OSZE: Drohnen-Flugverbot und Helikopter-Bordschützen

Bild: Zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet TEMPO LS-R70 «ALCEO»

Am 4. und 5. Dezember 2014 findet in Basel eine Minister-Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die Minister müssen unter anderem dadurch geschützt werden, dass in einem Radius von 25 nautischen Meilen rund um Basel der Flugverkehr nach Sichtflugregeln (VFR) weitgehend untersagt wird – und zwar bereits ab dem morgigen 2. Dezember 2014.

Deutschland, Frankreich und die Schweiz haben jeweils entsprechende Flugbeschränkungen erlassen, in der Schweiz handelt es sich um das zeitweilige Flugbeschränkungsgebiet TEMPO LS-R70 «ALCEO» (PDF) mit einer Ausdehnung von rund 7000 km2 (PDF). Rechtsgrundlage bildet Art. 7 LFG, daneben bestehen weitere Flugbeschränkungen auf kantonaler Ebene.

Für Drohnen gilt – wie schon während dem WEF 2014 in Davos – sogar ein absolutes Flugverbot:

[…] Modellflugzeugen inkl. Quadrocoptern oder ähnlichen Drohnen ist der Einflug in das Flugbeschränkungsgebiet TEMPO LS-R70 nicht erlaubt.

Beim WEF 2014 war noch unklar, wie ein solches Flugverbot tatsächlich durchgesetzt werden sollte. Anlässlich der OSZE-Konferenz setzt die Schweizer Armee nun erstmals Bordschützen in Superpuma-Helikoptern der Luftwaffe zur «Bekämpfung von langsam fliegenden Flugobjekten» ein. Warnschüsse sind ohne weiteres möglich, ein etwaiger Abschussbefehl müsste durch den zuständigen Bundesrat Ueli Maurer erteilt werden.

Die Gruppe «Giardino» fragt kritisch:

«[…] Werden hier nicht Sicherheitsvorschriften verletzt? Wo ist der ‹Kugelfang›? Wo die ‹Schiessfahne›? Oder braucht es das alles nicht? Fällt den Baslern bald Blei auf den Kopf? […]»

Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) bleiben im TEMPO LS-R70 «ALCEO» übrigens weitgehend erlaubt, werden allerdings im Rahmen der schweizerischen Luftverteidigung überwacht. Als Einsatzmittel stehen insbesondere F/A-18 Hornet-Kampfflugzeuge zur Verfügung.

Nachtrag vom 6. Dezember 2014

Die Basler Behörden ziehen eine positive Bilanz:

«Für die Armee verlief der Einsatz […] erfolgreich und ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Zu den Leistungen der Armee gehörten Objektschutz, die Sicherung des Luftraumes, Führungsunterstützung sowie logistische Unterstützung für die zivilen Sicherheitspartner. […] Das neblige Wetter erschwerte der Luftwaffe zeitweise den Flugbetrieb, die Auftragserfüllung war aber jederzeit sichergestellt. Im eingeschränkten Luftraum wurde eine einzige Regelverletzung verzeichnet. Nicht zum Einsatz kam der Super Puma mit Bordschütze; [e]r wäre zur Intervention gegen langsam fliegende Objekte bereit gewesen. […] Die Armee rüstet sich derweil bereits für den nächsten Sicherungs- und Unterstützungseinsatz zugunsten […] des World Economic Forums (WEF) im Januar in Davos.»

Bild: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL, PDF).

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