Creative Commons-Lizenzen: Vorsicht, Urheberrecht!

Bild: Rechnung von Thomas Wolf für nicht autorisierte Bildverwendung

Bilder, die kostenlos unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht worden sind, stellen eine beliebte Alternative zu Bildern dar, die nur kostenpflichtig lizenziert werden können. Bei Wikimedia Commons beispielsweise finden sich über 21 Millionen «(unter Bedingungen) frei verwendbare Mediendateien».

Solche Bilder können in den meisten Fällen tatsächlich nur unter Bedingungen im urheberrechtlichen Sinn frei verwendet werden. Wer die jeweiligen Lizenzbedingungen nicht einhält, muss jederzeit mit einer kostenpflichtigen Abmahnung aus Deutschland rechnen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechts- und Sachlage von 2014 wieder. Inzwischen kann sich die Ausgangslage – im Guten wie im Schlechten – geändert haben.

Creative Commons-Lizenzen mit Bedingungen

Ein Beispiel ist ein gelungenes Bild des Brandenburger Tors in Berlin mit dem deutschen Fotografen Thomas Wolf als mutmasslichem Urheber. Das Bild wurde anscheinend von Thomas Wolf bei Wikimedia Commons unter einer CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz veröffentlicht, die grundsätzlich eine weitgehend freie und insbesondere auch kommerzielle Nutzung erlaubt. Die Lizenz sieht aber wie jede Creative Commons (CC)-Lizenz unter anderem eine Quellenangabe sowie eine Verlinkung zur verwendeten CC-Lizenz vor.

In Bezug auf die Quellenangabe muss der Urheber grundsätzlich namentlich genannt werden, doch kann der Urheber weitere Bedingungen nennen oder unter einem Pseudonym auftreten. Im vorliegenden Beispiel wünscht der Urheber, in der Form «Thomas Wolf, www.foto-tw.de» genannt und verlinkt zu werden. Wer unter anderem diese Bedingung nicht einhält, nutzt das Bild in der Version bei Wikimedia Commons allenfalls in Verletzung der entsprechenden CC-Lizenz.

Kostenpflichtige Abmahnung über 350 Euro

Auf einer nicht-kommerziellen Website in der Schweiz wurde das Bild ohne jegliche Quellenangaben verwendet. Thomas Wolf mahnte die Bildverwendung kostenpflichtig ab und stellte Rechnung über 350 Euro (rund 425 Franken) für die Lizenzierung des Bildes. Die Abmahnung erfolgte direkt durch Thomas Wolf und nicht einen Rechtsanwalt.

Ob 350 Euro für die Bildverwendung angemessen sind, ist äusserst zweifelhaft, auch wenn es sich im Vergleich zu gängigen Abmahnungen aus Deutschland um eine vergleichsweise bescheidene Forderung handelt. Gemäss den «Preisempfehlungen für Bildhonorare 2012» der SAB Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive wären aus Schweizer Sicht 150 Franken allenfalls angemessen, doch handelt es sich lediglich um Empfehlungen.

Diese Empfehlungen beziehen sich allerdings auf professionellen Bildanbieter, die üblicherweise keine CC-Lizenzen verwenden. Bilder, die bei Wikimedia Commons unter CC-Lizenzen veröffentlicht werden, sind damit nicht vergleichbar:

«[…] Kein vernünftiger Mensch würde für etwas Geld ausgeben, was er umsonst bekommt, falls er die gewünschte Form einhält. Zwar mag es in der Profi-Werbebranche wertsteigernd sein, Fotos in Anzeigen ohne Urheberbenennung benutzen zu dürfen, doch auf einem solchen anspruchsvollen Markt war der Kläger mit seinen mäßig gelungenen Werken nicht wirklich tätig.»

Fazit

Unter der Annahme, dass das Bild tatsächlich urheberrechtlichen Schutz geniesst, war Thomas Wolf berechtigt, die nicht autorisierte Verwendung seines Bildes abzumahnen.

Mit seiner Forderung über 350 Euro schafft er einen Anreiz, diese Forderung unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage zu begleichen, denn rechtliche Abklärungen der Abgemahnten können diesen Betrag überschreiten. In rechtlicher Hinsicht lohnt es sich aber, solche Abmahnungen anwaltlich überprüfen zu lassen, denn die Angemessenheit der geforderten 350 Euro ist wie erwähnt äusserst zweifelhaft.

Thomas Wolf irrt allerdings, wenn er in seiner Rechnung schreibt, das Bild dürfe durch die Abgemahnten nach Bezahlung nur anderweitig verwendet werden, wenn diese Verwendung ausdrücklich von ihm in Schriftform genehmigt worden sei. Die Abgemahnten könnten das Bild selbstverständlich jederzeit gemäss den bei Wikimedia Commons genannten Lizenzbedingungen verwenden, das heisst den urheberrechtlichen Rahmen der CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz vollständig ausschöpfen.

109 Kommentare

  1. Mir würde es interessieren, wie es bei einer Änderung der Anwendung ausschaut. Falls der Abgemahnten das Bild mit Namensnennung neu verwendet, ob die Rechnung für bisherige Anwendung noch gilt…?

    1. @Mark Howells-Mead:

      «Mir würde es interessieren, wie es bei einer Änderung der Anwendung ausschaut. Falls der Abgemahnten das Bild mit Namensnennung neu verwendet, ob die Rechnung für bisherige Anwendung noch gilt…?»

      Ja, denn eine autorisierte Verwendung nach einer erfolgten Abmahnung kann die vorgängige unautorisierte Verwendung nicht heilen.

  2. Was im Blog nur implizit deutlich wird: Die Abmahnung war wohl teilweise erfolgreich oder führte zum mindesten zu einer Vergleichsdiskussion, weil sich der Nutzerseite nicht exakt an die Namensnennung hielt. Andernfalls hätte man jegliche Zahlung verweigern müssen.

    Auch bei einer ungenauen Namensnennung müsste es eigentlich genügen, diese auf den Hinweis des Urhebers hin zu korrigieren.

    Seine Kleinlichkeit steht in deutlichem Widerspruch zur in den CC-Lizenzen impliziten Grosszügigkeit und er gehört als CC-Abmahnfallensteller an den Pranger gestellt.

  3. Dazu ist ergänzend zu erwähnen, dass bei der Wikipedia, die von Laien durchaus mit Wikimedia Commons in Verbindung gebracht werden kann, die in diesem Umfeld generell schwierige Bedingung der Namensnennung praktisch auf die Quellenangaben reduziert wird:

    http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen

    «Namensnennung: Die Namensnennung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:
    i. Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind);
    ii. Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; oder
    iii. Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen).»

  4. Für mich sieht das ganz klar nach Abmahnfalle aus. Auch wenn der «Urheber» darauf verzichtet hat, gleich einen Rechtsanwalt zu bemühen und der Betrag im Vergleich zu anderen Abmahnfällen in der Tat moderat ausfällt, ist dieses Verhalten daneben. Wie Hartwig oben schon erwähnt hat, wäre der korrekte Weg, den Nutzer des Bildes darauf hinzuweisen und nicht gleich eine Rechnung zu schicken. Mir ist schon klar, dass das sein «Recht» war, so zu handeln, doch deswegen ist es noch lange nicht richtig. Ich finde, wir müssen im Zusammenleben als erstes davon ausgehen, dass der andere nicht böswillig handelt. Wir sind daran, diesen Grundsatz aufzugeben und das ist bestimmt keine gute Entwicklung.

  5. Hallo Herr Steiger,

    hier kann ich Ihnen nicht zustimmen:

    «Die Abgemahnten könnten das Bild selbstverständlich jederzeit gemäss den bei Wikimedia Commons genannten Lizenzbedingungen verwenden, das heisst den urheberrechtlichen Rahmen der CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz vollständig ausschöpfen.»

    Nein, können Sie nicht – es sei denn, der Abmahnenden würde Ihnen dies ausdrücklich gestatten. So legt es die Lizenz fest:

    Vgl. hierzu beispielsweise in http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode:

    1. Definitionen
    … g) Mit «Sie» bzw. «Ihnen» ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.

    in Verbindung mit

    7. Erlöschen

    a) Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.

    Hieraus ergibt sich, dass bei einem Verstoß (und zwar auch, wenn er dem Rechteinhaber garnicht bekannt wird) die Lizenz in dem konkreten Fall erlischt (für die Zukunft) und dass die Lizenz sich ausdrücklich (durch Definition des “Sie”) n i c h t an Personen richtet, die gegen die Lizenz verstoßen haben. Die Lizenz gilt im konkreten Fall für den konkreten Nutzer eben gerade nicht mehr, er darf das Bild nicht mehr unter Bezugnahme auf die Lizenz nutzen.

    Übrigens: Eine Bedingung die gern übersehen wird, besonders auch bei CC-BY-SA: Es ist auch der Haftungsausschluss bekannt zu machen, wenn ein solcher besteht. Das kommt sehr gerne bei Personenbildern vor. Der Hinweis ist unbedingt – laut Lizenz – bei der Weiterverbreitung von Bildern, denen der Autor einen Haftungsausschluss (zb wg Persönlichkeitsrechten, die es zu beachten gilt [und wo man uU beim Abgebildeten nachfragen m u s s ] beigefügt hat, mit weiter zu verbreiten. Hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Aber wenn der Abgebildete möglicherweise berechtigt gegen eine Weiternutzung vorgeht und dieser Weiternutzer seinerseits nicht auf den Haftungsausschluss hingewiesen worden sein sollte … es kann sehr teuer werden.

    Ich grüße Sie
    Claudia

  6. Wir haben eine Zahlungsaufforderung von Herrn Wolf über mehr als 1000 Euro bekommen, wegen Verwendung eines Bildes auf unserer Webseite. Ich denke darüber nach, hier einen RA einzuschalten. Ist das zielführend oder würde das die Sache einfach nur (unnötig) teurer machen?

    Eine Abmahnung oder vorheriger Hinweis erfolgte nicht. Ich finde es auch bemerkenswert, dass die abmahnende Partei telefonisch nicht ermittelbar ist. Ein Schelm, der hier böses denkt.

    1. @Robert:

      «Ich denke darüber nach, hier einen RA einzuschalten. Ist das zielführend oder würde das die Sache einfach nur (unnötig) teurer machen?»

      Ein qualifizierter Rechtsanwalt wird sie nicht kostenlos beraten, aber es dürfte sich lohnen, die Rechtslage durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.

      http://www.kanzleikompa.de/2014/09/22/amtsgericht-bochum-cc-lizenzeintreiber-kriegte-im-vergleich-nur-16-honorarempfehlung-der-mittelstandsvereinigung-foto-marketing-laeuft-nicht/ könnte für Sie informativ sein.

  7. Hallo, ich habe auch direkt eine Rechnung in Höhe von über 1000,00€ von Herrn Wolf erhalten und in der Rechnung steht das so drin, meint Ihr das ist so korrekt?

    Beschreibungstext der Rechnung:

    Lizenzierung des Bildes „Cityscape Frankfurt 2010“ für die Verwendung auf der
    Internetseite „www.musterseite.de“ bis zum Datum X 2014. Dabei gilt:

    Ausgeschlossen ist jede darüber hinausgehende Verwendung, sofern nicht schriftlich von mir genehmigt. Diese Lizenz lässt sich nicht auf Dritte übertragen. Mit der Begleichung der Rechnung stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

    Die Bildbeschreibungsseite des Originalbildes befindet sich auf der Internetplattform „Wikimedia Commons“ unter folgender Adresse: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cityscape_Frankfurt_2010.jpg

    Ich habe bereits weitere Opfer gefunden und es scheint mir meiner Meinung nach so, alsob der Fotograf gar keine Fotos verkauft, sondern einfach Fallen stellt, indem er seine Bilder bewusst kostenlos ins Internet stellt um dann die Leute abzukassieren. Falls Sie auch ein Opfer von einer Abmahnung sind, schreiben Sie mir eine E-Mail, damit wir uns alle zusammen tun und die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen überprüfen.

