Schweiz: Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Bild: Ausschnitt aus der Visualisierung der Vorratsdaten von Nationalrat Balthasar Glättli

In der Schweiz unterliegt die gesamte Kommunikation im Internet, per Telefon und via Post der Vorrats­daten­speicherung.

Die Vorrats­daten­speicherung erfasst unabhängig von jedem Verdacht und flächendeckend die gesamte Bevölkerung.

Die Digitale Gesellschaft hatte deshalb im Februar 2014 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz wegen der Verletzung von Grund- und Menschenrechten eingereicht.

Die Beschwerde wurde am 30. Juni 2014 durch den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) als erste zuständige Instanz in der Schweiz erwartungsgemäss abgewiesen.

Aus diesem Grund gelangt die Digitale Gesellschaft nun mit Beschwerde an das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht (PDF) als zweite Instanz und erste gerichtliche Instanz.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht an der Vorratsdatenspeicherung festhalten, wäre das Schweizerische Bundesgericht als höchstes Gericht die nächste und letzte schweizerische Instanz. Danach würde die Digitale Gesellschaft an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen.

Im Frühling 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union (EU) für ungültig erklärt. In der Folge wurde die Vorratsdatenspeicherung auch in Österreich und weiteren europäischen Staten für grundrechtswidrig erklärt.

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