NZZ: «Rücktritt» von Bundesgerichtskorrespondent fel.

Foto: Schweizerisches Bundesgericht

Im Frühling 2013 kündigte Markus Felber (fel.), langjähriger Korrespondent der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) am Schweizerischen Bundesgericht, an, er werde durch die NZZ «unverhofft vorzeitig pensioniert» (Screenshot). Die Frühpensionierung wurde im Parlament thematisiert und führte zur Befürchtung, die NZZ werde mit einem Abbau ihrer Berichterstattung aus dem Bundesgericht «ohne Not ihren einzigartigen Marktvorteil aus der Hand» geben (Siehe auch Juristische Weblinks #73 und #74).

Den Hintergrund der Frühpensionierung erläutert Felber nun in einem Interview in der aktuellen «Plädoyer»-Ausgabe (leider nicht direkt verlinkbar):

Vergangenen Oktober wurde ich damit konfrontiert, dass die Bundesgerichts­berichterstattung der NZZ umgebaut werden soll. Vorgesehen war eine Aufspaltung der Stelle in zwei Pensen zu 50 Prozent und eine Verlagerung des Schwergewichts von der juristischen zur politischen Relevanz der Rechtsprechung. Ich gelangte zur Überzeugung, dass dadurch die Berichterstattung nur noch beschränkt den Erwartungen jener spezifischen Leserschaft entsprechen dürfte, welche die NZZ mit ihrer Bundesgerichtsberichterstattung seit 1913 erfolgreich an sich gebunden hat. Meine Bedenken wurden nicht ernst genommen, sodass ich in die mir angebotene Frühpensionierung einwilligte.

Die NZZ erklärte gemäss «Plädoyer», die Berichterstattung werde im bisherigen Rahmen weitergeführt, wogegen allerdings – ebenfalls gemäss «Plädoyer» – NZZ-interne E-Mails sprechen. Auch wird Katharina Fontana als neue Bundesgerichtskorrespondentin nur noch über ein 75 Prozent-Pensum verfügen. Sie muss sich am Bundesgericht erst noch ein Netzwerk aufbauen und wird zeitlich weniger präsent sein können als Felber.

In der NZZ selbst wurde Felbers Tätigkeit als Korrespondent am Bundesgericht umfassend gewürdigt, gleichzeitig aber auch beschönigend von «in die Pension gehen» und «Rücktritt» geschrieben. In Zukunft wird Felber immerhin für verschiedene andere Publikationen (weiterhin) über das Bundesgericht berichten – unter anderem auch für den kostenpflichtigen Jusletter. Ich hoffe, diese Berichterstattung wird nicht nur verstreut über einzelne Publikationen, sondern künftig auch einheitlich in einer leserfreundlichen und digitalen Form zugänglich sein.

Foto: Wikimedia Commons/«Ikiwaner», CC BY-SA 3.0 (nicht portiert)-Lizenz.

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