    1. Hallo,

      leider wurde ich auch Opfer des Herrn Wolff.
      Bei mir will er 5.700,-€ für ein Bild.

      Gerne würde ich Ihrem Aufruf nach Zusammenschließen folgen.

      Könnten Sie mich freundlicherweise kontaktieren? Hier meine Email:

      Hochdorfer21@gmail.com

      mit freundlichen Grüßen

    2. Hallo,

      wir werden von Herrn Wolf in Bezug auf das Bild „Cityscape Frankfurt 2010“ in absurder fünfstelliger Höhe beklagt, weil das Bild auf mehreren Sprachversionen verwendet wurde. So wie es aussieht, wird der Fall zeitnah vor Gericht gehen. Wir würden uns freuen, wenn andere Betroffene sich bei uns melden würden: Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt auf mit marketing@tass.de.

      Vielen Dank!

  8. übrigens hat der «professionelle Fotograf» auch keine Telefonnr auf seiner Webseite und die war zum Zeitpunkt der Rechnung leer, bis auf seine Anschrift ohne eine Telefonnummer, dies ist meiner Meinung nach eine richtige bewusste Abzocke.

  9. Auch ich habe Post von Herr Wolf erhalten. 450 € für das Brandenburger Tor Bild. Wir hatten es so angeschrieben: Bildquelle Wikipedia CC- Lizenz.

    Und trotzdem unterstellt er uns Absicht… einfach unglaublich.

  10. Auf keinen Fall auf seine ungerechtfertigten Forderungen eingehen. Diese sind absolut unbegründet und geht für mich unter Nötigung mit seinem, auf den ersten Blick, einschüchternden Brief.

    Auch wenn die namentliche Erwähnung fehlerhaft ist, sind hunderte von Euro ungerechtfertigt. Bei uns war die Forderung Euro 1200. Wir haben daher fairerweise Euro 20 für unseren kleinen Fehler angeboten.

    Fair währe von Herr Wolf gewesen auf den Missstand hinzuweisen, ein Recht auf den Link hat er natürlich. Doch darauf ist Herr Wolf gar nicht aus.

    Daher nicht einschüchtern lassen und ein faires Angebot machen. Lieber einen professionellen Rat eines Anwalts in Anspruch nehmen, wie sich später Ärgern.

  11. zunächst besten Dank für die Info und die Diskussion.

    Auch wir wurden Opfer von diesem Herrn Wolff. Leider haben wir ebenfalls ein Bild aus Wikipedia verwendet. Als Bildquelle hatten wir «Wikipedia» angegeben. Herr Wolf möchte nun die stolze Summe von 5.700,- €. Für so ein Bild würde ich bei einschlägigen Anbietern wie z.B. Fotalia wenige Euro bezahlen.

    Gibt es einen Tipp für das weitere Vorgehen?

    Kann man sich mir anderen «Geschädigten» zusammenschließen?

  12. Ich habe heute auch so einen Brief mit Rechnung bekommen. Keine Frage, dass Herr Wolf im Recht ist und ich einen Fehler gemacht habe. Aber gleich eine Rechnung und dann zu diesen Preisen???

    Gibt es momentan Neuigkeiten? Und wie hat er auf das Vergleichsangebot von 20€ reagiert, Mario?

    MfG
    Mario S

  13. Nachtrag: Auf Grund unseres letzten Schreiben, hat Herr Thomas Wolf sich nicht mehr gemeldet. Es ist nun eine Mahnung gekommen, ich werde nun rechtliche Schritte gegen Herrn Wolf prüfen.

    Seine Forderungen sind und bleiben eine Unverschämtheit.

  14. Auch wir haben eine Mahnung von Herr Wolf erhalten. Es war allerdings die erste schriftliche Zustellung, die an uns erfolgte insofern sind die Mahngebühren sowieso hinfällig.

    Nichts desto Trotz befinden sich auch in diesem Schreiben m.M.n. völlig überzogene und marktunübliche Preisvorstellungen.

  15. Das sieht auch für mich nach geplanter Abzocke aus.

    Thomas Wolf hat kein Foto von sich im Internet, keine Telefonnummer oder Faxnummer, was für einen professionellen Fotografen wirklich wichtig ist, damit Kunden mit ihm Kontakt aufnehmen können.

    Der Gerichtsstand ist in Würzburg und ich halte es für sinnvoll, wenn sich möglichst viele Betroffene zusammentun und einen gemeinsamen Anwalt bezahlen.

    So ein […] darf einfach nicht unsere Gesetze missbrauchen, weil er zu schlecht ist, um … Geld zu verdienen.

    Ich habe fast den Eindruck, dass der das mit einem Kumpel durchzieht, der Jura studiert hat und dort zu schlecht ist, um eine … Kanzlei zu finden.

    Ich freue mich über jede Meldung unter maedelsdicks@gmx.net.

    1. Ein Bekannter gab mir eben den Tipp, Thomas Wolf wegen «arglistiger Täuschung» anzuzeigen.
      Wenn sein Haupteinkommen aus diesen Abmahnungen besteht und er keine regulären Rechnungen nachweisen kann, dürfte dieser Straftatbestand naheliegen und möglicherweise nachgewiesen werden können.

    2. Herr Steiger, was halten Sie davon, wenn sich Betroffene zusammen schließen?
      Wie kommen wir an die Adressen der anderen Betroffenen?

      1. @Jule Dicks:

        «Herr Steiger, was halten Sie davon, wenn sich Betroffene zusammen schließen?»

        Wenn man einen Rechtsanwalt findet, der die Koordination übernehmen kann, ist ein Zusammenschluss von Betroffenen meist eine gute Idee.

        «Wie kommen wir an die Adressen der anderen Betroffenen?»

        Sie müssten an möglichst vielen passenden Orten online veröffentlichen, dass Sie andere Betroffene suchen und dann darauf hoffen, dass sich andere Betroffene bei Ihnen melden.

        Oder Sie bitten Thomas Wolf um die entsprechende Liste … ;)

    3. Ich finde die Bilder von Herrn Wolf gar nicht mal so schlecht, oder reden wir von einem anderen Herrn Wolf? :D Ich meine den hier: http://tw‐photomedia.de/. Um ehrlich zu sein, finde ich sie sogar sehr gelungen, auch wenn seine Abrechnungspraxis vielleicht nicht unbedingt nett ist. Dennoch macht der Fotograf auf mich einen seriösen Eindruck! Ich finde aber solche Äußerungen wie „So ein […] darf einfach nicht unsere Gesetze missbrauchen, weil er zu schlecht ist, um… Geld zu verdienen.“ unpassend und unangemessen. Bei allem Respekt, aber stellen Sie sich vor, Sie wären Fotografin und jemand würde Ihr Foto ohne Ihre Erlaubnis benutzen, sie mahnen diesen ab und dann bekommen Sie keine freundliche Entschuldigung, sondern müssen so eine Bemerkung lesen. Klar: Herr Wolf ist durchaus gierig und offenbar nicht unbedingt der freundlichste, aber Sie haben (ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, Sie sind sicherlich ein netter Mensch!) offenbar seine Rechte verletzt. Sie können die Angelegenheit natürlich aussitzen oder einen Anwalt einschalten, aber eine Entschuldigung wäre meiner Ansicht nach schon angebracht und solche feindseligen Kommentare sind da völlig daneben, auch wenn Herr Wolf vielleicht nicht den sympathischsten Eindruck macht. Sicherlich kommt er Ihnen auch eher entgegen wenn Sie freundlich sind, als wenn er solche Kommentare liest! ;-) Ich als ambitionierter Hobbyfotograf kann sein Handeln schon verstehen. Nur im Punkt der Honorarhöhe bin ich nicht ganz bei ihm. Aber bitte nehmen Sie meinem Kommentar nicht persönlich! :-)

      Viele Grüße
      Lukas S.

      1. Lukas S., Sie engagieren sich hier wie ein enger Freund von Thomas Wolf.
        Ist es inzwischen so nötig, hier die Leidtragenden zu schwächen? ?
        Machen Sie doch weiter Ihre schönen Fotos, beachten Sie ruhig alles, was Sie von dieser Seite lernen, aber überlassen Sie den Erfahrungsaustausch hier den arglistig Getäuschten und dem Fachmann Herrn Steiger! Vielen Dank!

        1. Na klar! Nur weil ich hier eine etwas differenziertere Sichtweise vertrete und ein paar Fakten nenne, die Ihnen nicht besonders zu gefallen scheinen, muss ich direkt automatisch ein Verbündeter sein (oder Komplize, wie Sie sicherlich sagen würden)!

          Schade dass man hier keine Meinung/Einschätzung äußern kann, ohne direkt als böser Sympatisant abgestempelt zu werden!

          Ich hatte doch nur die Absicht, einem sehr einseitigen Hassforum etwas mehr Sachlichkeit zu verleihen und Dinge aufzuzeigen, die hier völlig außeracht gelassen werden, weil hier keine Außenstehenden, sondern ausschließlich selbst betroffene kommentieren, die eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge haben, weshalb sich vieles hier sehr unsachlich und emotional liest.

          Nach meinen Erkundigungen handelt es sich bei Herrn Wolf um einen unsympatischen und gierigen Fotografen, der Bilddiebe konsequent zur Rechenschaft zieht, was aber sein gutes Recht ist, weil die Bilddiebe die Fehler gemacht haben und gegen das Gesetz verstoßen haben. So gesehen finde ich es etwas skurril, dass sich alle Bilddiebe als «Opfer» aufspielen, wo es doch streng genommen umgekehrt ist, auch wenn man mit Herrn Wolf als Opfer nicht unbedingt extrem viel Mitleid hat. Das Verhalten von Herrn Wolff ist vielleicht nicht nett, aber er ist halt im Recht. So ein Unsinn wie Betrug oder arglistige Täuschung kann dann nur von betroffenen Bilddieben kommen, die nicht wahr haben wollen, dass es für sie nicht so gut aussieht, weil das Recht nicht auf ihrer Seite ist. Sorry dass ich das mal so direkt sagen musste hier.

          Daher wäre es mir wichtig, dass Betroffene, die tatsächlich ein Bild aus Versehen «geklaut» haben, hier erfahren, dass man die Forderungen definitiv ernst nehmen sollte. Das Problem ist, wenn diese Leute hier lesen «HErr Wolf kann damit nciht durch kommen» oder es handelt sich angeblich «arglistige Täuschung/Betrug», dann wird denen suggeriert, dass Herr Wolf nicht im Recht ist und dann wird es für eben diese Leute noch teurer wenn sie das ganze mit der Auffassung, sie seien im Recht, aussitzen, als wenn sie direkt bezahlt hätten, weil Herr Wolf vor Gericht wohl gewinnt. Diese Leute täten mir dann sehr leid (die, die das Urheberrecht vorsätzlich verletzen aber nicht!), daher meine Bitte:

          Lasst euch von einem Anwalt beraten oder forscht zumindest im Internet ein bisschen nach und versucht auf jeden Fall mit dem Abmahner zu verhandeln (dabei könnt ihr nur gewinnen weil im schlimmsten Fall lässt er sich nciht auf die Verhandlungen ein und es bleibt bei den Forderungen, im besten Fall vermindern sich die Forderungen dann deutlich)! Ihr könnt ihm ja dann alle möglichen Argumente an den Kopf werfen, wieso der Betrag zu hoch angesetzt ist, da gibts im Internet sicherlich einiges zu finden! Lasst euch aber nicht von undifferenzierten Hasskommentaren mitreißen und wiegt euch als Folge nicht in falscher Sicherheit.

