Schweizer Schnüffelstaat 2012 mit Überwachungsrekord

Diagramm: Überwachungs-Massnahmen in der Schweiz von 2001 bis 2012

Im letzten Jahr schnüffelte der Überwachungstaat in der Schweiz so viel wie noch nie, wie sich der heute veröffentlichten Statistik des Dienstes «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Dienst «ÜPF») entnehmen lässt (Vorjahres-Statistik):

«[…] Die Statistik zeigt, dass die Fernmeldeüberwachungen in Echtzeit, also das Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails durch die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden, im Jahr 2012 um 20 % auf 3‘233 zugenommen haben. Die Strafverfolgungsbehörden ordneten auch häufiger rückwirkende Fernmeldeüberwachungen an (+ 21% auf 6‘960) und ersuchten um mehr technisch-administrative Auskünfte (+ 22% auf 4’775). Die Zahl der einfachen Auskünfte nahm um 15% auf 202‘579 zu. […]»

Vorratsdatenspeicherung

Besonders stark stieg erneut die Zahl jener Überwachungsmassnahmen an, die Vorratsdatenspeicherung voraussetzen, nämlich die so genannt rückwirkenden Massnahmen basierend auf Verkehrsdaten-Erhebung (auch als Randdaten oder Vorratsdaten bezeichnet). Bemerkenswert ist die Verteilung der rückwirkenden Überwachungs-Massnahmen unter den schweizerischen Kantonen. So fiel fast ein Drittel davon im Kanton Genf an. Die Zahl rückwirkender Überwachungsmassnahmen hat sich schweizweit seit Anfang der 2000er-Jahre mehr als vervierfacht!

In der Dienst «ÜPF»-Statistik nicht direkt erwähnt werden die so genannten Antennensuchläufe. Dabei werden im Sinn einer Rasterfahdnung alle Mobilfunk-Teilnehmer, die zu einem spezifischen Zeitpunkt über eine definierte Mobilfunk-Antenne ihr Handy benutzt haben, zu Verdächtigen. Gemäss der detaillierten Statistik (Microsoft Excel-Dokument) gab es im letzten Jahr 105 solcher Antennensuchläufe und zwar fast ausschliesslich bezüglich Raub (Art. 140 StGB).

Diagramm: Überwachungs-Massnahmen in der Schweiz von 2001 bis 2012

Statistik mit beschränkter Aussagekraft

Der Dienst «ÜPF» betont, die Überwachungszahlen müssten in Relation zu den «begangenen Delikten» – an dieser Stelle fehlt «mutmasslich» – gesehen werden. Ausserdem seien pro Delikt häufig mehrere Massnahmen zur Überwachung notwendig, wobei weitere zahlenmässige Angaben zu den einzelnen Überwachungen allerdings fehlen. Beispiele für solche Angaben wären die Zahl der betroffenen Personen bei Antennensuchläufen oder die Zahl der mitgelesenen E-Mails. So bleibt die Statistik von beschränkter Aussagekraft.

Bei der Statistik ist im Übrigen zu beachten, dass der Dienst «ÜPF» ausschliesslich für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 269 ff. StPO) zuständig ist, so dass beispielsweise Angaben zu verdeckten Ermittlungen oder dem Einsatz technischer Überwachungsgeräte fehlen. Auch Angaben zur Bundestrojaner-Verwendung in der Schweiz kann der Dienst «ÜPF» nicht liefern.

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