Kein Rückgaberecht ohne Rückgaberecht: Alles klar?

Foto: Einzelnes Himbeer-Luxemburgerli der Confiserie Sprüngli

Die weltberühmten Luxemburgerli und andere leckere Spezialitäten der bekannten Confiserie Sprüngli in Zürich kann man auch online bestellen. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Rücknahme von unbeschädigt und vollständig gelieferten Produkten ausgeschlossen, ein Widerrufsrecht wird lediglich Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) eingeräumt.

Erfreulich ist deshalb, dass die zweite Seite der Auftragsbestätigung, die man nach einer Online-Bestellung erhält, trotzdem ein Rückgaberecht erwähnt (mit Hervorhebungen durch den Verfasser):

«Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform […], jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger […] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware […] können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. […]»

Die Verwendung des deutschen Eszett und Verweise auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sind ungewöhnlich, aber Hauptsache, das Rückgaberecht – sogar auf Kosten und Gefahr der Confiserie Sprüngli – gilt … oder doch nicht?

In der Auftragsbestätigung findet sich unter anderem folgende Einschränkung zum Rückgaberecht:

«Unsere Produkte werden frisch hergestellt und unterliegen einer beschränkter Haltbarkeit. Daher können Produkte die unser Haus verlassen haben (Postversand, Offlineverkauf,..) nicht zurückgenommen werden.»

Faktisch besteht demnach kein Rückgaberecht, denn wenn Produkte online bestellt werden, müssen sie zwingend das «Haus» der Confiserie Sprüngli verlassen. Alles klar?

Meiner Erfahrung nach ist es für Onlinehändler empfehlenswert, Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB!) und sonstigen rechtlichen Texte von einem Fachmann wie beispielsweise einem qualifizierten Rechtsanwalt verfassen zu lassen. Standard-Texte können die Grundlage dafür bilden, doch dient eine Anpassung an das jeweilige Geschäftsmodell der Rechtssicherheit, gerade auch bei einer etwaigen Ausrichtung auf Kundinnen und Kunden im Ausland.

(Vielen Dank an Leser V. für seinen Hinweis!)

Bild: Wikimedia Commons/Alexander Klink, CC BY 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.

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