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	<title>Rechtsanwalt Martin Steiger</title>
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		<title>Weblinks #25</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:00:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
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		<category><![CDATA[links]]></category>
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		<description><![CDATA[Intimer Lauschangriff: Bundestrojaner dringt in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein. Medienfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Was dürfen (deutsche) Medien über einen Strafprozess berichten? «Hochschultrojaner»: Überwachung von Professoren, Studenten, Bibliothekaren usw. an kanadischen Universitäten. Rechnungslegungsrecht: Heutiges und kommendes schweizerisches Rechnungslegungsrecht im Vergleich (PDF, &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/22/weblinks-25/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li><a href="http://www.pornoanwalt.de/?p=7882">Intimer Lauschangriff: Bundestrojaner dringt in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein.</a></li>
<li><a href="http://zettelsraum.blogspot.com/2012/02/jorg-kachelmann-personlichkeitsrechte.html">Medienfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Was dürfen (deutsche) Medien über einen Strafprozess berichten?</a></li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kanada-bekommt-den-Hochschultrojaner-1438091.html">«Hochschultrojaner»: Überwachung von Professoren, Studenten, Bibliothekaren usw. an kanadischen Universitäten.</a></li>
<li><a href="http://veb.ch/publikationen/rechnungslegung/nrlg.html">Rechnungslegungsrecht: Heutiges und kommendes schweizerisches Rechnungslegungsrecht im Vergleich</a> (<a href="http://veb.ch/fileadmin/nRLG/nRLG.pdf">PDF</a>, via <a href="http://www.swissblawg.ch/2012/02/broschure-zum-neuen-rechnungslegungsrec.html">«swissblawg»</a>).</li>
<li><a href="http://www.scribd.com/doc/81897582/microdots-pdf">Druckerhersteller, die mit amerikanischen Sicherheitsbehörden kooperieren: Brother, Canon, HP, Konica, Minolta, Ricoh, Sharp, Xerox, … (PDF).</a></li>
</ul>
<div class="infobox_bottom"><strong>Hinweis:</strong> Seit <a href="/2011/11/05/weblinks/">Anfang November 2011</a> veröffentliche ich in unregel&shy;mässigen Abständen juristische <a href="/tag/weblinks/">Weblinks</a> zu lesens&shy;werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens&shy;werte Weblinks erreichen mich unter meinen <a href="/kontakt/">Kontakt&shy;adressen</a>.</div>
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		<title>Verschärftes Urheberrecht: Forderungen aus dem Glashaus</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 14:15:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Foto: «Glashaus», Flickr/Kai Schreiber, CC BY-SA 2.0-Lizenz. Politiker und andere Personen, die sich als Befürworter eines verschärften Urheberrechts profilieren, kommen selbst immer wieder mit dem Urheberrecht in Konflikt. Das «Netend»-Wiki sammelt solche Urheberrechtsverstösse für deutsche Politiker und Befürworter des umstrittenen &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/21/verschaerftes-urheberrecht-forderungen-aus-dem-glashaus/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/photos/genista/65391453/"><img src="/wp-content/uploads/2012/02/glashaus_001_600.jpg" width="600" height="200" alt="" title="" class="aligncenter" /></a></p>
<p><small>Foto: «Glashaus», <a href="http://www.flickr.com/photos/genista/65391453/">Flickr/Kai Schreiber</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0-Lizenz</a>.</small></p>
<p>Politiker und andere Personen, die sich als Befürworter eines verschärften Urheberrechts profilieren, kommen selbst immer wieder mit dem Urheberrecht in Konflikt. Das <a href="http://de.netend.wikia.com/wiki/Netend_Wiki">«Netend»-Wiki</a> sammelt solche Urheberrechtsverstösse für deutsche Politiker und Befürworter des umstrittenen <a href="/2012/02/11/acta-antworten-zur-position-der-offiziellen-schweiz/">Anti-Counterfeiting Trade Agreement</a> (ACTA). Beispiele sind Ansgar Heveling und Siegfried Kauder (jeweils CDU), Hans-Peter Friedrich (CSU) und Sebastian Edathy (SPD). Mehr dazu im aktuellen TELEPOLIS-Artikel <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/36/36442/1.html">«Immaterialgüterrechtsverstöße von Internetkontrollextremisten»</a>, aus dem auch folgendes treffendes Zitat stammt:</p>
