SVP-«Extrablatt» retournieren: Wer bezahlt dafür?

Screenshot: Twitter-Aufruf zum Retournieren der SVP-Abstimmungszeitung «Extrablatt»

Mit ihrer Abstimmungszeitung «Extrablatt» wirbt die Schweizerische Volkspartei (SVP) für eine Ablehnung des «Bundesbeschluss über die Familienpolitik» in der Volksabstimmung vom 3. März 2013.

Die Abstimmungszeitung wurde letzte Woche durch die Schweizerische Post unadressiert an rund vier Millionen Haushalte verteilt, was nicht bei allen Empfängern auf Zustimmung stiess.

Einige dieser Empfänger riefen in der Folge öffentlich via Twitter dazu auf, die unerwünschte Abstimmungszeitung unfrankiert der SVP oder einzelnen SVP-Politikern wie dem Zürcher Kantonsrat Claudio Zanetti (@zac1967) zu retournieren.

Müssen nun die SVP oder gar einzelne SVP-Politikern dafür aufkommen, wenn die «Extrablatt»-Abstimmungszeitung unfrankiert retourniert wird?

PromoPost-Angebot der Schweizerischen Post

Das Angebot der Schweizerischen Post zum Versand unadressierter Sendungen nennt sich PromoPost. Empfänger, die eine solche Sendung retournieren möchten, müssen dazu einen frankierten Brief verwenden (Angebotsbroschüre «Briefe» der Schweizerischen Post vom April 2012, S. 68; vgl. auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] «Postdienstleistungen» der Schweizerischen Post vom April 2012):

«Bei PromoPost-Sendungen kommt der Annahme­verweigerer für den Rücksand als Briefsendung auf. Die Post ist nicht zu unfrankiertem Rücksand verpflichtet.»

PromoPost-Sendungen, die unfrankiert und ohne Briefumschlag in Briefkästen der Post gelangen – unabhängig von Vermerken wie «refusé» oder allfälliger Absenderadresse – werden durch die Post entsorgt. Wer PromoPost-Sendungen zur Retournierung am Post-Schalter aufgeben möchte, muss sie als Brief verpacken und entsprechend frankieren.

Wer zur Retournierung einen Brief verwendet, diesen aber nicht oder ungenügend frankiert, muss grundsätzlich als Absender und mit einem Zuschlag von 50 Rappen dafür aufkommen (Angebotsbroschüre «Briefe», S. 34):

«Für jede Briefsendung, die nicht oder nur ungenü­ gend frankiert wurde, werden dem Absender die fehlende Frankatur und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 0.50 belastet. […]»

Ist der Absender nicht bekannt – beim Retournieren der «Extrablatt»-Abstimmungszeitung naheliegend –, muss grundsätzlich der Empfänger für die fehlende oder ungenügende Frankatur aufkommen:

«[…] Ist der Absender nicht bekannt, wird der fehlende Betrag beim Empfänger erhoben (ohne Zuschlag).»

Allerdings kann jeder Empfänger einer Brief-Sendung deren Annahme verweigern – unabhängig von der Frankatur und auch bei retournierten «PromoPost»-Sendungen. Solche Sendungen gehen an den Absender zurück und werden diesem entsprechend belastet (Angebotsbroschüre «Briefe», S. 68):

«Annahmeverweigerte und nicht abgeholte Sendun­gen werden beim Rücksand dem Absender belastet […]. Bei Verweigerung der Rücknahme solcher Rücksendungen werden zusätzlich die Kosten für die Entsorgung geltend gemacht.»

Ist der Absender nicht bekannt, bewahrt die Post solche «unanbringlichen» Sendungen während zweier Monate auf und vernichtet sie dann auf eigene Kosten.

Fazit

Wer die «Extrablatt»-Abstimmungszeitung der SVP via Schweizerische Post retournieren möchte, muss dafür auf eigene Kosten einen ausreichend frankierten Brief verwenden.

Alle anderen Arten von Retournierungen an die SVP oder einzelne SVP-Politiker erreichen diese gar nicht – mangels «Verpackung» als Brief – oder die Annahme wird voraussichtlich verweigert. In diesen Fällen trägt jeweils die Post die Kosten und die Retournierung endet als Altpapierentsorgung durch die Post.

Im Ergebnis gibt es faktisch keine Möglichkeit, die «Extrablatt»-Abstimmungszeitung auf SVP-Kosten via Schweizerische Post zu retournieren. Vernünftig handeln aus meiner Sicht in jedem Fall all jene, die unerwünschte politische Sendungen – solche gibt es von allen Parteien und sie sind ohne Zweifel ein legitimer Bestandteil des demokratischen Wettstreits in der Schweiz – gelassen ins Altpapier legen oder für einen anderen – in ihren Augen sinnvollen – Zweck nutzen.

