Beugehaft, Essensentzug, … im Appenzellerland

Foto: Grüne Hügellandschaft bei Teufen im Appenzellerland

Das Appenzellerland ist bekannt für malerische Landschaften mit grünen Alpwiesen und verbotenem Nacktwandern, gelebte Traditionen wie die Landsgemeinde und würzigen Bergkäse.

Die Appenzeller selbst gelten allerdings als starrköpfig, was sich im Kanton Appenzell-Innerrhoden offensichtlich auch in mindestens einem Strafverfahren niedergeschlagen hat:

«Der Beschwerdeführer bringt schliesslich erhebliche Vorwürfe zu den Haftbedingungen und zum Untersuchungsverfahren vor. So habe er Protokolle unterschreiben müssen, die er nicht habe durchlesen dürfen. Er sei in der Untersuchungshaft in einer eiskalten engen Einzelzelle gehalten worden und habe zuweilen kein Mittagessen erhalten. Die Untersuchungsrichterin habe ihm zudem gedroht, er müsse so lange in der Zelle bleiben, bis er alles unterschrieben habe, was sie wolle […]»

Beugehaft, Essensentzug, … sind mit dem Strafverfahren in einem Rechtsstaat selbstverständlich nicht vereinbar.

(Bundesgerichtsurteil 6B_370/2011 vom 17. April 2012, via strafprozess.ch.)

Foto: Flickr/Laurent Saint Jean, «Minutes after a Rainfall in Teufen, Appenzell», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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