<blockquote><p>«Das deutsche Immaterialgüterrecht ist so veraltet, dass eigentlich nur totale Technikverweigerer unter Schweigegelübde nicht mit ihm in Konflikt kommen können. […]»</p></blockquote>
<p>Für die Schweiz gibt es noch kein solches Wiki, aber <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Neininger" id="neininger">Norbert Neininger</a> würde darin ohne Zweifel erwähnt werden:</p>
<p><span id="more-2784"></span></p>
<p>Neininger ist Chefredaktor und Verleger in Schaffhausen sowie Präsidiumsmitglied im Verband Schweizer Presse (VSP). In diesen Funktionen verbreitet er unter anderem die Legende vom Internet als rechtsfreiem Raum und <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/verlage_haben_anrecht_auf_besseren_schutz_1.7232236.html">fordert</a> insbesondere ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Verlage. Mit einem solchen Leistungsrecht würde das Urheberrecht weiter verschärft und selbst für Zitate aus Inhalten, die Verlage veröffentlicht haben, müsste eine Entschädigung bezahlt werden.</p>
<p>In diesem Zusammenhang müsste Neininger eigentlich peinlich sein, dass er sich kürzlich selbst bei einer dreisten Urheberrechtsverletzung erwischen liess, denn seine «Schaffhauser Nachrichten» hatten ohne die notwendige Genehmigung einen Text von Monika Bütler, Professorin an der Universität St.Gallen (HSG), <a href="http://www.batz.ch/2012/02/batz-ch-ungefragt-in-den-schaffhauser-nachrichten/">abgedruckt</a>:</p>
<blockquote><p>«[…] Des Rätsels Lösung: In der Ausgabe vom 26. Januar 2012 druckten die Schaffhauser Nachrichten – ohne mein Wissen, geschweige denn Einverständnis – einen <a href="http://www.batz.ch/2011/06/ausstieg-aus-der-okonomischen-vernunft-ii/">Beitrag</a> ab, der im Juni 2011 im www.batz.ch erschienen ist.</p>
<p>Es wäre so einfach gewesen, zu fragen. Und vor allem anständig. Doch die Schaffhauser Nachrichten informierte mich auch später nicht. […]»</p></blockquote>
<p>Der Abdruck war kein bedauerlicher Fehler, sondern Neininger <a href="http://www.batz.ch/2012/02/batz-ch-ungefragt-in-den-schaffhauser-nachrichten-fortsetzung/">behauptete</a> auf Nachfrage hin unverfroren, er habe den Text abdrucken dürfen. Er begründete diese Behauptung unter anderem mit dem rechtlich absurden Argument, der urheberrechtliche Schutz hänge vom jeweiligen Geschäftsmodell:</p>
<blockquote><p>«[…] Es geht hier aber nicht um eine Verletzung des Urheberrechts – der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.»</p></blockquote>
<p>Im satirischen Weblog «Lupe» wurde dieser Fall umfassend <a href="http://swiss-lupe.blogspot.com/2012/02/durfen-zeitungen-raubkopieren-am.html">dokumentiert</a>. Bei «Lupe» noch nicht zu finden ist die jüngste Reaktion Neininger, der sich als Opfer sieht, nachdem sein Verhalten gegenüber Professorin Bütler auf breite Kritik stiess – diese letzte Wendung hat die «Medienwoche» treffend unter dem Titel <a href="http://medienwoche.ch/2012/02/20/der-taeter-als-opfer-und-moralapostel/">«Der Täter als Opfer und Moralapostel»</a> dargestellt.</p>
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		<title>Privatkopien: ETH-Bibliothek vs. Wissenschaftsverlage</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/19/privatkopien-eth-bibliothek-vs-wissenschaftsverlage/</link>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 12:25:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die führenden Wissenschaftsverlage Elsevier, Thieme und Springer klagen wie berichtet gegen den Dokumentenlieferdienst der Bibliothek der Eidgenössische Technische Hochschule (ETH). Am Freitag nahm Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek, via «ETH Life» öffentlich Stellung zum Rechtsstreit. Hintergrund: Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek Neubauer &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/19/privatkopien-eth-bibliothek-vs-wissenschaftsverlage/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ethlife.ethz.ch/archive_articles/120217_bibliothek_neubauer"><img src="/wp-content/uploads/2012/02/ethz_scanner_001_300.jpg" width="300" height="325" alt="" title="" class="alignright" /></a></p>
<p>Die führenden Wissenschaftsverlage Elsevier, Thieme und Springer klagen <a href="/2012/01/26/freies-wissen-verlage-verklagen-bibliothek-der-eth-zuerich/">wie berichtet</a> gegen den Dokumentenlieferdienst der Bibliothek der Eidgenössische Technische Hochschule (ETH). Am Freitag nahm Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek, via <a href="http://www.ethlife.ethz.ch/archive_articles/120217_bibliothek_neubauer">«ETH Life»</a> öffentlich Stellung zum Rechtsstreit.</p>