(Ich danke Bernhard Bürki, Mediensprecher der Schweizerischen Post, für seine äusserst hilfreichen Erläuterungen zum PromoPost-Angebot für unadressierte Sendungen.)

Bild: Sascha Erni, CC BY 3.0 (Schweiz)-Lizenz.

35 Kommentare

  1. Das mit dem Katzenklo ist eine gute Idee. Nach ausgiebigem Gebrauch kann man dann das Exemplar immer noch unter Umschlag an einen der ursprünglichen Absender zurücksenden, da würde sogar das Frankieren wieder Spass machen…
    (PS. Woher kriege ich jetzt so schnell eine Katze?)

    1. @Jürg Baltensperger:

      «Nach ausgiebigem Gebrauch kann man dann das Exemplar immer noch unter Umschlag an einen der ursprünglichen Absender zurücksenden, da würde sogar das Frankieren wieder Spass machen…»

      Ich halte diesen «Spass» für äusserst primitiv und im demokratischen Wettstreit nicht für angebracht.

    2. Prima Idee, das mit dem Katzenklo, ABER: Seit ich meinem Tigerli das Katzenkistchen solcherart ausgekleidet habe, kotzt es andauernd. Was raten Sie?

      1. @Sepp Schnyder:

        Aus rechtlicher Sicht ist Art. 6 Abs. 1 TschG anwendbar:

        «Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft gewähren.»

        Sollte Ihr «Tigerli» sich in einem «politisierten» Katzenkistchen nicht wohl fühlen – die Wahrscheinlichkeit dafür ist etwa gleich hoch wie für die Wirksamkeit von Homöopathie –, müssten Sie das Katzenkistchen selbstverständlich «entpolitisieren» …

  2. Und welche Möglichkeit habe ich die Annahme zu verweigern? Ich erhalte die Zeitung trotz den deutlichen Hinweisen am Briefkasten und ja nicht namentlich. Kann ich die Post verklagen?

    1. @Guy Krneta:

      «Und welche Möglichkeit habe ich die Annahme zu verweigern?»

      Ich kenne bislang keine Möglichkeit, die Annahme einer Abstimmungszeitung zu verweigern.

      « Ich erhalte die Zeitung trotz den deutlichen Hinweisen am Briefkasten und ja nicht namentlich. Kann ich die Post verklagen?»

      Ja, aber ohne Aussichten auf Erfolg. Ausserdem halte ich es in einer Demokratie für fragwürdig, politische Kommunikation einschränken zu wollen.

      1. Das ist eine seltsame Argumentation und begünstigt die völlige Verzerrung des Informationsmarktes. Warum darf die SVP den Zugang der Post zu meinem Briefkasten für ihre Propagandazwecke missbrauchen? Wenn die SVP meine Adresse aus dem Telefonbuch abschreibt, kann sie mich meinetwegen anschreiben. Dann kann ich die Annahme verweigern und meine Adresse im Telefonbuch sperren lassen. Keine andere Partei in der Schweiz hat die Mittel, ihre «politische Kommunikation» per Post verteilen zu lassen. – Und mit dem gleichen Argument dürften dann Swisscom, Sunrise etc. unsere sämtlichen E-Mail-Adressen für «politische Kommunikation» versilbern?

        1. @Guy Krneta:

          «Warum darf die SVP den Zugang der Post zu meinem Briefkasten für ihre Propagandazwecke missbrauchen?»

          Alle Parteien dürfen.

          «Keine andere Partei in der Schweiz hat die Mittel, ihre “politische Kommunikation” per Post verteilen zu lassen.»

          Ich wäre erstaunt, wenn andere grosse Parteien wie insbesondere die SP nicht über die entsprechenden Mittel verfügen würden. Sie setzen diese Mittel aber wohl anders sein. So oder so liegt in meinem Briefkasten nicht ausschliesslich politische Kommunikation der SVP.

          «Und mit dem gleichen Argument dürften dann Swisscom, Sunrise etc. unsere sämtlichen E-Mail-Adressen für “politische Kommunikation” versilbern?»

          E-Mail-Kommunikation funktioniert systembedingt nicht unadressiert, insofern erübrigt sich die Frage.

    2. Lieber Guy

      Grundsätzlich ist zu sagen, dass der STOPP-Kleber, der in den 80ern von Post und Konsumentzschutzorgansiationen ins Leben gerufen die politische Werbung, Werbung von zewo-zertifizierten Hilfswerken und amtliche Publikationen ausnimmt.