          Daher kommentiere ich hier so konträr im Vergleich zum Rest, schade, dass das niemand hier versteht.

          Liebe Grüße, Lukas

          1. @ Lukas S.
            Diese Seite ist für Menschen gedacht, die in eine Abmahnfalle geraten sind.
            Es handelt sich hierbei nicht, wie von Ihnen dargestellt, um bösartige Bilderdiebe sondern um Personen, die einen Fehler bei der Darstellung dieser «kostenlos» zur Verfügung gestellten Aufnahmen gemacht haben.
            Die meisten sind in Kontakt mit Anwälten.
            Informieren Sie sich doch einmal hier: https://steigerlegal.ch/2014/12/04/kein-schadenersatz-bei-creative-commons-abmahnungen/
            Auch Richter teilen das Unverständnis über diese kuriosen Rechnungen.
            Und Ihre Motivation, hier zu schreiben, kann ich nur verstehen, wenn Sie ein Sympathisant dieses «unsympathischen und gierigen Fotografen» sind.
            Haben Sie keine anderen Themen in Ihrem Leben?
            Wir sind inzwischen ganz froh, mit einander kommunizieren zu können, durch diese Seite gestärkt zu werden und den Schritt zu juristischen Beratern zu wählen, statt diesem Wolf utopische Summen in seinen Rachen zu schmeißen.

  16. Hallo Herr Steiger,

    Die Firma, die von mir als Grafikerin betreut wird, hat gestern eine Abmahnung von Herrn Wolf in Höhe von 1249.- Euro erhalten. Ich habe bei Wikipedia wahrscheinlich übersehen oder vergessen, eine Quellenangabe zu machen. Lediglich ein Teilausschnitt des Bildes wurde auf der webseite unter Kongresstermine, einer eher redaktionellen Unterseite, als Miniatur verwendet. Das Bild wurde von mir sofort entfernt. Ich versuchte Herrn Wolf telefonisch zu erreichen, auch über die Auskunft. Er ist nicht ermittelbar. Ich schrieb Ihm eine mail, daß es mein Versehen war und ob er sich kurz telefonisch bei mir melden könnte, damit ich ihm die Situation erklären könne, worauf er zurückschrieb, er habe schlechte Erfahrungen mit Telefonaten gemacht, ich solle meine Stellungnahme schriftlich erläutern, er hätte den Vorgang dann auch gleich schriftlich zur Dokumentation.

    Im Moment überlegen wir, was zu tun ist.

    1. Bitte schicken Sie mir Ihre E-mail Adresse. Ich sammel› gerade Namen und Adressen von anderen Betroffenen, um gegebenenfalls gemeinsam und mit dem gleichen Anwalt oder sogar gemeinsam Herrn Wolf entgegenzutreten oder immerhin bei meinem eigenen Prozess andere Betroffene und deren Erlebnisse schildern zu können.
      Ein Richter wird das sicherlich bei seiner Urteilsfindung berücksichtigen und möglicherweise ist dadurch eine «Masche» oder «arglistige Täuschung» nachweisbar.
      Inzwischen gibt es wohl über 500 von uns… Der mögliche Gewinn des guten Abmahners lässt sich leicht errechnen!

      Ich werde ihm nicht kampflos die geforderte Summe überweisen und hoffe, dass ein Richter erkennt, dass hier unsere Gesetze gezielt missbraucht werden.

        1. Auch ich werde von einer Abmahnung für das Berlin Bild getroffen. Er verlangt in der Ersten E-Mail weit über 5800 € von mir und in einer weiteren E-Mail nach dem ich Ihm geschrieben habe das ich Rentner mit 960 € Monatseinkommen bi,n der sich mit Webdesign ein paar Euro nebenbei verdient, immer noch 1.800 €
          So ein verhalten darf es doch nicht geben?
          Ich habe ein Kleingewerbe.

  17. Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch wir werden von Herrn Wolf wegen nicht Nennung der Bildquelle eines seiner Bilder auf einer eher unbedeutenden Unterseite unserer Homepage zur Zahlung von 5533, € aufgefordert um weitere rechtliche Schritte seinerseits abzuwenden.
    Die Nichtnennung der Bildquelle ist natürlich ein ärgerliches Versäumnis unsererseits jedoch selbstverständlich vollkommen unbeabsichtigt. Wir haben das Bild unverzüglich von unserer Homepage entfernt und vermutlich steht Hrn. Wolf auch eine Entschädigung für unser Versäumnis zu.

    5533,-€ sind jedoch eine absolut unverschämte Forderung.

    Ich frage mich auch wie hoch die Kosten sein sollten wenn man sich vor Gericht trifft?
    Bei Zahlungen in dieser Höhe kann doch unmöglich ein Anreiz zu einer außergerichtlichen Einigung bestehen.
    Zumal meiner Meinung nach, eine Rechtsprechung zugunsten Hrn. Wolfs in Anbetracht der Umstände fraglich ist. Alleine auf der Seite von Hrn. Steiger finden sich ja schon 10 Personen die zu Zahlungen aufgefordert wurden, mit uns und einem weiteren Unternehmen von dem ich weiß sind wir 12 Parteien. Der Verdacht liegt in der Tat nahe das hier eine Masche vorliegt. Wir werden uns in jedem Fall juristischen Beistand suchen und erwägen weitere Schritte. Auch würden wir uns einer Gemeinschaftsklage gerne anschließen
    Wenn jemand bereits Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen hat bitte ich um möglichst schnelle Information. Vielen Dank im Voraus.

    Ich freue mich über jeden Tipp oder Kontakt in diesem Fall unter info@hotelmeerlust.de an
    IR

    Mit freundlichem Gruß IR

  18. Nun, wenn Sie die Vorgangsnummer (im Betreff der E-mail) überprüfen, werden Sie feststellen, dass es inzwischen über 500 Betroffene geben wird…

    1. Sind Sie sich sicher, dass es sich dabei nicht um die allgemeine Bestell-/Rechnungs-/Auftragsnummer handelt (also dass die Abmahnungen nach dem normalen Nummerierungsverfahren durchnummeriert werden)? Falls dies so ist, kann wohl kaum von 500 Betroffenen ausgegangen werden, weil die Webseite von Herrn Wolf (siehe die Seite „Referenzen“) schon glaubwürdig vermittelt, dass neben dem Abmahnen ein nicht unerheblicher Kundenstamm besteht. Sollte Herr Wolf nämlich die Unternehmen auf der Referenzseite nennen ohne dass diese eine Lizenz (oder andere Dienstleistung) bei Ihm erworben haben, hätten diese doch vermutlich längst etwas gegen ihn unternommen, oder? Ich denke daher nicht, dass diese Angaben „gefaked“ sind. Ich glaube außerdem kaum, dass Herr Wolf so blöd ist und die Abmahnungen gesondert (zu dem normalen Rechnungen) nummeriert, sodass für jeden ersichtlich ist, wie viele Abmahnungen er verschickt hat… ;-)

      Viele Grüße,
      Lukas S.

      1. Lukas S., Sie engagieren sich hier wie ein enger Freund von Thomas Wolf.
        Ist es inzwischen so nötig, hier die Leidtragenden zu schwächen? ?
        Machen Sie doch weiter Ihre schönen Fotos, beachten Sie ruhig alles, was Sie von dieser Seite lernen, aber überlassen Sie den Erfahrungsaustausch hier den arglistig Getäuschten und dem Fachmann Herrn Steiger! Vielen Dank!

        1. Na klar! Nur weil ich hier eine etwas differenziertere Sichtweise vertrete und ein paar Fakten nenne, die Ihnen nicht besonders zu gefallen scheinen, muss ich direkt automatisch ein Verbündeter sein (oder Komplize, wie Sie sicherlich sagen würden)!

          Schade dass man hier keine Meinung/Einschätzung äußern kann, ohne direkt als böser Sympatisant abgestempelt zu werden!

          Ich hatte doch nur die Absicht, einem sehr einseitigen Hassforum etwas mehr Sachlichkeit zu verleihen und Dinge aufzuzeigen, die hier völlig außeracht gelassen werden, weil hier keine Außenstehenden, sondern ausschließlich selbst betroffene kommentieren, die eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge haben, weshalb sich vieles hier sehr unsachlich und emotional liest.

          Nach meinen Erkundigungen handelt es sich bei Herrn Wolf um einen unsympatischen und gierigen Fotografen, der Bilddiebe konsequent zur Rechenschaft zieht, was aber sein gutes Recht ist, weil die Bilddiebe die Fehler gemacht haben und gegen das Gesetz verstoßen haben. So gesehen finde ich es etwas skurril, dass sich alle Bilddiebe als «Opfer» aufspielen, wo es doch streng genommen umgekehrt ist, auch wenn man mit Herrn Wolf als Opfer nicht unbedingt extrem viel Mitleid hat. Das Verhalten von Herrn Wolff ist vielleicht nicht nett, aber er ist halt im Recht. So ein Unsinn wie Betrug oder arglistige Täuschung kann dann nur von betroffenen Bilddieben kommen, die nicht wahr haben wollen, dass es für sie nicht so gut aussieht, weil das Recht nicht auf ihrer Seite ist. Sorry dass ich das mal so direkt sagen musste hier.

          Daher wäre es mir wichtig, dass Betroffene, die tatsächlich ein Bild aus Versehen «geklaut» haben, hier erfahren, dass man die Forderungen definitiv ernst nehmen sollte. Das Problem ist, wenn diese Leute hier lesen «HErr Wolf kann damit nciht durch kommen» oder es handelt sich angeblich «arglistige Täuschung/Betrug», dann wird denen suggeriert, dass Herr Wolf nicht im Recht ist und dann wird es für eben diese Leute noch teurer wenn sie das ganze mit der Auffassung, sie seien im Recht, aussitzen, als wenn sie direkt bezahlt hätten, weil Herr Wolf vor Gericht wohl gewinnt. Diese Leute täten mir dann sehr leid (die, die das Urheberrecht vorsätzlich verletzen aber nicht!), daher meine Bitte:

          <<>>

          Daher kommentiere ich hier so konträr im Vergleich zum Rest, schade, dass das niemand hier versteht.

          Liebe Grüße, Lukas

          1. Na klar! Nur weil ich hier eine etwas differenziertere Sichtweise vertrete und ein paar Fakten nenne, die Ihnen nicht besonders zu gefallen scheinen, muss ich direkt automatisch ein Verbündeter sein (oder Komplize, wie Sie sicherlich sagen würden)!

            Schade dass man hier keine Meinung/Einschätzung äußern kann, ohne direkt als böser Sympatisant abgestempelt zu werden!

            Ich hatte doch nur die Absicht, einem sehr einseitigen Hassforum etwas mehr Sachlichkeit zu verleihen und Dinge aufzuzeigen, die hier völlig außeracht gelassen werden, weil hier keine Außenstehenden, sondern ausschließlich selbst betroffene kommentieren, die eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge haben, weshalb sich vieles hier sehr unsachlich und emotional liest.

