In zwei kürzlich bei «startwerk.ch» veröffentlichten Gastbeiträgen vermittle ich arbeitsrechtliche Tipps für Startup-Unternehmen. Im ersten arbeitsrechtlichen Gastbeitrag befasse ich mich mit freien und angestellten Mitarbeitern. Wichtig ist mir insbesondere folgende Empfehlung:
«Startups, die auf ‹Freelancer› oder freie Mitarbeiter im Graubereich zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung verzichten, geniessen erhöhte Rechtssicherheit und müssen nicht befürchten, zu einem späteren Zeitpunkt mit hohen Kostenfolgen aufgrund eines scheinselbständigen Mitarbeiters konfrontiert zu werden.»
Im zweiten arbeitsrechtlichen Gastbeitrag beschreibe ich die wesentlichen Elemente eines Arbeitsvertrages und wie ein solcher zustande kommt. Schriftlichkeit ist dabei selbstverständlich wie für alle Verträge auch für Arbeitsverträge empfehlenswert.