- Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI): Erfahrungsbericht über eine Popularbeschwerde gegen die Nachrichtensendung «10vor10».
- Bundesverwaltungsgericht: Messerscharfe Analysen, kleinkindergerechte Definitionen und überraschende Schlüsse.
- Concours: So selektioniert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) seine Jungdiplomaten.
- Buchzensur I: PayPal untersagt Verlagen den Verkauf bestimmter (legaler) Inhalte.
- Buchzensur II: Apple verweigert Buch wegen Weblinks den Zugang zum iBooks Store.
ACTA: Schweiz hält an Unterzeichnung fest
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist weltweit umstritten. Die Nationalräte Balthasar Glättli und Hugues Hiltpold gelangten deshalb mit nachfolgenden Fragen an den Bundesrat, das heisst an die schweizerische Bundesregierung:
Nationalrätliche Fragen zu ACTA
Nationalrat Glättli: «Ist der Bundesrat […] bereit, auf eine Unterzeichnung zu verzichten und das Abkommen vorab der zuständigen Kommission zur Klärung offener Fragen vorzulegen?»
Nationalrat Hiltpold: «Beabsichtigt der Bundesrat [ACTA] zu unterzeichnen? Wäre es nicht angebracht, die Unterzeichnung des Übereinkommens aufzuschieben und zuerst die Auswirkungen eines solchen Engagements zu untersuchen, insbesondere bezüglich Einschränkungen der Internetnutzung und der Meinungsäusserungsfreiheit?»
Bundesrätliche Antworten zu ACTA
Bundesrat hält grundsätzlich an ACTA-Unterzeichnung fest
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hielt in ihrer Antwort insgesamt an der bereits bekannten offiziellen Position der Schweiz fest, das heisst der Bundesrat möchte die Unterzeichnung von ACTA weder verschieben noch darauf verzichten.
Schweiz: Gibt es einen Anspruch auf 10 Prozent Finderlohn?
Ob es ernsthaft ein Recht auf Finderlohn gebe, fragte @arslibertatis heute Abend bei Twitter mit Verweis auf den «Finderlohn»-Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia. Da dort nur die Rechtslage in Deutschland und Österreich behandelt wird, erläutere ich nachfolgend als Ergänzung zum Wikipedia-Artikel kurz die Rechtslage in der Schweiz:
In der Schweiz hat ein Finder grundsätzlich «Anspruch auf […] einen angemessenen Finderlohn» (Art. 722 Abs. 2 ZGB), sofern er den Fundgegenstand dem Berechtigten retourniert. Tiere können auch Fundsachen darstellen (Art. 720a ZGB). Fundunterschlagung ist strafbar, wird aber nur auf Antrag verfolgt (Art. 137 StGB).
Weblinks #27
- Islam, Kinderpornografie, Meinungsfreiheit: Kein einziges Opfer, aber Prüderie und die Zürcher Staatsanwaltschaft beenden eine Lehrerkarriere.
- Polizeikalender: Karikaturen der Deutschen Polizeigewerkschaft sorgen – je nach Publikum – für Aufregung oder Heiterkeit.
- Frustrationsverbot: Deutsch-schweizerisches Steuerabkommen und ein bisweilen vergessener völkerrechtlicher Grundsatz.
- Aus für «Tweets des Tages»: Darf man Twitter-Nachrichten in Zeitungen abdrucken und zitieren?
- Aus Buchbesitz wird lizenzierter E-Book-Gebrauch: «Edging toward the fully licensed world».
«Nein» zur Buchpreisbindung in der Schweiz
Am 11. März 2012 endet die Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung in der Schweiz. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG, PDF) soll der freie Preiswettbewerb, der seit der bundesgerichtlichen Aufhebung der früheren Buchpreiskartells («Sammelrevers») im Frühjahr 2007 herrscht, beseitigt werden. Ich lehne die Wiedereinführung der Buchpreisbindung ab und hoffe, dass die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz genauso «Nein» stimmen wird. Die erneute Buchpreisführung würde die postulierten Ziele verfehlen und wieder zu höheren Buchpreisen führen.



