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Weblinks #13

Hinweis: Seit Anfang November 2011 veröffentliche ich in unregel­mässigen Abständen juristische Weblinks zu lesens­werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens­werte Weblinks erreichen mich unter meinen Kontakt­adressen.
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Verbot von Radarwarnungen: Wie öffentlich ist Facebook?

Bild: Flickr/John Talbot, CC BY 2.0-Lizenz.

Am Dienstag hat in der Schweiz nach dem Ständerat auch der Nationalrat im Rahmen von «Via sicura» beschlossen, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter anderem um den neuen Artikel 98a (PDF) mit insbesondere folgender Bestimmung in Absatz 3 zu ergänzen:

«Mit Busse wird bestraft, wer […] öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt, […].»

Was bedeutet Öffentlichkeit bei Facebook, Twitter usw.?

«Behördliche Kontrollen» meinen insbesondere Radarkontrollen. «Öffentlich» sind gemäss bundesrätlicher Botschaft (PDF) unter anderem Warnungen, die via Internet verbreitet werden. Solche Warnungen werden nach Inkrafttreten des revidierten SVG strafbar sein, während nichtöffentliche Warnungen zulässig bleiben. SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher äusserte sich im Nationalrat für die zuständige Kommission wie folgt:

«[…] Nicht verboten ist die Warnung von Person A zu Person B. Verboten soll aber sein, wenn die ganze Öffentlichkeit über Facebook, Twitter oder über Internet über Radarstellen informiert wird. […]»

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Weblinks #12

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227 × 100% Prof. Dr. iur. an Schweizer Universitäten

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat heute seinen Bericht zum «Personal der universitären Hochschulen 2010» veröffentlicht. Nachfolgend einige Zahlen aus dem Bericht zum Personal im Bereich der Rechtswissenschaften an schweizerischen Universitäten:

  • 1’244 rechtswissenschaftliche Vollzeitstellen verteilen sich auf 227 Professoren, 110 übrige Dozenten, 698 wissenschaftliche Assistenten und Mitarbeiter sowie 209 administrative und technische Mitarbeiter – jeweils berechnet als Vollzeitstellen und jeweils unter Einschluss sowohl der weiblichen als auch der männlichen Personen;
  • 1’115 Frauen und 1’448 Männer, insgesamt 2’563 Personen, teilen sich die oben erwähnten Vollzeitstellen, was einem Frauenanteil von 43,5 Prozent entspricht;
  • 2’038 Personen oder 79,5 Prozent arbeiten Teilzeit, 525 oder 20,5 Prozent Vollzeit;
  • 52,3 Prozent der Leistungen erfolgt in der Lehre und dort in erster Linie in der Grundausbildung.
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Bundestrojaner in der «Plädoyer»-Zusammenfassung

In der aktuellen Ausgabe 2011/06 der Zeitschrift «Plädoyer» findet sich eine lesenswerte Zusammenfassung (PDF) aller relevanter Aspekte der «Bundestrojaner»-Kontroverse in der Schweiz. Neben Fachpersonen wie beispielsweise Staatsanwalt Thomas Hansjakob (Kanton St.Gallen) und Anwaltskollege sowie Professor Niklaus Ruckstuhl (Universität Basel) werde erfreulicherweise auch ich zitiert.

Autorin Corinne Stöckli zeigt im Artikel insbesondere auf, dass weder die fehlende Rechtsgrundlage noch der Richtervorbehalt Hindernisse für die Bundestrojaner-Verwendung darstellen – weder bei den Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Kantonsebene …

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