            Nach meinen Erkundigungen handelt es sich bei Herrn Wolf um einen unsympatischen und gierigen Fotografen, der Bilddiebe konsequent zur Rechenschaft zieht, was aber sein gutes Recht ist, weil die Bilddiebe die Fehler gemacht haben und gegen das Gesetz verstoßen haben. So gesehen finde ich es etwas skurril, dass sich alle Bilddiebe als «Opfer» aufspielen, wo es doch streng genommen umgekehrt ist, auch wenn man mit Herrn Wolf als Opfer nicht unbedingt extrem viel Mitleid hat. Das Verhalten von Herrn Wolff ist vielleicht nicht nett, aber er ist halt im Recht. So ein Unsinn wie Betrug oder arglistige Täuschung kann dann nur von betroffenen Bilddieben kommen, die nicht wahr haben wollen, dass es für sie nicht so gut aussieht, weil das Recht nicht auf ihrer Seite ist. Sorry dass ich das mal so direkt sagen musste hier.

            Daher wäre es mir wichtig, dass Betroffene, die tatsächlich ein Bild aus Versehen «geklaut» haben, hier erfahren, dass man die Forderungen definitiv ernst nehmen sollte. Das Problem ist, wenn diese Leute hier lesen «HErr Wolf kann damit nciht durch kommen» oder es handelt sich angeblich «arglistige Täuschung/Betrug», dann wird denen suggeriert, dass Herr Wolf nicht im Recht ist und dann wird es für eben diese Leute noch teurer wenn sie das ganze mit der Auffassung, sie seien im Recht, aussitzen, als wenn sie direkt bezahlt hätten, weil Herr Wolf vor Gericht wohl gewinnt. Diese Leute täten mir dann sehr leid (die, die das Urheberrecht vorsätzlich verletzen aber nicht!), daher meine Bitte:

            Lasst euch von einem Anwalt beraten oder forscht zumindest im Internet ein bisschen nach und versucht auf jeden Fall mit dem Abmahner zu verhandeln (dabei könnt ihr nur gewinnen weil im schlimmsten Fall lässt er sich nciht auf die Verhandlungen ein und es bleibt bei den Forderungen, im besten Fall vermindern sich die Forderungen dann deutlich)! Ihr könnt ihm ja dann alle möglichen Argumente an den Kopf werfen, wieso der Betrag zu hoch angesetzt ist, da gibts im Internet sicherlich einiges zu finden! Lasst euch aber nicht von undifferenzierten Hasskommentaren mitreißen und wiegt euch als Folge nicht in falscher Sicherheit.

            Daher kommentiere ich hier so konträr im Vergleich zum Rest, schade, dass das niemand hier versteht.

            Liebe Grüße, Lukas

  19. Hallo zusammen,

    ich bin Hobbyfotograf und über einen Jura-Blog auf diese Seite gestoßen, weil ich mich für das Urheberrecht interessiere und auch Bilder unter Creative-Commons anbiete. Ich sehe dieses Thema etwas zwiegespalten. Ich bin kein Jurist, aber auf der einen Seite kann ich (zumindest soweit ich das anhand der vorliegenden Informationen beurteilen kann) keinen Rechtsmissbrauch oder Verstoß von Herrn Wolf erkennen. Andererseits sind die genannten Abmahn-Beträge schon sehr hoch. Schade finde ich aber vor allem, dass hier eine überwiegend sehr einseitige und meiner Meinung nach undifferenzierte Sicht vertreten wird (vermutlich weil wohl nur Leute zu Wort kommen, die ein Bild „geklaut“ haben und eigene Interessen vertreten).

    Ich möchte hier für niemanden Partei ergreifen, aber zum Beispiel finde ich es von Herrn Wolf fair, dass er offenbar zunächst Anwälte außen vor lässt und so eine „günstige“ Einigung zumindest nicht per se ausgeschlossen wird, weil zusätzlich nicht noch eine „fette“ Anwaltsrechnung beglichen werden muss. Auch sollte nicht vergessen werden, dass die Abmahnung ein Rechtsinstrument ist, das der Gesetzgeber genau für diesen Fall vorgesehen hat, nämlich den Verstoß gegen das Urheberrecht, der meiner Ansicht nach klar gegeben ist, wenn man keine Erlaubnis zur Nutzung eines Fotos hat, es aber dennoch nutzt (wie hier). Daher sollte nicht vergessen werden, dass es Herrn Wolfs gutes Recht ist, eine Abmahnung zu versenden, wenn eines seiner Fotos „geklaut“ wurde. Die Abmahnung selbst halte ich auch grundsätzlich nicht für verwerflich. Was eine angemessene Forderung ist, ist natürlich die andere Frage, diesbezüglich bin ich mit Herrn Wolf nicht ganz auf einer Linie. Dennoch ist das allein keine Straftat und auch kein „Rechtsmissbrauch“, zumindest wenn gegen die Lizenzbedingungen verstoßen wurde und dadurch keine Erlaubnis des Fotografen zur Benutzung des Fotos vorhanden ist. Ich denke, dass der geforderte Betrag eher als Verhandlungsbasis zu verstehen ist… Viel interessanter wird meiner Meinung nach die Frage, ob Herr Wolf tatsächlich „arglistig täuscht“ wie Jule Dicks es in den Raum wirft. Eine solche Täuschung kann wohl nur vorliegen, wenn Herr Wolf über die tatsächlichen Lizenzbestimmungen hinweg täuscht, also z.B. behauptet, dass das Bild ohne Nennung des Fotografen genutzt werden könnte. Diesbezüglich habe ich einmal recherchiert und dieses Foto gefunden: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schloss_Charlottenburg_nachts_(Zuschnitt).jpg . Handelt es sich dabei um den hier thematisierten Fotografen? Für mich sieht es danach aus… sollte ich mich irren, bitte korrigiert mich!
    Dort steht folgendes: „Dieses Foto wurde von Thomas Wolf erstellt und unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (mehr dazu unten) veröffentlicht. Das Bild kann gemäß der Lizenz frei verwendet werden, solange der Urheber in folgender Form kenntlich gemacht wird: © Thomas Wolf, http://www.foto‐tw.de.“
    Weiter unten ist die Lizenz näher erläutert und verlinkt: „Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ lizenziert. Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden. Zu den folgenden Bedingungen: Namensnennung – Du musst den Namen des Autors oder Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen […]“
    Noch weiter unten ist ein weiterer Hinweis in einem roten Kasten: „Dieses Bild ist nicht gemeinfrei! Dies bedeutet, dass es u. a. Urheberrechtsschutz genießt. Es darf nur nach den hier genannten Regeln (oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers) genutzt werden. Dies schließt insbesondere eine Verwendung in sozialen Netzwerken aus, deren Nutzungsbedingungen der hier aufgeführten Lizenz nicht entsprechen.“

    So wie ich das erkennen kann, wird mehrfach auf den Namen des Fotografen und vor allem auf die Lizenz und ihre Bestimmungen hingewiesen. Eine Verschleierung, um Urheberrechtsverstöße zu provozieren und so mehr abmahnen zu können, kann ich nicht erkennen. Oder hat Herr Wolf bei anderen Bildern über die Tatsachen hinweggetäuscht oder möglicherweise diese Angaben erst später eingefügt? Falls nein sehe ich weder einen Grund für eine Klage gegen Herrn Wolf (sowas kann halt auch nach hinten losgehen wenn man ungerechtfertigt klagt, am besten mit einem guten Anwalt besprechen, bevor man sich in etwas hereinsteigert!) noch für Anschuldigungen wie oben. Wäre es nicht sinnvoller erst einmal mit dem „Abmahner“ zu verhandeln? Sicherlich gibt es doch bereits Erfahrungen, ob und wie mit ihm verhandelt werden kann. Ich nehme nämlich an, dass seine Honorare ehr großzügig kalkuliert sind und da sicherlich noch etwas Spielraum nach unten besteht. ;-)

    Viele Grüße,
    Lukas S.

    1. Lukas S., Sie engagieren sich hier wie ein enger Freund von Thomas Wolf.
      Ist es inzwischen so nötig, hier die Leidtragenden zu schwächen? :-D
      Machen Sie doch weiter Ihre schönen Fotos, beachten Sie ruhig alles, was Sie von dieser Seite lernen, aber überlassen Sie den Erfahrungsaustausch hier den arglistig Getäuschten und dem Fachmann Herrn Steiger! Vielen Dank!

      1. Na klar! Nur weil ich hier eine etwas differenziertere Sichtweise vertrete und ein paar Fakten nenne, die Ihnen nicht besonders zu gefallen scheinen, muss ich direkt automatisch ein Verbündeter sein (oder Komplize, wie Sie sicherlich sagen würden)!

        Schade dass man hier keine Meinung/Einschätzung äußern kann, ohne direkt als böser Sympatisant abgestempelt zu werden!

        Ich hatte doch nur die Absicht, einem sehr einseitigen Hassforum etwas mehr Sachlichkeit zu verleihen und Dinge aufzuzeigen, die hier völlig außeracht gelassen werden, weil hier keine Außenstehenden, sondern ausschließlich selbst betroffene kommentieren, die eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge haben, weshalb sich vieles hier sehr unsachlich und emotional liest.

        Nach meinen Erkundigungen handelt es sich bei Herrn Wolf um einen unsympatischen und gierigen Fotografen, der Bilddiebe konsequent zur Rechenschaft zieht, was aber sein gutes Recht ist, weil die Bilddiebe die Fehler gemacht haben und gegen das Gesetz verstoßen haben. So gesehen finde ich es etwas skurril, dass sich alle Bilddiebe als «Opfer» aufspielen, wo es doch streng genommen umgekehrt ist, auch wenn man mit Herrn Wolf als Opfer nicht unbedingt extrem viel Mitleid hat. Das Verhalten von Herrn Wolff ist vielleicht nicht nett, aber er ist halt im Recht. So ein Unsinn wie Betrug oder arglistige Täuschung kann dann nur von betroffenen Bilddieben kommen, die nicht wahr haben wollen, dass es für sie nicht so gut aussieht, weil das Recht nicht auf ihrer Seite ist. Sorry dass ich das mal so direkt sagen musste hier.

        Daher wäre es mir wichtig, dass Betroffene, die tatsächlich ein Bild aus Versehen «geklaut» haben, hier erfahren, dass man die Forderungen definitiv ernst nehmen sollte. Das Problem ist, wenn diese Leute hier lesen «HErr Wolf kann damit nciht durch kommen» oder es handelt sich angeblich «arglistige Täuschung/Betrug», dann wird denen suggeriert, dass Herr Wolf nicht im Recht ist und dann wird es für eben diese Leute noch teurer wenn sie das ganze mit der Auffassung, sie seien im Recht, aussitzen, als wenn sie direkt bezahlt hätten, weil Herr Wolf vor Gericht wohl gewinnt. Diese Leute täten mir dann sehr leid (die, die das Urheberrecht vorsätzlich verletzen aber nicht!), daher meine Bitte:

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        Daher kommentiere ich hier so konträr im Vergleich zum Rest, schade, dass das niemand hier versteht.

        Liebe Grüße, Lukas

        1. Na klar! Nur weil ich hier eine etwas differenziertere Sichtweise vertrete und ein paar Fakten nenne, die Ihnen nicht besonders zu gefallen scheinen, muss ich direkt automatisch ein Verbündeter sein (oder Komplize, wie Sie sicherlich sagen würden)!

          Schade dass man hier keine Meinung/Einschätzung äußern kann, ohne direkt als böser Sympatisant abgestempelt zu werden!

          Ich hatte doch nur die Absicht, einem sehr einseitigen Hassforum etwas mehr Sachlichkeit zu verleihen und Dinge aufzuzeigen, die hier völlig außeracht gelassen werden, weil hier keine Außenstehenden, sondern ausschließlich selbst betroffene kommentieren, die eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge haben, weshalb sich vieles hier sehr unsachlich und emotional liest.

