Richter: Mehr Würde durch korrekte Kleidung von Anwälten und Parteien

Litografie: Porträt von Emil Stang, unter anderem Rechtsanwalt sowie ehemaliger Premierminister in Norwegen

Die Kleidung von Anwälten und Parteien scheint im Kanton Graubünden bisweilen die Würde der erstinstanzlichen Gerichte zu verletzen. In jedem Fall enthält das revidierte Gerichtsorganisationsgesetz (GOG, PDF) einen neuen Art. 15 Abs. 5, der zu diesem Schluss führen könnte:

«Die Parteien und Rechtsvertreterinnen oder Rechtsvertreter haben zu den Verhandlungen in korrekter Kleidung zu erscheinen, welche die Würde des Gerichts respektiert.»

Im Kantonsparlament war diese Kleiderordnung als Gummiparagraph umstritten. Ein Antrag auf Streichung war aber «chancenlos und wurde wuchtig abgelehnt». Anscheinend geht die neue Bestimmung auf einen Wunsch von Seiten der Gerichte zurück.

Für das Bündner Kantonsgericht gibt es bereits eine Kleiderordnung (Art. 18 KGV): Das Gericht muss dunkle Kleidung tragen, während für Rechtsanwälte und Parteien ebenfalls «korrekte Kleidung» vorgeschrieben ist. Mit dem revidierten GOG wird diese Kleiderordnung auch auf die erstinstanzlichen Bezirks- beziehungsweise Regionalgerichte ausgeweitet – anscheinend aber nur für Rechtsanwälte und Parteien, denn im revidierten GOG fehlt es an einer Kleiderordnung für erstinstanzliche Richter.

Bislang war mir nur die Kleiderordnung am Bundesgericht bekannt. Ob auch im Kanton Graubünden Erich Honecker für «viel reden in schönen Kleidern» als zweifelhaftes Vorbild herhalten muss?

Nachtrag

Wie mir aus Bündner Gerichtskreisen zugetragen wurde, bestand bis am 31. Juli 2009 für Richter am Kantonsgericht sogar die Pflicht, im Talar zu erscheinen. Die entsprechende Bestimmung in Art. 27 Abs. 1 u. 2 der Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsgerichtes von 1961 lautete wie folgt:

«1 Zu den Sitzungen mit Parteivortritt haben Richter, Aktuare und Rechtsvertreter in dunkler Kleidung oder im Talar zu erscheinen.

2 Das Kantonsgericht kann den Talar für die Richter obligatorisch erklären.»

Die Talarpflicht wurde abgeschafft, nachdem man im Kanton Graubünden festgestellt hatte, dass kein anderer Deutschschweizer Kanton eine vergleichbare Kleiderordnung für Richter kannte.

Bild: Flickr/Municipal Archives of Trondheim, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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