Pfefferspray als lebensgefährlicher Neusprech

Im Gegensatz zum Wasserwerfer taugt Pfefferspray nicht als Spielzeug – dafür aber als Beispiel für Neusprech (mit angepassten Weblinks, via «neusprech.org»):

«[…] Angesichts der Konzentration, in der die Polizei diesen Stoff einsetzt und der daraus resultierenden brutalen Wirkung, darf die Verwendung des Begriffes jedoch als grob fahrlässig gelten.

Und weiter:

«Bei dem mit P. bezeichneten Agens handelt es sich um das Alkaloid Capsaicin, den Wirkstoff der Paprika- oder Chilipflanze. Die Benennung Pfeffer kommt wohl vom englischen Chilipepper, was Chilischote heißt. Eine miese Übersetzung also. Doch das macht es nicht besser. Die schärfsten als Gewürz eingesetzten Chilipflanzen des Typs Habanero haben beispielsweise einen Wert von maximal 580.000 Einheiten auf der sogenannten Scoville-Skala. Das von der Polizei verwendete P. hingegen erreicht auf dieser bis zu zwei Millionen Einheiten. […]«

Fazit:

«Die Umschreibung als P., die an gutes Essen und heimelige Küchen erinnert, lässt hingegen vergessen, dass es sich um eine lebensgefährliche Substanz handelt, die Polizisten als Waffe dient.»

Bild: Flickr/DonkeyHotey, CC BY 2.0-Lizenz.

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