<h2 id="hintergrund">Hintergrund: Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek</h2>
<p>Neubauer erläutert, dass zu den traditionellen Aufgaben einer wissenschaftlichen Bibliothek auch der <a href="http://www.library.ethz.ch/de/wpeth/form/2">Versand</a> von Kopien und Scans aus Aufsätzen zählt. Dagegen versuchen die Verlage Elsevier, Springer und Thieme rechtlich vorzugehen, wobei die Klage beim Handelsgericht in Zürich durch die International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) eingereicht wurde und von anderen Verlagen unterstützt wird:</p>
<blockquote><p>«Ziel von STM ist es, den Versand von Scans aus wissenschaftlichen Publikationen durch die ETH-Bibliothek an Kunden innerhalb der Schweiz verbieten zu lassen. Wesentliches Argument hierbei ist die Aussage der Verlagsvertreter, dass die wissenschaftlichen Verlage eigene Dokumentenlieferdienste unterhalten würden, die die Versorgung von Forschung und Entwicklung gleichermassen sicherstellen könnten.</p>
<p>Darüber hinaus behaupten die Verlagsvertreter, die Lieferung von Aufsatzkopien in elektronischer Form verstosse gegen die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Urheberrechts und wäre somit illegal.»</p></blockquote>
<p><span id="more-2735"></span></p>
<h2 id="ethz">Standpunkt von ETH Zürich und ETH-Bibliothek</h2>
<p>Die Haltung der ETH Zürich beziehungsweise der ETH-Bibliothek, so erklärt Neubauer, ist genau entgegengesetzt:</p>
<blockquote><p>«Das genannte Angebot ‹Lieferung von elektronischen Kopien aus Dokumenten› ist durch die entsprechenden Artikel im Schweizer Urheberrechtsgesetz abgedeckt. Darüber hinaus liefert die ETH-Bibliothek die entsprechenden Gebühren an die einschlägige Inkassostelle ProLitteris ab. Die ETH-Bibliothek vertritt den Standpunkt, dass sie somit innerhalb der geltenden Urheberrechtsbestimmungen für den Forschungsstandort Schweiz eine sinnvolle Dienstleistung zu akzeptablen finanziellen Bedingungen erbringt.»</p></blockquote>
<p>Die Klage der Verlage sieht Neubauer – naheliegenderweise – in wirtschaftlichen Interessen begründet:</p>
<blockquote><p>«Selbstverständlich hat eine Reihe von Verlagen mittlerweile eigene Lieferdienste aufgebaut, die allerdings für interessierte […] Wissenschaftler weit weniger attraktiv sind. Einmal sind die Kosten drastisch höher, als dies im Fall des Dienstes der ETH Zürich der Fall ist und zweitens ist auch die konkrete Nutzung erheblich schwieriger.</p>
<p>Der Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek stellt einen zentralen Anlaufpunkt zur Verfügung, so dass es nicht notwendig ist, bei verschiedenen Verlagen unterschiedliche Preisstrukturen, Lieferbedingungen, Abrechnungsmodalitäten usw. zu kennen. Dies ist natürlich für die Nutzung heterogener Quellen eine wesentliche Vereinfachung.»</p></blockquote>
<p>Abschliessend weist Neubauer auf drei wichtige Punkte hin, die von den Verlagen und ihren Vertretern häufig unterschlagen werden:</p>
<ol>
<li>Wissenschaftlich relevante Zeitschriften werden fast ausschliesslich durch die Ergebnisse öffentlich finanzierter oder zumindest geförderter Forschung getragen;</li>
<li>Wissenschaftsverlagen spielen beim Bewerten wissenschaftlicher Ergebnisse, das die Hauptlast beim Publizieren von Forschungsergebnissen darstellt, lediglich eine unterstützende Rolle, denn das «Peer Reviewing» wird von der (wiederum öffentlich finanzierten oder zumindest geförderten) «Scientific Community» erbracht;</li>
<li>Mit Abstand die wichtigsten Kunden der grossen Wissenschaftsverlage sind die wissenschaftlichen Bibliotheken, die mehrheitlich durch öffentliche Finanzierung oder zumindest Förderung getragen werden.</li>
</ol>
<h2 id="springer">Standpunkt von Springer Science+Business Media</h2>
<p>Springer Science+Business Media nahm auf meine Anfrage hin wie folgt Stellung zum Rechtsstreit mit der Bibliothek der ETH-Zürich:</p>
<blockquote><p>«[…] Natürlich begegnen wir unseren geschätzten Kunden nur äußerst ungern vor Gericht, und wir versuchen deshalb alles in unserer Macht stehende, im Dialog gemeinsame Lösungen zu finden. Aber wenn es einmal unmöglich ist, über die Interpretation bestimmter Urheberrechtsschranken Einigung zu erzielen, bleibt uns nur die Klärung durch ein Gericht.»</p></blockquote>