      Allerdings ist es äusserst ärgerlich, wie die Post mit PromoPost nun den eigenen Willen zur Selbstbeschränkung unterläuft. Das passiert nicht nur mit der SVP-Zeitung sondern zB. auch mit der Domicil-Zeitung in Bern. Die erfüllt keine der 3 Kritierien, die Post stellt sich aber auf den Standpunkt, dass da der Kleber nicht gelte?!? Wie wenn die Post über meinen Briefkasten bestimmen könnte…

      Am besten bei der Post reklamieren, bis sie das wieder aufgeben….

  3. Ich halte die Praxis der Post, den Empfängerinnen und Empfängern viel Entsorgungsarbeit aufzubürden, für höchst fragwürdig und ich wäre dankbar, wenn man diese Praktiken raschestmöglich eindämmen könnte (dasselbe gilt bei den Einzahlungen am Schalter, die der Empfänger zahlt statt der Verursacher).

    Politisch oder juristisch – egal, Hauptsache, das Gespamme hört auf.

    Zwangsbeglückungen finde ich grundsätzlich den falschen Ansatz – vor allem, wenn am Briefkasten deutlich steht, dass man nichts dergleichen – von keiner politischen Partei, religiösen Gruppe oder Firma – möchte. An unserem Briefkasten steht sogar deutlich «keine PromoPost».

    Es geht hier nicht um Meinungsbildung im Rahmen des politischen Prozesses, sondern schlicht um Spamming: Die unerwünschte Zustellung entgegen einer klaren Willensbekundung.

    Offenbar helfen derzeit tatsächlich nur «Guerilla-Methoden»: Wenn alle Bürgerinnen und Bürger unerwünschte PromoPost in den nächsten gelben Posteinwurf werfen würden, würde die schändliche Praxis der Post sehr schnell aufhören.

    1. Die Frage ist: wenn die Post eine ausdrückliche Anweisung, was nicht in diesem Briefkasten zu landen hat, missachtet, kann sie deswegen verklagt werden?

      1. @Eliane Hangartner.

        «Die Frage ist: wenn die Post eine ausdrückliche Anweisung, was nicht in diesem Briefkasten zu landen hat, missachtet, kann sie deswegen verklagt werden?»

        Nein … auf welcher Rechtsgrundlage denn?

        1. Gute Frage. Ich bin keine Juristin. Aber gehe ich richtig in der Annahme, dass der Briefkasten Eigentum der jeweiligen Person ist, die dort drauf steht? Und dass ein Eigentümer das Recht hat zu bestimmen, wozu dieses Eigentum verwendet werden darf? Und wer diese Zweckbindung missachtet, dafür irgendwie belangt werden kann? (Und irgend einen Artikel in all unseren Gesetzen, der diesem Zwecke dienlich ist, wird sich doch bestimmt finden lassen, oder? ;-) )

          1. @Eliane Hangartner:

            Das Eigentum an Briefkästen ist reguliert, als Beispiel Art. 73 Abs. 1 VPG:

            «Die Eigentümerin oder der Eigentümer einer Liegenschaft muss für die Zustellung von Postsendungen auf eigene Kosten einen frei zugänglichen Briefkasten oder eine frei zugängliche Briefkastenanlage einrichten.»

            Zuständig für Streitigkeiten ist die PostCom. Wer mag, kann sich ja mal bei PostCom-Präsident Hans Hollenstein (abgewählter CVP-Regierungsrat aus dem Kanton Zürich) beschweren …

        2. Deine Antwort weiter oben hab ich schon gelesen gehabt, die oben konnte ich auch nachvollziehen. Nur scheint mir hier die Ausgangslage anders, da Andi scheinbar explizit Promopost untersagt hat, was bei der Frage oben nicht der Fall war.

  4. Auch wenn die Abklärungen in Zusammenarbeit mit dem Mediensprecher der Post gemacht wurden. Auf der Webseite der Post steht etwas anderes:

    «Die Preise für die Rücksendung von unzustellbaren Sendungen bei verweigerter Annahme durch den Empfänger richten sich nach der Zustellart und dem Sendungsgewicht.

    Bei mangelhaften Adressen erfolgt die Rücksendung kostenlos.

    Rücksendung bei verweigerter Annahme A-Post

    Für die Rücksendung von A-Post-Sendungen bei verweigerter Annahme durch den Empfänger kommt der entsprechende A-Post-Tarif gemäss Format und Gewicht zur Anwendung

    Rücksendung bei verweigerter Annahme B-Post:

    Hier ist eine Tabelle mit den unterschiedlichen Formaten und Preisen aufgeführt»

    Es gibt also diskrepanzen zwischen dem Bericht der offiziellen Webseite der Post. Es wäre begrüssenswert, wenn diese aufgehoben würden.

    http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-briefe/post-briefe-erhalten/post-briefe-unzustellbare-sendungen/post-briefe-unzustellbare-sendungen-preise.htm

    1. @Marcel Baur:

      Ich sehe auf Anhieb keine Diskrepanzen: Wen die SVP (oder sonst jemand) die Annahme eines Briefes verweigert, geht dieser an den Absender zurück, sofern dieser bekannt ist. Und dieser Absender muss für das Retournieren des Briefes bezahlen.