          Nach meinen Erkundigungen handelt es sich bei Herrn Wolf um einen unsympatischen und gierigen Fotografen, der Bilddiebe konsequent zur Rechenschaft zieht, was aber sein gutes Recht ist, weil die Bilddiebe die Fehler gemacht haben und gegen das Gesetz verstoßen haben. So gesehen finde ich es etwas skurril, dass sich alle Bilddiebe als «Opfer» aufspielen, wo es doch streng genommen umgekehrt ist, auch wenn man mit Herrn Wolf als Opfer nicht unbedingt extrem viel Mitleid hat. Das Verhalten von Herrn Wolff ist vielleicht nicht nett, aber er ist halt im Recht. So ein Unsinn wie Betrug oder arglistige Täuschung kann dann nur von betroffenen Bilddieben kommen, die nicht wahr haben wollen, dass es für sie nicht so gut aussieht, weil das Recht nicht auf ihrer Seite ist. Sorry dass ich das mal so direkt sagen musste hier.

          Daher wäre es mir wichtig, dass Betroffene, die tatsächlich ein Bild aus Versehen «geklaut» haben, hier erfahren, dass man die Forderungen definitiv ernst nehmen sollte. Das Problem ist, wenn diese Leute hier lesen «HErr Wolf kann damit nciht durch kommen» oder es handelt sich angeblich «arglistige Täuschung/Betrug», dann wird denen suggeriert, dass Herr Wolf nicht im Recht ist und dann wird es für eben diese Leute noch teurer wenn sie das ganze mit der Auffassung, sie seien im Recht, aussitzen, als wenn sie direkt bezahlt hätten, weil Herr Wolf vor Gericht wohl gewinnt. Diese Leute täten mir dann sehr leid (die, die das Urheberrecht vorsätzlich verletzen aber nicht!), daher meine Bitte:

          Lasst euch von einem Anwalt beraten oder forscht zumindest im Internet ein bisschen nach und versucht auf jeden Fall mit dem Abmahner zu verhandeln (dabei könnt ihr nur gewinnen weil im schlimmsten Fall lässt er sich nciht auf die Verhandlungen ein und es bleibt bei den Forderungen, im besten Fall vermindern sich die Forderungen dann deutlich)! Ihr könnt ihm ja dann alle möglichen Argumente an den Kopf werfen, wieso der Betrag zu hoch angesetzt ist, da gibts im Internet sicherlich einiges zu finden! Lasst euch aber nicht von undifferenzierten Hasskommentaren mitreißen und wiegt euch als Folge nicht in falscher Sicherheit.

          Daher kommentiere ich hier so konträr im Vergleich zum Rest, schade, dass das niemand hier versteht.

          Liebe Grüße, Lukas

  20. Nur um allen Betroffenen die Panik zu nehmen:

    Nachdem ich von Hr. Wolf angeschrieben wurde habe ich erstmal eine Fachfrau konsultiert und bin zu dem Schluß gekommen, dass ich auf solch ungebürliche Forderungen einfach nicht eingehe = Ich habe nichts gemacht, habe die Frist verstreichen lassen und seitdem nie wieder was von Hr. Wolf gehört.

    1. …und wie kommen dann in vergleichbaren Fällen Einigungen jenseits der 10.000€ zustande? Siehe zum Beispiel: https://www.rechtambild.de/2013/06/14-000-e-fur-die-nichtnennung-des-urhebers/ . In dem Fall handelt es sich auch um ein Wikipedia-Foto, welches unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurde. Im Grunde also die gleiche Faktenlage wie bei Herrn Wolf. Man sollte solche Forderungen daher meiner Meinugn nach sehr ernst nehmen und sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil dann wirds am Ende nur noch teurer! Am besten sollte man sich umgehend gut beraten lassen. Aussitzen halte ich für das schlechteste, was man tun kann. Hoffe, ich konnte helfen, LG, Lukas S.

      1. Lukas S., Sie engagieren sich hier wie ein enger Freund von Thomas Wolf.
        Ist es inzwischen so nötig, hier die Leidtragenden zu schwächen? :-D
        Machen Sie doch weiter Ihre schönen Fotos, beachten Sie ruhig alles, was Sie von dieser Seite lernen, aber überlassen Sie den Erfahrungsaustausch hier den arglistig Getäuschten und dem Fachmann Herrn Steiger! Vielen Dank!

        1. Na klar! Nur weil ich hier eine etwas differenziertere Sichtweise vertrete und ein paar Fakten nenne, die Ihnen nicht besonders zu gefallen scheinen, muss ich direkt automatisch ein Verbündeter sein (oder Komplize, wie Sie sicherlich sagen würden)!

          Schade dass man hier keine Meinung/Einschätzung äußern kann, ohne direkt als böser Sympatisant abgestempelt zu werden!

          Ich hatte doch nur die Absicht, einem sehr einseitigen Hassforum etwas mehr Sachlichkeit zu verleihen und Dinge aufzuzeigen, die hier völlig außeracht gelassen werden, weil hier keine Außenstehenden, sondern ausschließlich selbst betroffene kommentieren, die eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge haben, weshalb sich vieles hier sehr unsachlich und emotional liest.

          Nach meinen Erkundigungen handelt es sich bei Herrn Wolf um einen unsympatischen und gierigen Fotografen, der Bilddiebe konsequent zur Rechenschaft zieht, was aber sein gutes Recht ist, weil die Bilddiebe die Fehler gemacht haben und gegen das Gesetz verstoßen haben. So gesehen finde ich es etwas skurril, dass sich alle Bilddiebe als «Opfer» aufspielen, wo es doch streng genommen umgekehrt ist, auch wenn man mit Herrn Wolf als Opfer nicht unbedingt extrem viel Mitleid hat. Das Verhalten von Herrn Wolff ist vielleicht nicht nett, aber er ist halt im Recht. So ein Unsinn wie Betrug oder arglistige Täuschung kann dann nur von betroffenen Bilddieben kommen, die nicht wahr haben wollen, dass es für sie nicht so gut aussieht, weil das Recht nicht auf ihrer Seite ist. Sorry dass ich das mal so direkt sagen musste hier.

          Daher wäre es mir wichtig, dass Betroffene, die tatsächlich ein Bild aus Versehen «geklaut» haben, hier erfahren, dass man die Forderungen definitiv ernst nehmen sollte. Das Problem ist, wenn diese Leute hier lesen «HErr Wolf kann damit nciht durch kommen» oder es handelt sich angeblich «arglistige Täuschung/Betrug», dann wird denen suggeriert, dass Herr Wolf nicht im Recht ist und dann wird es für eben diese Leute noch teurer wenn sie das ganze mit der Auffassung, sie seien im Recht, aussitzen, als wenn sie direkt bezahlt hätten, weil Herr Wolf vor Gericht wohl gewinnt. Diese Leute täten mir dann sehr leid (die, die das Urheberrecht vorsätzlich verletzen aber nicht!), daher meine Bitte:

          Lasst euch von einem Anwalt beraten oder forscht zumindest im Internet ein bisschen nach und versucht auf jeden Fall mit dem Abmahner zu verhandeln (dabei könnt ihr nur gewinnen weil im schlimmsten Fall lässt er sich nciht auf die Verhandlungen ein und es bleibt bei den Forderungen, im besten Fall vermindern sich die Forderungen dann deutlich)! Ihr könnt ihm ja dann alle möglichen Argumente an den Kopf werfen, wieso der Betrag zu hoch angesetzt ist, da gibts im Internet sicherlich einiges zu finden! Lasst euch aber nicht von undifferenzierten Hasskommentaren mitreißen und wiegt euch als Folge nicht in falscher Sicherheit.

          Daher kommentiere ich hier so konträr im Vergleich zum Rest, schade, dass das niemand hier versteht.

          Liebe Grüße, Lukas

  21. Ganz ehrlich, unser demokratischer Staat basiert auf dem Schutz durch unsere Gesetze.
    Diese dürfen einfach nicht von Menschen missbraucht werden, die andere arglistig täuschen, um damit ihr Geld zu verdienen!
    Wie den zahlreichen Erfahrungsberichten hier zu entnehmen ist, hat keiner der Betroffenen bewusst die Fotos von Thomas Wolf benutzt und gezielt den Urheber nicht korrekt genannt. Im Gegenteil, manch einer hat die Quellenangaben versehentlich nicht ganz korrekt formuliert und trotzdem eine überhöhte Geldforderung erhalten.
    Für Bilder, die eigentlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ist das meiner Ansicht nach ein Zeichen für arglistige Täuschung, für Fallen im Internet, die gezielt ausgelegt werden.
    Wär› es sonst nicht sogar förderlich, wenn jeder der angeschriebenen Personen danach den Urheber angibt?
    Aber nicht das fordert Thomas Wolf sondern sehr viel GELD.

  22. Hallo Herr Steiger,
    wie kann man in Erfahrung bringen, welche Antworten die Würzburger Richter Herrn Wolf gegeben haben?
    Die müssen doch auch langsam erkennen, dass es sich hier um eine Masche handelt.
    Vielen Dank, dass Sie den Betroffenen hier dieses Forum zur Verfügung stellen!

    1. Hallo Jule,
      ich bin leider ebenfalls betroffen und werden mich nach einer Mahnung nun gegen Herrn Wolf wehren müssen. Aktuell scheint er wieder aktiv zu sein, da auch eine Flugschule Post erhalten hat. Vielleicht könnten Sie sich mit Ihren Erfahrungen bei mir melden? admin’at’e-stations.de
      Das OLG Köln hat hier entschieden, dass bei CC-Lizenzen ein kommerzieller Schaden von 0€ entsteht.
      Beste Grüße

  23. Ich kann nur sagen: Nicht zahlen, aber die Darstellung des Bildes unterlassen und ggf. die Abmahnkosten (falls ein Anwalt involviert war) tragen, keinesfalls die Lizenzkosten! Der Kläger muss darstellen, was ihm konkret für ein Schaden entstanden ist. Bei der Art der Berechnung der Höhe des zu leistenden Schadensersatz bezieht sich Herr Wolf auf Fantasie-Werte auf Grundlage von Lizenzanalogien. Es geht aber hauptsächlich darum, was ein vernünftiger Vertragspartner für ein Bild, welches der Lizenzgeber unentgeltlich zur Verfügung stellt, bereit wäre zu zahlen (wg. unentgeltich entzieht sich die Anlehnung an die MFM-Empfehlungen). Bei Herrn Wolfs Fotos handelt es sich um triviale Motive, die man in sämtlichen kommerziellen Portalen für ein paar Euros erhält. Ich garantiere Ihnen, dass Herr Wolf neben den Urheberrechtsklagen ein erfolgloses Fotografen-Dasein gefristet hat und fristen wird. Da hilft auch nicht sein Pseudo-Webseite, die er dieses Jahr mit Hilfe seiner erfolgreichen Einschüchterungsversuche aufgebaut hat. Im Jahr 2014 war er nicht einmal zur Mehrwertsteuer veranschlagt. Der 100%tige Aufschlag für die fehlende Urheberbenennung ist ebenso obsolet. Denn 100% von 0 sind noch immer 0. Einen immateriellen Schaden muss er erstmal nachweisen. Nicht das ich das Urheberrecht nicht auch als hohes Gut sehe. Aber Herr Wolf nutzt die Idee von Wikipedia schamlos aus, um kleine Unternehmungen und Vereine arglistig zu täuschen. Sein Ziel über Wikipedia durch die Nennung seines Namens Werbung für sein professionelles Geschäfts zu machen, finde ich ebenso verwerflich. Eigentlich müsste man den Typen bei Wikipedia rauswerfen.

