«Schuldig»: 75% mehr Honorar für Strafverteidigung

Foto: Gartenzwerg in Ketten

In Strafverfahren in der Schweiz wird bei Beschuldigten, die einen Strafverteidiger benötigen, sich aber nicht leisten können, die so genannte amtliche Verteidigung auf Staatskosten angeordnet (Art. 132 ff. StPO).

In Grossbritannien ist nun vorgesehen, dass Verteidiger im Rahmen der vergleichbaren staatlichen «legal aid» positive finanzielle Anreize dafür erhalten, dass sich ihre Mandanten schuldig bekennen. Je nach Fall und Gericht erhalten Rechtsanwälte ein bis zu 75 Prozent höheres Honorar bezahlt:

«‹A client pleading guilty to a standard actual bodily harm charge in crown court will earn their lawyer as much as a 20% fee increase,› the [London Criminal Courts Solicitors Association] said. ‹There are some cases in the crown court where a quick guilty plea will earn a lawyer a 75% fee increase. Likewise, in magistrates courts a simple guilty plea [for instance, for common assault] will reward lawyers with a 17% pay increase.[…]›»

Die amtliche Verteidigung in der Schweiz wird zwar bisweilen als «Fehlkonstruktion» bezeichnet, doch immerhin erfolgt die Entschädigung für Rechtsanwälte grundsätzlich unabhängig davon, wie sich Beschuldigte im Strafverfahren verhalten. Allerdings bestehen negative finanzielle Anreize für Verteidiger, sich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Strafverteidiger müssen immer damit rechnen, dass ihr tatsächlicher Aufwand nicht vollständig entschädigt wird.

Unerfreulich für amtliche Strafverteidiger und ihre Mandanten ist ausserdem, dass der Stundensatz vergleichsweise tief liegt. Im Kanton Zürich beispielsweise werden amtliche Verteidiger mit 200 Franken Honorar pro Stunde entschädigt (Merkblatt «Amtliche Mandante», PDF). Beschuldigte, die sich einen eigenen Strafverteidiger leisten können, sind damit gegenüber dem Rechtsstaat im Vorteil.

Bild: Flickr/Chefzwerg, «Gartenzwerg Sträfling 6318010», CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.

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