E-Commerce: Empfehlenswerte Angaben im Impressum

Logo: Hostpoint

Im E-Commerce gilt in der Schweiz ab dem 1. April 2012 eine generelle Impressumspflicht. Nach meinem Gastbeitrag bei startwerk.ch habe ich inzwischen einen weiteren Gastbeitrag im Weblog des grössten schweizerischen Webhosters Hostpoint verfasst. In diesem Gastbeitrag gebe ich unter anderem Empfehlungen zu den Angaben im Impressum einer E-Commerce-Website ab:

«Die Angaben über die Identität des Anbieters müssen klar und vollständig sein. Dazu zählen aus meiner Sicht insbesondere:

  • Vorname und Name beziehungsweise Firma (Unternehmensbezeichnung) des Anbieters;
  • Adresse von Wohnsitz beziehungsweise Sitz;
  • Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen und sonstige vorhandene Kontaktadressen, die eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen.

Die Angabe einer Postfach-Adresse oder die Möglichkeit von E-Mail-Kommunikation ausschliesslich über ein Kontaktformular genügt nicht. Die Identitätsangaben sollten direkt als Text und nicht bloss als Bild veröffentlicht werden. Spam-Schutz darf nicht durch «versteckte» oder unvollständige E-Mail-Adressen zu Lasten der rechtlich notwendigen klaren Angaben erfolgen.»

Einige Fragen der Leserinnen und Leser im Hostpoint-Weblog habe ich in Kommentarform bereits beantwortet. Die bei Hostpoint geäusserten Aspekte sind inzwischen auch in meine FAQ zur Impressumspflicht eingeflossen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.