Cyber-Stalking: 4 Empfehlungen aus rechtlicher Sicht

Bild: Verbotsschild «Do Not Feed The Troll»

Cyber-Stalking oder Cyber-Mobbing, beispielsweise durch Belästigungen, Diffamierungen oder Drohungen via Social-Media, ist im Internet weit verbreitet. In vielen Fällen lassen die betreffenden Trolle und sonstigen Stalker von ihren Opfern ab, wenn ihnen diese keine Aufmerksamkeit schenken («Do Not Feed The Troll!»). Sofern solches Ignorieren nicht genügt oder für die Opfer nicht möglich ist, kann ein rechtliches Vorgehen notwendig und sinnvoll sein.

Das Newsportal Watson hat eine umfangreiche Anleitung «So werden Sie fiese Trolle und Stalker auf Facebook und Twitter los» erstellt und erklärt, wie man Stalker bei Facebook und Twitter blockiert. Ausserdem hat Watson meine nachfolgenden Empfehlungen für ein rechtliches Vorgehen gegen Cyber-Stalker veröffentlicht:

  • «Bei vielen Stalkern hilft, wenn man Ihnen mit einem anwaltlichen Schreiben oder mit einer Strafanzeige einen Schuss vor den Bug setzt.
  • Jeder Stalker ist anders, so dass das rechtliche Vorgehen im Einzelfall definiert werden muss. Man sollte nie sofort scharf schiessen, sondern sorgfältig abwägen, wobei auch die voraussichtlichen Kosten berücksichtigt werden müssen. Rechtsschutzversicherungen gewähren bei Stalking, wenn überhaupt, leider meist nur ungenügende Deckung.
  • Wichtig ist, dass das mutmassliche Stalking detailliert dokumentiert wird, allenfalls auch gegenüber der Polizei. Stalking per se ist kein Straftatbestand, aber bei vielen einzelnen, für sich nicht strafbaren Handlungen ist dennoch ein rechtliches Vorgehen möglich. Auch rechtliche Schritte gegen die Anbieter von Social-Media-Plattformen können sinnvoll sein.
  • Bei einem rechtlichen Vorgehen ist für die meisten Opfer von Stalking die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Ein Rechtsanwalt kann dem Opfer zumindest einen Teil der Last abnehmen und kennt das richtige Vorgehen sowohl im Kontakt mit den beteiligten Behörden als auch gegen den mutmasslichen Stalker.»

Für mich als Rechtsanwalt ist insbesondere wichtig, dass das mutmassliche Cyber-Stalking wie oben empfohlen detailliert dokumentiert wird. Auf dem Smartphone können beispielsweise Screenshots erstellt werden (Anleitung für iOS). Bei Cyber-Stalking, das nicht dokumentiert (oder nicht dokumentierbar) ist, sind die Hürden für ein rechtliches Vorgehen wesentlich höher.

Bild: Wikimedia Commons / Sam Fentress, «Trolle bitte nicht füttern!», CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.

Ein Kommentar

  1. Ich bin definitiv damit einverstanden, dass die Unterstützung durch einen Anwalt wichtig ist. Wie du schreibst, kann er definitiv der Last abnehmen. Meine Schwester ist Opfer von Cyber-Stalking und eine rechtliche Hilfe ist ihr notwendig.

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