Rechtsschutzversicherungen im kritischen Vergleich

Foto: Sparschwein mit Stetoskop und einem Bündel Dollarnoten

Als Rechtsanwalt werde ich häufig nach Empfehlungen für Rechtsschutzversicherungen gefragt.

Leider kann ich keine solchen Empfehlungen abgeben:

Mir fehlt ein repräsentativer Überblick über die Qualität der zahlreichen Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz. Aus den Erfahrungen von einzelnen Mandanten mit ihren Rechtsschutzversicherungen kann ich keine allgemeinen Rückschlüsse auf die Gesamtqualität der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ziehen.

«Kassensturz»-Vergleich von Rechtsschutzversicherungen

Gerne verweise ich deshalb auf einen aktuellen Vergleich von Rechtsschutzversicherungen der Stiftung für Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit dem Konsumentenmagazin «Kassensturz» (Tabelle als PDF). Gemäss diesem Vergleich sind nur wenige private Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz empfehlenswert und wichtige Risiken werden häufig nicht gedeckt.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 24. September 2014 und ist weder aktuell noch überhaupt als Empfehlung für einzelne Rechtsschutzversicherungen zu verstehen.

Im Vergleich erreichte lediglich die Rechtsschutzversicherung von Dextra die Note «gut» und zwar mit deutlichem Vorsprung (Gesamtnote 5.4). Fünf Rechtsschutzversicherungen erreichten «genügend» (Gesamtnoten zwischen 4.0 und 4.4), fünf weitere Rechtsschutzversicherungen wurden als «ungenügend» bewertet (Gesamtnoten zwischen 3.3 und 3.7).

Mängel bei Rechtsschutzversicherungen

So kann beispielsweise nur bei Assista TCS und Dextra der eigene Rechtsanwalt frei gewählt werden, das heisst Versicherte müssen sich häufig mit einem «Vertrauensanwalt» der eigenen Rechtsschutzversicherung abfinden, der möglicherweise in einem Interessenkonflikt zwischen dem einmaligem Mandat für den Versicherten und der ständigen Zusammenarbeit mit der entsprechenden Rechtsschutzversicherung steht.

Ausserdem sind viele Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) unverständlich verfasst und wichtige Risiken, beispielsweise im Arbeitsrecht, werden nicht oder nur ungenügend gedeckt.

Im Vergleich nicht berücksichtigt wurde der Rechtsschutz bezüglich Internet und Urheberrecht. Dextra profilierte sich kürzlich mit einem entsprechend erweiterten Versicherungsangebot, ausserdem profitieren Versicherte der Krankenkasse KPT teilweise von einer so genannten Internet-Rechtsschutz-Versicherung.

Empfehlungen aus anwaltlicher Sicht

Rechtsschutzversicherung 1) sorgfältig auswählen: Die sorgfältige Auswahl einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich, unter anderem mit dem oben erwähnten Vergleich, aber auch durch eigene Lektüre der AVB. Bei Unklarheiten sollte man Rechtsschutzversicherungen vor einem etwaigen Vertragsabschluss mit kritischen Fragen prüfen und an ihren Antworten messen.

Eigenen Rechtsanwalt 2) frei wählen und vorschlagen: Bei rechtlichen Angelegenheiten, die zu einer Deckung durch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung führen könnten, sollte man nach Möglichkeit von Anfang an selbst einen Rechtsanwalt wählen und vorschlagen. Bei «Vertrauensanwälten» der Rechtsschutzversicherungen sollte man sich selbst davon überzeugen, dass diese unabhängig (genug) sind, beispielsweise durch ein persönliches Gespräch. Man kann beispielsweise fragen, wie gross der Umsatzanteil mit der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ist.

Leider muss immer damit gerechnet werden, dass Rechtsschutzversicherungen lediglich reduzierte Stundensätze bezahlen oder den genehmigten Zeitaufwand sehr knapp budgetieren, so dass eine etwaige Differenz selbst bezahlt werden muss. Rechtsanwälte sind schliesslich nicht für die knausrigen Rechtsschutzversicherungen ihrer Mandanten verantwortlich …

Vorsicht bei Rechtsschutz-Angeboten von Gewerkschaften: Bei den Rechtsschutz-Angeboten von Gewerkschaften und anderen Organisationen ist teilweise Vorsicht geboten: Die scheinbar attraktiven Versicherungsprämien werden manchmal durch eine reduzierte Versicherungsdeckung erkauft.

So besteht bei den Rechtsschutzversicherungen, die Gewerkschaften anbieten, häufig keine direkte Deckung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, sondern man kann sich bei den Gewerkschaften lediglich arbeitsrechtlich beraten lassen. Gewerkschaftliche Beratung mag manchmal genügen, doch wenn man sich in einen Rechtsstreit begeben muss, ist eine anwaltliche Vertretung notwendig, wie sie durch Gewerkschaftsfunktionäre nicht möglich ist.

Bild: Flickr / 401(K) 2012, «Health Care Costs», CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.

2 Kommentare

  1. Letztendlich wird man sowieso erst dann erkennen, ob man die richtige Versicherungsgesellschaft gewählt hat, wenn es darauf ankommt. Erst im Schadensfall entpuppen sich winzig kleine Klauseln aus den Versicherungsbedingungen. Und dann heisst es: «tut uns Leid, aber eine Deckungszusage können wir aufgrund von xyz nicht erteilen. Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg»
    Danke.

    1. Versicherungen sind nun einmal ein Rechtsprodukt mit Ausschlüssen und Deckungslücken. Es liegt auch am Versicherungsnehmer sich vor Abschluss über den einzugehenden Vertrag kundig zu machen oder einen geeigneten Berater beizuziehen.
      Richtig mühsam wird es allerdings, wenn man einen Anwalt beiziehen muss um seinen vertraglichen Anspruch bei der Versicherung durchzusetzen. Gerade bei Rechtsschutzversicherungsfällen ist oftmals zu beobachten, dass der zuständige Schadensachbearbeiter nach einer Ablehnungsmöglichkeit anstelle einer Übernahmemöglichkeit des Rechtsfalles sucht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.