  24. Thomas Wolf scheint Urlaub in Amerika gemacht zu haben, um auch von dort noch Fallen auszulegen und jetzt braucht er Geld.
    Das alte Märchen von den Gebrüdern Grimm ist leider immer noch aktuell.
    Wir müssen vielleicht tatsächlich versuchen, bei Wikipedia die Fotos löschen zu lassen, indem wir dort erklären, wie die Abmahnfalle des Herrn Wolf funktioniert.

  25. *** OPFER VON THOMAS WOLF BITTE MELDEN ZWECKS GRÜNDUNG EINER INTERESSENSVERTRETUNG ***

    Eine Sache ist GANZ KLAR: Hier handelt es sich um einen Missbrauch der CC-Lizenzen – sowohl den «Spirit» des freien Teilens von Inhalten als auch, meiner Meinung nach, das deutsche Recht betreffend.

    Wer sich also dagegen wehrt, brauch keinerlei moralische Bedenken zu haben, er würde einen «armen Fotografen» um seinen Lohn betrügen.

    Ich bitte alle Opfer von Thomas Wolf, mir eine Mail an bilderabzocke@web.de zu schreiben. Bitte schickt mir eine kurze Beschreibung:
    – Wie ist Euer Fall verlaufen?
    – Wie ist der Stand der Dinge?
    – Wisst Ihr von Gerichtsentscheidungen für oder gegen Thomas Wolf?
    – Welche Anwälte habt Ihr mandatiert und was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?

    Ganz wichtig – habt Ihr Kontakt zu anderen Geschädigten, leitet diese Info bitte weiter.

    Ziel ist die Gründung einer Interessensgemeinschaft – jeder zahlt 100 €, von dem Geld fechten wir einen repräsentativen Fall durch alle Instanzen. Dann haben wir juristische Klarheit.

    Wenn ihm tatsächlich juristisch nicht beizukommen ist, dann wäre das zwar ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz – aber wenn wir es schaffen, ein höchstrichterliches Urteil gegen die CC-Lizenz-Abzocke zu erhalten, hat der Spuk endlich ein Ende.

    Alle Daten werden vertraulich behandelt und niemand erhält von mir Infos oder Dokumente mit Namen anderer Fälle. Ich werde aber hier über den Stand der Dinge informieren.

    Ich habe schon einen Tipp bekommen, wer der richtige Anwalt für die Sache sein könnte, aber auch hier muss ich mich noch bedeckt halten.

    Kurz: MIR REICHT ES! Machen wir der Abzocke von Thomas Wolf ein Ende!

    Viele Grüße,
    Stefan (natürlich ein Pseudonym, sorry)

    1. @Stefan (Pseudonym) und
      @ Christoph
      Es ist der wohl schlaueste Weg, einfach gar nicht auf diese komischen Abmahnungen von Thomas Wolf zu reagieren.
      Der hat ja nicht einmal eine Telefonnummer in seinem Impressum und trotz der vielen Lockfotos nicht ein eigenes im Netz.
      So möchte ich nicht leben müssen! Der kann sich ja gar nicht mehr aus dem dunklen, dunklen Wald raustrauen. :-)
      «Der Wolf im Wald» ist hier wohl Programm…
      Meine Anwältin hat mir geraten, gar nicht darauf einzugehen.
      Das OLG in Köln hat ja auch schon entschieden 100% von 0 ist 0!
      https://www.steigerlegal.ch/2014/12/04/kein-schadenersatz-bei-creative-commons-abmahnungen/

    2. @ Stefan Bilderabzocke
      Das ist ein schöner Namen, ich kenne den echten Namen von Stefan Bilderabzocke, habe schon mit ihm telefoniert und inzwischen auch dessen Webseite besucht.
      Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie wir Thomas Wolf auf dieser Seite erkennen können und uns trotzdem entspannt vernetzen?
      Am besten ist vielleicht, eine nullachtfuffzehn E-mail zu nutzen, Stefan Bilderabzocke zu schreiben, von ihm eine Telefonnummer zu bekommen und verbal die Details zu klären.
      Ich bin kein Profi bei solchen Spielchen, meine aber hier auch das eine oder andere Mal eine Spur von Thomas Wolf entdeckt zu haben. Eigentlich schon an sich ein Eingeständnis, dass seine Forderungen nicht richtig sind, wenn er versucht, hier zu demoralisieren…
      In diesem Sinne, Stefan Bilderabzocke ist zu vertrauen!

      1. … hey, hier meldet sich noch eine Betroffene.
        Ist ja doch interessant zu lesen, dass es offensichtlich und wie bereits vermutet Herrn Wolfs Geschäftsmodell ist, via Wiki media Lockfotos auszulegen und dann Abmahnungen hinterherzuschicken.
        Uns verfolgt Herr Wolf seit 2 Jahren mit Mahnungen.
        Ich sehe das gelassen, der Anwalt ist schon längst beauftragt und ich bin bereit, falls Herr Wolf klagen möchte, den Rechtsweg voll auszuschöpfen.

        Interessieren würde mich aber:
        Hat Herr Wolf jemanden hier im Forum bereits aktiv verklagt?

        1. Hallo Nele,
          Astrid Duda war mit ihrer Firma wohl mit Thomas Wolf vor Gericht. Von denen kriegt er aber nichts, weil die insolvent gegangen sind.
          Ich habe auch bisher von keinem Fall vor Gericht gehört.
          Es gibt nur Leute, die Mahnungen kriegen.
          Einige von denen haben Abschlagszahlungen geleistet, sich auf einen geringeren Betrag geeinigt, um ihre Ruhe zu haben.
          Ich habe schon mit zahlreichen telefoniert.
          Es ist vielleicht hilfreich im Falle eines Gerichtsverfahrens das mal hier zu veröffentlichen, oder?!

  26. Vielleicht kann ich eine andere Betroffene überreden, hier ihr Vorgehen zu schreiben. Ich habe nämlich mit einer gesprochen, die jetzt gerade vor Gericht zieht.

    1. Hallo Jule,

      vielen Dank für die Rückmeldung.
      Es wäre natürlich sehr gut, wenn sich die Betroffenen hier auch nur melden. Sie müssen ja keine detaillierten Informationen preisgeben.
      Aber als Gesamteindruck ist es schon ausreichend, da es sich bei der Anzahl der Abmahnungen bereits um ein gewerbsmäßiges Geschäftsmodell handeln sollte.

  27. Definitiv handelt es sich hierbei um ein gewerbdsmäßiges Geschäftsmodell! Mitte August 2015 bekam ich von Herrn Wolf eine Abmahnung für meine kostenfreie NICHTkommerzielle Seite über 3 Foto. Mahnbetrag insgesamt 7500 €. Der Witz ist, dass ich mit Screenshots beweisen konnte, dass ich nicht nur die CC Lizenz 3.0 beachtet habe, sondern auch seiner Forderung nach Namensnennung und Verlinkung seiner Webseite nachkam. Mit anderen Worten: Alles OK. Und er selbst kann auch keine anderen Screenshots gefertigt haben, da meine den Urzustand mit Uhrzeit und Datum darstellen. Mit fadenscheinigen Argumenten, die ich ihm ebenfalls widerlegt habe, hat er lediglich noch 1 x geantwortet und ich ihm geschrieben, dass der Fall für mich erledigt wäre.

    Dann kam kurz vor Weihnachten, also nach 4 Monaten, per Einschreiben Einwurf eine Mahnung. Darin schrieb er das Gleiche, was er auch beim ersten Mal geschrieben hat, bevor ich seine Argumente auseinander genommen und widerlegt habe. Er tat also so, also hätte ich diese letzte Mail an ihn nicht geschrieben. Ich habe das Schreiben ignoriert, weil ich mir ja nichts vorzuwerfen habe und alles korrekt ist. Nun liegt bei der Post zur Abholung wieder ein Einschreiben Einwurf, und ich vermute, dass er das wieder ist.

    Ich habe, ehrlich gesagt, weder die Zeit, noch die Lust, zurückzuschreiben weil ich in einer ganz langen Email alles auseinandergezogen und widerlegt habe. Ich bin doch kein Papagei, der das jetzt alles wiederholt. Wer bezaht mir meine kostbare Zeit, in der ich mich mit sowas befassen muss? Ich frage mich nur, was macht er, wenn ich nicht darauf reagiere? … möglicherweise klagt er dann, aber dann hat er alles selbst am Hals, weil ich auch nach Rücksprache mit meinem Anwalt alles richtig gemacht habe.

    Ich stelle mir ebenso die Fragen: Was will der also noch? …. ausser Geld, welches ihm demnach nicht zusteht!?

    Wenn ihr euch zusammentut für eine Sammelklage, da mache ich auf jeden Fall mit!

    Ich verwende weiterhin ab und zu Wikipedia-Fotos mit korrekter Angabe, aber am meisten verwende ich die Fotos von Pixabay. Da bin ich absolut geschützt vor solchen Dingen und kriminellen Abzockern …

    1. Hallo Karin,
      aussitzen ist eine brillante Massnahme!
      Das hat meine Anwältin mir auch geraten!
      Wenn Thomas Wolf nämlich vor Gericht geht, wo er noch NIE Recht bekommen hat, bekommt er nicht seine utopischen Preise zugesprochen und muss hinterher sogar einen Teil der Kosten tragen.
      Der Weg zum Gericht ist für ihn ein Minusgeschäft!!!
      Thomas Wolf hat sich im Übrigen mit Herrn Kompa schon ein blaues Auge in München geholt.
      Vielleicht macht eine Sammelklage wirklich Sinn, damit er uns alle nicht mehr belästigen kann und seine Geschäftsmodel endlich ad absurdum geführt wird.
      Am besten sammelt «Stefan Bilderabzocke» alle Kandidaten (ich habe mich schon bei ihm gemeldet) oder wir wenden uns dafür an den auf dieser Seite von Herrn Steiger vorgeschlagenen Rechtsanwalt Kompa. Der ist ja nun keinesfalls eine Strohpuppe des Thomas Wolf.

      1. Hallo anonymus:
        Danke für den Zuspruch! Ich habe besagtes Einschreiben Einwurf bei der Post einfach liegen gelassen und dann geht es nach 7 Tagen automatisch zurück, d. h. – ich habe noch nicht mal eine «Annahmeverweigerung» gemacht. Bitte gib mir doch mal an dieser Stelle die Adresse, wo ich mich für die Sammelklage anmelden kann und wo du oder auch andere bereits gelistet sind. Wäre ganz ganz lieb!

        1. Hallo Karin,
          bilderabzocke@web.de ist ein Typ, den ich kenne, dessen webweite ich besucht, mit dem ich telefoniert und vor Gericht getroffen habe.
          Dem kannst du vertrauen, der sammelt alle Daten.
          Einwurf Einschreiben bedeutet doch, dass der Briefträger deinen Kasten nicht kennt, oder?
          Thomas Wolf hat übrigens inzwischen eine Sekretärin, die nicht einmal Einschreiben annimmt…
          Wär› schön, von dir zu hören.

      2. ich habe auch «ignoriert», auch noch das Anwaltsschreiben. Jetzt klagt Wolf gegen mich am Landgericht. Dumm, da kann man sich nicht selbst vertreten. Aber bei RA Kompa ist man sicher gut aufgehoben.

  28. Nach Gesprächen mit zahlreichen anderen «Opfern» dieses unseriösen Pseudo-Fotografen rate ich Euch allen:

    1) Nicht in Panik geraten und Ruhe bewahren!
    2) Sämtliche Mahnungen und überhohen Forderungen von ihm konsequent ignorieren, egal, wie viele ihr erhaltet!