      Habe ich etwas übersehen?

  5. Irgendwie wünschenswert, wenn die Post ihre Dienstleistungen für die Konsumenten ebenfalls ausbauen würde, damit auch ‹Promo-Post› wirksam aus den Briefkästen verbannt werden kann. ‹Promo-Post› ist augenscheinlich eine Dienstleistung mit dem sich die Post lukrativ, Zugriff auf mit ‹Stopp Werbung› beklebte Briefkastenschlitze verschafft. Schön für die Post – ärgerlich für den Konsumenten. Eine wirksame Regelung wäre wünschenswert.

    1. Ja, Martin, bei mir war dies auch so. Diese «Bonus»-Zuschrift (dessen Urheberschaft sich mir innerhalb von 2-3 Minuten nicht wirklich erschlossen hat, was ich mehr als fragwürdig finde) ist auch nicht auf meiner politischen Linie, dennoch stört mich diese Zuschrift nicht sonderlich, ich kippe das Zeugs ins Altpapier und fertig. Ebenso mit der SP-Zuschrift, da ich auf die SP zur Zeit auch nicht mehr gut zu sprechen bin.

      Wieso dies bei der SVP nicht so ist, meiner Meinung nach zurecht (und wieso insofern Dein Votum für faire demokratische Meinungsbildungsprozesse nicht greift): die SVP vertritt seit Jahren und wiederholt Dinge, die z.B. gegen die BV und die EMRK verstossen. Meinungsfreiheit hat wie die allgemeine Freiheit auch ihre Grenzen, und zwar dort, wo sie gegen grundlegendes Recht geht. Die SVP hat sich somit selber und freiwillig von der Demokratie verabschiedet (auch wenn sie sich selber immer als die demokratischste Partei der Welt darstellen will). Deswegen auch die vehemente Ablehnung der SVP. Auch, weil es darum geht, gegen faschistische Strömungen klar und deutlich Position zu beziehen – eben, um grundlegende Werte zu verteidigen, die die SVP mit Füssen tritt. Und dies läuft m.E. überhaupt nicht mehr unter «legitimen Bestandteil des demokratischen Wettstreits», wie Du das nennst.

  6. Ich sende den betroffenen Absendern eine Rechnung für das Entsorgen der trotz Aufkleber eingeworfenen Blätter. Schliesslich muss jemanden bezahlen, der mir bei meinen vielen Abwesenheiten den Briefkasten frei hält, damit die adressierten Sendungen ankommen. Notfalls wird auch betrieben.

  7. Einfach in den nächsten Post-Briefkasten damit. Wenn genügend Leute das tun und es für die Post zu mühsam wird, obliegt es der Post, von der SVP künftig eine «vorgezogene Recyclinggebühr» zu erheben.

    1. Genau das habe ich auch vor. Wenn man in einer konzertierten Aktion alle Briefkästen füllt, und dies mit ungewollter Post immer wieder, werden sich die Bedingungen wohl schon ändern.

  8. Es spricht nichts dagegen, «Promopost» bei Nichtgefallen im gelben Briefkasten zu entsorgen. Ganz besonders dann, wenn sie trotz «Stopp»-Kleber zugestellt wird, ist das angemessen. Wenn das viele tun, wird es sicher Wirkung zeigen. Zum Beispiel die, dass die Kleber wieder mehr beachtet werden. Vielleicht brauht es ja mal einen «Stop-Alles»-Kleber, der Politwerbung und Bettelbriefe mit einschliesst.

    Allerdings sollte man bedenken, dass viel Werbung auch von anderen als der Post verteilt wird, und gerade diese kümmern sich selten um die «Stopp»-Kleber. In dem Fall landet die Beschwerde dann beim Falschen. Oft kann man auch gar nicht feststellen, wer den Werbemüll eingeworfen hat.

    Das Beste wäre es wohl, den Briefkasten ganz zu entfernen und nur noch elektronisch zu kommunizieren. Da kann man wenigstens wirksame Spamfilter einrichten.

  9. Kann ich auf Sendengen der PostPromo gänzlich verzichten bzw. diese verhindern? Gemäss dem DSG müsste ich meine Adresse doch sperren lassen dürfen?

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