Handelsregisteramt auf Kollisionskurs mit revidiertem UWG

Screenshot der Website «testfirma.ch»

Für 100 Franken pro Jahr kann man wie bereits berichtet als Unternehmen im Kanton Zürich seine E-Mail- und Website-Adresse in das online abrufbare Handelsregister eintragen lassen. Dieses «webLink»-Angebot weckt Erinnerungen an Registerhaie, vor denen das Handelsregisteramt normalerweise selbst warnt.

Das Angebot hat aber auch eine lauter­keits­rechtliche Dimension, woran mich Matthias Bürcher via Twitter
erinnert
hat. Der neue Art. 3 Abs. 1 Buchst. p rUWG (PDF) soll Registerhaien das Handwerk zu legen und lautet wie folgt (mit Hervorhebung durch den Autor):

«Unlauter handelt insbesondere, wer […] mittels Offertformularen, Korrekturangeboten oder Ähnlichem für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge wirbt oder solche Eintragungen oder Anzeigenaufträge unmittelbar anbietet, ohne in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hinzuweisen:

1. die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,

2. die Laufzeit des Vertrags,

3. den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und

4. die geografische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den
spätesten Zeitpunkt der Publikation[.]»

Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich wird per 1. April 2012 sein «webLink»-Angebot entsprechend anpassen müssen. Dazu zählen nicht nur die oben aufgeführten Hinweise, sondern auch ein Impressum auf der «testfirma.ch»-Website, denn das revidierte UWG führt für E-Commerce-Angebote eine generelle Impressumspflicht ein. Aus rechtlicher Sicht in jedem Fall heute schon fragwürdig ist die Verwendung der Firma «Testfirma AG» auf der «testfirma.ch»-Website, denn in der Schweiz existiert keine solche Aktiengesellschaft.

Ich hoffe, das Zürcher Handelsregisteramt nutzt das Inkrafttreten des revidierten UWG um das «webLink»-Angebot zu überdenken: Das unsägliche Angebot könnte schlicht eingestellt werden – oder es wird beibehalten, steht dabei aber allen Unternehmen im Rahmen der üblichen Adresseintragungen und -änderungen im Handelsregister ohne Mehrkosten zur Verfügung.

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