweiz und hat mich gefragt, ob sich Schweizer mit diesem «Netflix-Trick» strafbar machen:

Ich gehe davon aus, dass sich Schweizer, die Netflix über Umwege wie VPN-Anbieter und ohne tatsächlichen Wohnsitz in den USA nutzen, nicht strafbar machen. Sie verstossen aber mutmasslich gegen die Nutzungsbedingungen (Terms of Use) von Netflix, was dazu führen kann, dass ihre Nutzerkonten gesperrt oder gelöscht werden.

Die Nutzungsbedingungen von Netflix sehen einerseits geografische Nutzungsbeschränkungen vor …

«[…] You may instantly watch a movie or TV show through the Netflix service only in geographic locations where we offer our service and have licensed such movie or TV show. […]»

… und erlauben Netflix andererseits, Nutzerkonten jederzeit, aus beliebigen Gründen oder auch völlig ohne Grund sowie ohne Kündigungsfrist zu sperren oder zu löschen:

«We reserve the right to terminate or restrict your use of our service, without notice, for any or no reason whatsoever.»

«[…] Netflix reserves the right to terminate your membership hereunder if Netflix, in its sole and absolute discretion, believes that you are in violation of Netflix software restrictions, restrictions against copying movies & TV shows provided to you by us, or other unauthorized copying or use of our proprietary content in violation of the copyrights of Netflix and its licensors. […]»

Nach Angaben des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) ist Netflix in der Schweiz bislang nicht offiziell erhältlich, weil die entsprechenden Lizenzen der amerikanischen Unterhaltungsindustrie fehlen. Solche Lizenzen sind zwar grundsätzlich erhältlich, doch in ihren Kosten nicht für einen vergleichsweise kleinen und mehrsprachigen Markt wie die Schweiz ausgestaltet.

Für mich liegt darin ein Beispiel, wie die amerikanische Unterhaltungsindustrie einmal mehr versäumt, ihr Geschäftsmodell zum eigenen Vorteil – Nutzer in der Schweiz gelten als konsumfreudig und zahlungskräftig – in die digitale Welt zu übertragen. Sie zieht es stattdessen vor, am geheimen schweizerisch-amerikanischen Runden Tisch und anderswo zu fordern, dass diese Nutzer kriminalisiert, überwacht und zensiert werden.

Bild: Netflix.

3 Kommentare

  1. «Sie verstossen aber mutmasslich gegen die Nutzungsbedingungen[..]»

    Hier an diesem Punkt stellt sich für mich als Laie die Frage: Könnte mich Netflix nicht anzeigen/verklagen wenn ich gegen die AGB verstosse?

    Hört sich doof an, aber kann das nicht mit Vertrags-Friedensbruch verglichen werden?

  2. Guten Tag Herr Rechtsanwalt Steiger

    Wie sieht es denn zwischenzeitlich beispielsweise mit Maxdome aus? Ist ja vergleichbar wie Netflix vor 2 Jahren. Kann ich von der Schweiz aus via VPN auf Maxdome zugreifen (und für den Service bezahlen) ohne dass dafür rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen könnten?

    Recht herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

    1. @Marc Winter:

      Für Maxdome gilt grundsätzlich, was ich im Beitrag damals über Netflix geschrieben habe:

      «Ich gehe davon aus, dass sich Schweizer, die Netflix über Umwege wie VPN-Anbieter und ohne tatsächlichen Wohnsitz in den USA nutzen, nicht strafbar machen. Sie verstossen aber mutmasslich gegen die Nutzungsbedingungen (Terms of Use) von Netflix, was dazu führen kann, dass ihre Nutzerkonten gesperrt oder gelöscht werden.»

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