    Er hat meines Wissens so gut wie noch nie Klage gegen jemanden bei einem Zivilgericht eingereicht – weil er weiß, dass er keinerlei Chance hätte.
    Wenn er es doch tut, wird das ein Riesen-Verlustgeschäft für ihn, weil das Gericht seine Klage ganz oder so gut wie ganz abweisen würde.

    Jeder von uns sollte über Folgendes nachdenken:

    1) Sein (gewerbsmäßiges) Vorgehen sollte schnellstens an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Womöglich erkennen diese darin die Erfüllung eines Straftatbestandes! Jedenfalls kostet Euch eine solche Strafanzeige nichts.
    Je mehr eine Strafanzeige erstatten, desto besser! Allein hier im Forum haben sich ja schon viele «Opfer» geoutet.

    2) Sein Vorgehen sollte im Internet so weit und schnell wie möglich publik gemacht werden.
    Keine Übertreibungen, Verleumdungen oder Beleidigungen, sondern eine ganz sachliche Schilderung der Tatsachen, die durch Beifügung von Original-Mahnungen und Screen-Shots untermauert werden, die belegen, dass sich ein «Thomas Wolf» als Möchtegern-Fotograf zum Zwecke des Geldverdienens unredlicher Praktiken bedient!

  29. Ich kann jeden nur warnen, der meint, das einfach ignorieren zu können. Wolf hat sein «Geschäft» ganz professionalisiert und wird in seinem Treiben von einer Kölner Kanzlei mit vielen Anwälten vertreten. Mit irgend einem Dreh, den ich als Laie nicht verstehe, ist dann auch der Gerichsstand Köln, egal wo Wolf wohnt, oder der Beklagte.

    Ich empfehle jedem in Deutschland Betroffenen Kontakt zu RA Markus Kompa aufzunehmen ( kanzleikompa DOT de ).

    Er ist u.A. ein absoluter Wolf Spezialist und war schon an verschiedenen Gerichten gegen ihn erfolgreich. Herr Kompa hat übrigens seine Kanzlei auch in Köln, was sich sicher auf die Reisekosten nicht negativ auswirkt. Wobei derartige Klagen meist schriftlich behandelt werden.

  30. Thomas Wolf ist kein Profi! Weder als Fotograf noch als Anwalt!
    Er hält sich im Dunkeln auf «Wolf im Wald» bei Wikipedia, mahnt ständig unwissende Nutzer seiner O Euro Bilder an und das nicht per Anwalt sondern selber und immer wieder…
    Wer nicht darauf vertraut, dass Aussitzen der richtige Weg gegen diese Abmahnfalle ist, sollte in der Tat Herrn Rechtsanwalt Kompa mit in sein Boot holen.
    Das hat ja Herr Rechtsanwalt Steiger schon empfohlen.
    Außerdem ist es deutlich besser, den Wolf zu jagen, als selber von ihm gejagt zu werden.
    Allerdings wird ja bald mal ein neues Urteil vom Landgericht Köln zu erwarten sein.
    Die hatten ja schon einmal entschieden, dass auch 100% von 0 nur 0 ist: https://steigerlegal.ch/2014/12/04/kein-schadenersatz-bei-creative-commons-abmahnungen/
    Vielleicht gelingt es dann dort endlich, diese Abmahnmasche von Thomas Wolf einzustampfen!
    HerrBert, können Sie uns bitte auf dem Laufenden halten?!
    Viel Glück und DANKE!

  31. Es gibt schon wieder eine neue Abmahnwelle.
    Ich habe heute Nachrichten von zwei weiteren Betroffenen bekommen.
    Thomas Wolf scheint Geld zu brauchen… Ist vielleicht gar wieder ein Urlaub geplant, um neue Fotos zu schießen und neue Abmahnfallen aufstellen zu können?
    Ich kann nur raten, auf diese Abmahnbriefe nicht zu antworten, keine Angebote zu machen, nichts zu zahlen und das Geld lieber in einen richtig guten Anwalt mit Schwerpunkt Medienrecht zu investieren, damit diese Masche irgendwann eingestampft wird.
    Rechtsanwalt Steiger scheint in der Schweiz sehr erfolgreich zu sein und empfiehlt seinen Kollegen Herrn Rechtsanwalt Kompa.
    Karins Variante, das Einschreiben bei der Post liegen und zurück gehen zu lassen ist sicherlich deutlich preiswerter!

  32. Ich biete knapp 11.000 EUR für eine Bild Onlinedarstellung 212px × 100px, mit Androhung der doppelten Kosten, wenn ich auf seine Forderung nicht eingehe, weil die Bildquelle des Wikipedia Bildes, nicht korrekt war.

  33. Ich habe auch Post bekommen von Herrn Wolf, mit der Forderung von 3510€, weil ich ein Bild was in einem Slider läuft nicht benannt habe. Das habe ich in der Tat nicht gemacht, was sicherlich nicht korrekt ist von mir, aber 3500€ für ein Foto das mit Text bedeckt ist und noch im Slider läuft also nur kurz zu sehen ist und nicht mal das Startbild auf der Seite ist, finde ich wirlich zuviel. Als ich Ihn bat die Kosten nochmal zu überdenken kam umgehend ein neuer Preis 2300€… Ich wollte ihm grad einen Vorschlag machen und das Bild für die letzten 3 Monate nachträglich zu lizenzieren, aber wenn ich das hier so lese… Was soll ich machen, mich nicht mehr melden?

  34. Ich kenne eine Betroffene, die heute in Köln eine negative Feststellungsklage gegen Thomas Wolf gewonnen hat!
    Der Richter hat festgestellt, dass dem Beklagten (statt 2555,19 Euro…) gegenüber der Klägerin keine über 100 Euro hinausgehenden Zahlungsansprüche zustehen.
    Damit kommen einige Kosten auf Thomas Wolf zu. :-D
    Deshalb wundere sich keiner, der jetzt eine Abmahnung bekommt, Thomas Wolf braucht nun Geld für’s Gericht.
    Herr Rechtsanwalt Kompa hat den Wolf gekonnt erlegt!

  35. @ Herr Steiger
    Sehr geehrter Herr Steiger,
    für Ihren Tipp, die Kanzlei Kompa zu engagieren, bin ich Ihnen sehr dankbar!
    Inzwischen hat Thomas Wolf in Österreich fotografiert. Haben Sie auch dort einen Kollegen, der helfen kann?

  36. Hier noch einmal die chronologische Reihenfolge des gestrigen Prozesses:

    http://www.kanzleikompa.de

    Ich rate allen, die diese Seite finden, sich direkt an Markus Kompa zu wenden. Das kostet zwar ein wenig Geld (und lässt sich vorher klären), ist aber Lehrgeld für all jene, die in so eine Abmahnfalle getappt sind und besser als einen Cent an Thomas Wolf zu bezahlen.
    Der wird nämlich garantiert bald nicht mehr gegen Herrn Rechtsanwalt Kompa vor Gericht gehen!
    Wenn er dann die gerichtliche Rückforderung des schon gezahlten Geldes an Thomas Wolf auch noch gewinnt, wird er sich vor Mandanten kaum mehr retten können.
    Hoffentlich hat Thomas Wolf dann noch genug Geld!

  37. Hallo,
    der Wolf scheint wieder Geld zu brauchen: Gestern ein Einwurf-Einschreiben von ihm im Postkasten vorgefunden. Die ursprüngliche bereits übertriebene Forderung wurde nochmal angehoben. Begründung: Das Forderungsmanagement kostet ja auch Geld. Neu: Er hat jetzt auch Sekretärin die für Ihn schreibt. Vermutlich soll so dem Gericht glaubhaft gemacht werden, dass es sich um eine grössere Agentur handelt damit er seine Sätze durchdrücken kann.

    Tip an alle: Nicht reagieren!

  38. Hallo Sven,
    Thomas Wolf braucht in der Tat Geld.
    Er muss nämlich die Kosten seiner verlorenen Prozesse tragen. :-D
    In dem Zusammenhang zitiere ich einen Kölner Anwalt, der Thomas Wolf nun schon in zahlreichen Prozessen die Zähne gezeigt hat und ihn hoffentlich irgendwann zur Strecke bringt:
    «Inzwischen übertreibt es der Kläger mit seiner Inszenierung vorgeblicher Professionalität. So beschäftigt der Beklagte nunmehr scheinbar eine „Sekretärin“, die sogar einen eigenen Sekretärinnen-Stempel besitzt.»
    Hat das einer von Ihnen schon mal besehen? :-)
    «Von gleicher Qualität ist das ®-Zeichen, das in Deutschland nun einmal nicht gebräuchlich ist.
    Die angeblich existierende Sekretärin mit dem Vornamen „Frau“ erwies sich allerdings nicht in der Lage, Einschreiben entgegenzunehmen oder von der Post abzuholen. Insbesondere wäre auch bei einem sensiblen Künstler, welcher der weltlichen Last von Anrufen entsagt hat, zu erwarten, dass er
    zur Kommunikation mit der Außenwelt seine Sekretärin befasst, wenn er schon einmal eine hat.
    „Nguyen“ heißt auf deutsch angeblich „Vermögen“.»
    Selbst wenn Thomas Wolf also jetzt Geld für verlorene Prozesse, Sekretärinnen und Stempel benötigt, wird er dieses Geschäftsmodell wohl hoffentlich bald einstampfen, um endlich eine Ausbildung zu beginnen, die ihm legitimes Einkommen sichert.
    Ich kann nur jedem Betroffenen raten, nicht einen Cent in dieses schlechte Geschäftsmodell zu investieren und entweder Svens Rat zu folgen oder Rechtsanwalt Kompa auf die Jagd zu schicken.

  39. Thomas Wolf hat am 31. März seinen Einspruch zurückgenommen gegen das Versäumnisurteil in Köln, bei dem der Richter die Meinung vertreten hat, ihm stünde für die unkorrekte Nutzung des Kölnbildes keinesfalls mehr als 100 Euro zu.
    Jetzt hat er es aber doch tatsächlich gewagt, mit den Worten «Fehlurteil des AG Köln unter Protest“ eine Rechnung mit dem ursprünglichen Datum und auf 107 Euro reduziert, zu mailen.
    Wenn er der Meinung ist, Opfer eines Fehlurteils zu sein, hätte er das direkt beim Prozess mitteilen und nicht nach Beratung mit seinem Anwalt seinen Einspruch zurück nehmen sollen!
    Er scheint zu denken, dass die 7 Euro Steuer kein Geld sind.
    Außerdem ist es mit Sicherheit falsch, immer wieder neue Rechnungsbeträge ( inzwischen zum vierten Mal…) unter dem selben Datum einzufordern.
    Vor so einem Typ braucht niemand Angst zu haben!
    Die neue Negative Feststellungsklage läuft mit der Bitte an den Richter, endlich festzustellen, dass Thomas Wolf eine Abmahnfalle und keine professionelle Fotografie betreibt.
    Dann wird hoffentlich erneut festgestellt, dass auch 100% von null nur null sind.
    https://steigerlegal.ch/2014/12/04/kein-schadenersatz-bei-creative-commons-abmahnungen/
    Und wir Kölner haben ja das schöne Lied der Bläckfööss…

    1. Anscheinend gibt der Herr nicht auf und sendet nach wie vor Abmahnungen/Rechnungen. Allerdings wird er sich bei uns die Zähne ausbeissen. Zudem, mittlerweile scheint auch ein Zweitfotograf aus dieser Familie (noch unbestätigt, aber ähnliche Schreiben/selber Nname) diesen Geschäftszweig entdeckt zu haben. Wir haben beiden mitgeteilt, dass wir deren Rechtsverständnis nicht teilen und bei Bedarf den Fall der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen. Ich bin gespannt…

  40. Am 18. Oktober hat in Würzburg ein Prozess stattgefunden, in dem Thomas Wolf zum Einen an seinem Hausgericht die Ansprüche aberkannt bekommen hat!!!
    Die Richterin hat ihm auch klar gesagt, dass er in Zukunft keine Chance hat, mehr an Geld zu kommen auf diesem Wege, wenn sein Gegenüber gut informiert ist.

