Schweiz: Gibt es einen Anspruch auf 10 Prozent Finderlohn?

Foto: «Fundbüro»-Symbol in Polen

Ob es ernsthaft ein Recht auf Finderlohn gebe, fragte @arslibertatis heute Abend bei Twitter mit Verweis auf den «Finderlohn»-Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia.

Da dort nur die Rechtslage in Deutschland und Österreich behandelt wird, erläutere ich nachfolgend als Ergänzung zum Wikipedia-Artikel summarisch die Rechtslage in der Schweiz:

In der Schweiz hat ein Finder grundsätzlich «Anspruch auf […] einen angemessenen Finderlohn» (Art. 722 Abs. 2 ZGB), sofern er den Fundgegenstand dem Berechtigten retourniert. Tiere können auch Fundsachen darstellen (Art. 720a ZGB). Fundunterschlagung ist strafbar, wird aber nur auf Antrag verfolgt (Art. 137 StGB).

Was «angemessen» für einen Finderlohn bedeutet, ist gesetzlich nicht ziffernmässig geregelt. Gemäss Faustregel gilt ein Betrag von zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstandes als angemessen, wobei sich dieser Betrag mit steigendem Wert der Fundsache verringert. Beim Betrag müssen der Wert der verlorenen Sache und das Interesse des Berechtigten an ihrer Wiedererlangung berücksichtigt werden, wobei auch ein blosser Affektionswert ins Gewicht fällt. Rechtsprechung dazu ist mir allerdings nicht bekannt.

Die obige Verwendung von «grundsätzlich» deutet auf Ausnahmen hin. Ein wichtige solche Ausnahme ist der so genannte Anstaltsfund, denn «das Haus verliert nichts». Wer eine Sache beispielsweise in einem öffentlichen Gebäude oder in einem bewohnten Privathaus findet, muss diese dem jeweiligen Besitzer abgeben. Dieser Besitzer wird Finder, hat aber keinen Anspruch auf einen Finderlohn (Art. 720 Abs. 3 und 722 Abs. 3 ZGB).

Lesetipp: Im Frühling 2011 beschrieb die Konsumentenzeitschrift «Beobachter» anhand von fünf Beispielen, was Finder in der Schweiz beobachten müssen.

Bild: «Fundbüro»-Symbol in Polen, Wikimedia Commons / Mohylek, CC BY-SA 2.5-Lizenz.

2 Kommentare

  1. Hab versehentlich Goldvreneli in einer Werbesendung erhalten.
    hab daraufhin die Firma kontaktiert. Die haben behauptet, es sei nicht möglich. Dir Goldstücke hab ich per Einschreiben an die Firma gesandt.. Nach ein paar Tagen hab ich jetzt ne Mail des Firmeninhabers erhalten:»Danke für Ihre Ehrlichkeit. Wenn Sie bei uns was bestellen erlassen wir Ihnen die Portikosten.»……..

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