Rechtsstaat: Bundesanwalt auf Abwegen

Foto: Eingeschlagene fensterscheibe

Die Schweiz versteht sich als Rechtsstaat. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft statuiert deshalb das Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV):

«Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.»

Diesem Rechtsstaat scheint sich die Schweizerische Bundesanwaltschaft nach den Terroranschlägen von Paris nicht mehr vollumfänglich verpflichtet zu fühlen, wie neue Äusserungen von Bundesanwalt Michael Lauber gegenüber der NZZ am Sonntag zeigen. Demnach würde Bundesanwalt Lauber beispielsweise so genannte Bundestrojaner einsetzen, obwohl die Rechtsgrundlage dafür erst mit dem revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geschaffen werden soll:

«[…] Ich würde aber auch nicht zögern, bereits jetzt einen Trojaner zur Überwachung eines Terrorverdächtigen einzusetzen, falls das nötig wäre.»

Auf die Frage hin, ob er sich damit nicht in einer «rechtliche Grauzone» bewegen würde, antwortete Bundesanwalt Lauber widersprüchlich:

«[…] Zur Wahrung der Sicherheit würde ich diese Grauzone aber in Kauf nehmen. Ich bin überzeugt, dass wir im Kampf gegen den islamistischen Terror neue Wege gehen müssen – natürlich im Rahmen des geltenden Rechts. […]»

Wer heute schon Bundestrojaner einsetzt oder einsetzen möchte, verspottet den Rechtsstaat und verletzt das geltende Recht. Der – allenfalls auch gute — Zweck heiligt die Mittel in einem Rechtsstaat nicht. Gerade auch dem höchsten Strafverfolger der Schweiz darf nicht jedes Mittel recht sein, sondern er müsste den Rechtsstaat verteidigen.

Schutz vor Terrorismus auf rechtsstaatlichen Grundlagen

Fehlende Rechtsgrundlagen sind in einem Rechtsstaat keine «rechtliche Grauzone». Wenn Behörden «neue Wege» gehen, für die es noch keine Rechtsgrundlagen gibt, verhalten sie sich rechtswidrig.

Es ist bedauerlich, dass auch Behörden und Politik in der Schweiz der Versuchung erliegen, die Terroranschläge von Paris zu instrumentalisieren. Die Schweiz müsste sich gerade in dieser Situation als Rechtsstaat positionieren, der auf rechtsstaatlichen Grundlagen seine Bevölkerung vor Terrorismus und anderen Bedrohungen schützt:

Die Menschenrechte in der Schweiz und im Ausland dürfen nicht weiter ausgehöhlt werden, sondern bedürfen einer tatsächlichen Stärkung jenseits von Lippenbekenntnissen zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Bild: Flickr/Leo Schleeo, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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