    Der Betroffene hat auch sein gezahltes Geld zurück verlangt.
    Leider hat die Richterin mitgeteilt, dass er sein Geld nicht wiederbekommt, weil er sich ja gewußt habe, dass der Anspruch unbegründet ist, bzw. dass der entsprechende rechtliche Sachverhalt auch «Unsicherheit» abdeckt.
    Und dass Herr Wolf verdiene, Rechtssicherheit zu haben, wenn ein Nutzer tatsächlich zahlt.
    Außerdem hätte er die Zahlung ja mit anwaltlichem Rat geleistet und könne sich daher also quasi nicht auf laienhaften Irrtum berufen.

    Das ist für uns als Laien nicht so gut zu verstehen.
    Fazit ist jedoch, dass diese Richterin klar gestellt hat, dass keiner den Zahlungen nachkommen muss.
    Und wer bezahlt hat, ist selber schuld…

    Nun ist allerdings die Überlegung entstanden eine Strafanzeige gegen Thomas Wolf wegen Betrugs stellen.
    Er hat von mehreren Gerichten bescheinigt bekommen, dass seine Ansprüche nichtig sind.
    Wenn er sie trotzdem erhebt, erfüllt das den Tatbestand des Betrugs.

    Sobald die erste Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, werden wir das hier mitteilen. Wir machen das in Absprache mit Herrn Rechtsanwalt Kompa.

    ALSO: 1. NICHT ZAHLEN! und
    2. Nicht die Laune verderben lassen.

  41. Auch heute hat Thomas Wolf sich in Köln vom Richter anhören müssen, dass seine Forderungen völlig überhöht sind. :-)
    Er muss deshalb sämtliche Kosten des Prozesses tragen (Prozesskosten, eigenen Anwalt, Anreise und Rechtsanwalt Kompa…) und der Abgemahnte zahlt als goodwill 150 Euro an Wikimedia, denen Thomas Wolf ja, wie wir alle wissen, sehr zugetan ist.
    Das ist ein Vergleich, weil der Betroffene/ Abgemahnte endlich seine Ruhe haben möchte und nicht weiter die Zeit unbezahlt verplempern möchte.
    ALSO: Aussitzen oder Rechtsanwalt Kompa in’s Boot holen.

    1. Hallo Herr Ernst! Vielen herzlcihen Dank für diese Info, weil wir auch abgemahnt wurden und über eine sehr sehr hohe Summe! die wir uns aboslut nicht leisten können! Ich konnte schon nicht mehr schlafen!!
      Liebe Grüße aus Wien!

      1. Hallo Tatiana,
        Thomas Wolf verliert gerade so einige Prozesse in Deutschland und ist ein ganz junger Bursche.
        Der wird kaum einen Anwalt in Österreich engagieren.
        Ich würde notfalls einen guten Anwalt bitten, Thomas Wolf einen Widerspruch schicken mit Verzichtsklausel oder so, wenn ich ganz sicher sein wollte.
        Zahlen ist in jedem Fall falsch!
        Ich kenne das miese Gefühl, wenn so eine Abmahnung kommt und man sich gar nicht darüber im Klaren war, einen Fehler gemacht zu haben.
        Alles Gute!

  42. Thomas Wolf hat heute per E-Mail an mich den Versuch unternommen, € 2.059,75 für eine angebliche Urheberrechtsverletzung eines (Allerwelts-) Fotos , veröffentlicht auf wikipedia.org einzutreiben, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Elbphilharmonie.
    Bild: Baustelle im März 2013.
    Ich habe dem widersprochen und warte jetzt mal, was Herr Wolf nun weiter unternimmt.

    1. Jajaja, der Gute macht immer Reisen zu Sehenswürdigkeiten, um sein Geld zu verdienen.
      Und obwohl ihm Richter gesagt haben, dass seine Forderungen überzogen sind, spielt er das Spiel weiter, setzt neue Fotos rein, mahnt ab auf unfassbare Summen und schützt gezielt die Bildbericht vor falschem Gebrauch.
      Das könnte bald auch Strafanzeigen gegen Thomas Wolf zur Folge haben.
      «arglistige Täuschung» oder «Betrug» sind Titel, die dem Laien dazu einfallen. Mal sehen, was Rechtsanwalt Kompa zu dem Thema sagt.
      IN KEINEM FALL ZAHLEN! Und alles Gute!

  43. Hallo,
    wie es aussieht war der 14.11.2016 wieder Versandtag für seine Abmahn E-Mails. Hab auch eine Abmahnung bekommen für ein 0815 wikipedia Bild mit einer völlig überhöten Summe. Ich schreib Ihn mal an, dass ich nicht Zahle mit dem Vermerk das er schon Prozesse verlohren hat und warte was passiert.

  44. Eine Vietnamesische Freundlin hats auch erwischt. Sie betreibt ehrenamtlich eine Website , die die deutsche Lebensweise Ihren Landleuten nahebringen will. Für ein kleines Bild irgendwo auf einer Unterseite verlangt Thomas Wolf fast 500 Euro. Wir haben ihm geschrieben, dass es unverhältnismäßig ist und dass es kein Geld geben wird und wir auf die Strafanzeige verweisen, die gegen ihn läuft.

  45. ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG – ACHTUNG
    Thomas Wolf hat jetzt scheinbar die Abmahnungen auch an ein Inkassounternehmen abgegeben.
    Das sind meine neuesten Informationen und lassen auf noch fiesere Vorgehensweisen schließen.
    Von nun an würde ich nichts mehr selber machen und für jede Antwort Herrn Rechtsanwalt Markus Kompa ins Boot holen!
    Andere Anwälte haben schon anders beraten, Rechtsanwalt Markus Kompa kennt sich mit Thomas Wolf und Konsorten aus und kämpft edelmütig mit fachkompetenten Bandagen!
    Bitte NICHT ZAHLEN!!!
    Die Vergangenheit und andere Betroffene dieser Abmahnfallen zeigen deutlich, dass es nichts bringt!
    Und die Richter sind sich einig, die Rechnungshöhe ist nicht gerechtfertigt bei diesen 0 Euro Bildern.
    Im Grunde zeigt die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen nur, auf welcher Ebene Thomas Wolf tätig ist…

  46. Hallo zusammen,

    ich habe gehört, dass Wolf vom Amtsgericht Köln (Urteil vom 03.01.2017) in einem solchen Creative-Commons-Fall für ein Wikipedia-Bild 357 € zugesprochen wurden. Dabei handelte es sich nach den Ausführungen des Gerichts um genau den Betrag, der sich nach Wolfs Preisliste für die Verwendung des Bildes ergibt. In der Urteilsbegründung wird Wolf vom Richter als Berufsfotograf betitelt und Kompas Einwände werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Offensichtlich kann Wolf also doch nach seinen Konditionen abrechnen…

    Was bedeutet das nun für uns? Immerhin handelt es sich dabei um das Gericht, das uns diese 100-Euro-Urteile beschert hat. Wieso hat das Gericht seine Meinung bzgl. Herrn Wolf geändert? Aktueller könnte das Urteil wohl kaum sein.

    Suche ich mir vielleicht doch besser einen anderen Anwalt als diesen Herrn Kompa, der offenbar nicht überzeugen konnte? Oder sollte man am besten ganz ohne Gerichtsverfahren eine Einigung finden, um am Ende viel Zeit und Geld zu sparen?

    LG, Jan

      1. Ja, besser weisen gute Anwälte Thomas Wolf in seine Grenzen, als sich außergerichtlich zu einigen!!!
        Der kriegt den Hals nie voll und fordert immer weiter nach.
        Ich kenne leider ein paar Leute, die den Weg probiert haben.
        Mir ist das 375 Euro Urteil nicht bekannt. Und NIEMALS ist das der Betrag, den Thomas Wolf eingefordert/ abgemahnt hatte!
        Markus Kompa streitet übrigens gerne und würde niemals kampflos aufgeben, aber sein Klient entscheidet natürlich, wann er mit dem Streß aufhören möchte.

    1. Das Urteil ist Quatsch.
      Aktuell kenne ich kein Gericht, das Wolf mehr als 100,- Euro zubilligen würde.

      Der Kölner Amtsrichter hatte in der Verhandlung im Mai 2016 angekündigt, dem OLG Köln zu folgen und auf 0,- Euro zu erkennen. Dann wurde der Richter fast ein halbes Jahr krank. Im Januar 2017 urteilte überraschend anders, wobei er in der Begründung gar nicht auf OLG Köln und Amtsgericht Frankfurt einging.

      (Die Kosten für die Abmahnung seines Anwalts wurden Wolf in diesem Urteil übrigens verwehrt.)

      Ein anderer Richter vom Amtsgericht Köln gab im November 2016 für dasselbe Foto mehrfach nur 100,- Euro, was Wolf sogar ausdrücklich akzeptierte.

  47. So, der Wolf hat den Schwanz eingezogen, als er am Bundesgerichtshof seine Argumente vorbringen und deren hochrichterliches Urteil hinterher hätte hinnehmen müssen.
    Hier der Verlauf des Falles, der sich leider über fast vier Jahre hingezogen hat: https://kanzleikompa.de/category/abmahnung/
    Ich kann nur jedem raten, Herrn Rechtsanwalt Kompa mit ins Boot zu holen.
    Er ist durch seinen Kampf gegen diese Abmahnmafia immer auf dem neuesten Stand und kostet das selbe Geld wie seine Kollegen.
    Viel Glück!

  48. ANERKENNTNISURTEIL vom
    25. Juli 2019
    in dem Rechtsstreit
    Dietlind Gaul, Lothringer Straße 27, Köln,
    Klägerin und Revisionsklagerin
    – Prozessbevollmachtigter: Rechtsanwalt Dr. Koch –
    gegen
    Thomas Wolf, Wemer-von-Siemens-StraGe 55, Würzburg, Beklagter und Revisionsbeklagter
    – Prozessbevollmachtigter: Rechtsanwalt Keller –
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juli 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Loffler, die Richterin Dr. Schwonke, den Richter Feddersen und die Richterin Dr. Schmaltz

    dem Anerkenntnis gemäß

    für Recht erkannt:

    Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin keine Zahlungsanspriiche in Hohe von 100 € wegen Nutzung des Lichtbildes bzw. des Lichtbildwerkes „Kölner Rhein» gemäß seiner Rechnung 00456 vom angeblich 27. Marz 2015 (Anlage K 9) mit Mail vom 13. Juli 2016 zustehen.

    Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

    Der Streitwert des Revisionsverfahrens betragt 100 €.

    1. Das ist doch nur ein Anerkenntnisurteil, also wertlos! Es spiegelt nicht die Meinung des Gerichts wieder, sondern wurde nur erlassen, weil die andere Partei keine Lust auf den Rechtsstreit hatte. Bei einem Streitwert von 100 € dürfte die Entscheidung, das Verfahren beizulegen, vor allem aus wirtschaftlichen Erwägungen getroffen worden sein. Ich hätte auch keine Lust für 100 € über 3 Instanzen zu kämpfen… Wie soll sich das rechnen? Zumal ein Urteil über 100 € nicht besonders wertvoll für Wolf gewesen wäre, wenn er jetzt schon immer Urteile im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich zitiert.

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