<h2 id="fazit">Fazit</h2>
<p>Ohne Kenntnis der Klageschrift fällt es mir schwer, den Standpunkt der Wissenschaftsverlage nachzuvollziehen. Der Standpunkt ist wirtschaftlich verständlich, doch bleibt die rechtliche Begründung unklar. Aus gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Perspektive halte ich den Standpunkt der Wissenschaftsverlage für äusserst fragwürdig.</p>
<p>Vervielfältigungen zum Eigengebrauch (Privatgebrauch) sind bislang in der Schweiz eine urheberrechtliche Selbstverständlichkeit. Wer eine Zeitschrift oder eine andere wissenschaftliche Publikation aus einer Bibliothek ausleiht, geht selbstverständlich davon aus, eine solche Publikation zum Eigengebrauch in Teilen kopieren oder scannen zu dürfen – wissenschaftliches Arbeiten wäre ohne solche Privatkopien faktisch gar nicht möglich. Die Urheber werden für Verfielfältigungen durch die Verwertungsgesellschaft <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/ProLitteris">ProLitteris</a> aus entsprechenden Abgaben für die Kopien entschädigt. Soll man als Wissenschaftler etwa gar nicht mehr selbst kopieren und scannen dürfen?</p>
<p>In seinen Regeln zum Eigengebrauch sieht das schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG) vor, dass solche Vervielfältigungen auch durch Dritte hergestellt werden dürfen, insbesondere auch Bibliotheken <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a19.html">(Art.&nbsp;19 Abs.&nbsp;2 URG)</a>:</p>
<blockquote><p>«Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf […] die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken […], die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.»</p></blockquote>
<p>Die ETH-Bibliothek stellt als Dritte im urheberrechtlichen Sinn Vervielfältigungen zum berechtigten Eigengebrauch her. Sie leistet dafür Abgaben zugunsten der Urheber an die zuständige Verwertungsgesellschaft. Insofern wäre für mich enttäuschend, wenn das Zürcher Handelsgericht zugunsten der Wissenschaftsverlage und ihrer wirtschaftlichen Interessen entscheiden würde. Es würde damit letztlich den Eigengebrauch überhaupt in Frage stellen, den Zugang zu Wissen weiter erschweren und verteuern sowie einen Standortvorteil des Forschungsplatzes Schweiz zerstören.</p>
<p><small>Foto: <a href="http://www.ethlife.ethz.ch/archive_articles/120217_bibliothek_neubauer">«ETH Life»/ETH-Bibliothek</a>.</small></p>
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		<title>Weblinks #24</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/17/weblinks-24/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 04:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblinks]]></category>
		<category><![CDATA[links]]></category>
		<category><![CDATA[weblinks]]></category>

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		<description><![CDATA[Wissen muss frei sein: Traditionelle Wissenschaftsverlage im Konflikt mit «Open Access». Betriebsrechtsschutz mit Vertragsrecht: Vergleich von betrieblichen Rechtsschutz&#173;versicherungen in der Schweiz. Kein «Fair-Pay»: Buchpreisbindung verhindert, dass Leser für ein E-Book so viel bezahlen können, wie sie möchten. Bundesgericht: Lebende Schweine &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/17/weblinks-24/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li><a href="http://blog.zdf.de/hyperland/2012/02/wissen-muss-frei-sein/">Wissen muss frei sein: Traditionelle Wissenschaftsverlage im Konflikt mit «Open Access».</a></li>
<li><a href="http://rechtsschutz-blog.ch/produkte/betriebs-rechtsschutz/vergleich-betriebsrechtsschutz-vertragsrecht">Betriebsrechtsschutz mit Vertragsrecht: Vergleich von betrieblichen Rechtsschutz&shy;versicherungen in der Schweiz.</a></li>
<li><a href="http://www.berlinstory-verlag.de/blog/abmahnung-stoppt-unser-fair-pay-ebook/288">Kein «Fair-Pay»: Buchpreisbindung verhindert, dass Leser für ein E-Book so viel bezahlen können, wie sie möchten.</a></li>
<li><a href="http://www.strafprozess.ch/lebendetiere/">Bundesgericht: Lebende Schweine sind bereits Lebensmittel</a> (Bundesgerichtsurteil <a href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=30.01.2012_6B_652/2011">6B_652/2011</a> vom 30.&nbsp;Januar 2012).</li>
<li><a href="http://www.neunetz.com/urheberrecht/">Übersicht über Urheberrecht und Filesharing: Regelmässig aktualisiert bei neunetz.com.</a></li>
</ul>
<div class="infobox_bottom"><strong>Hinweis:</strong> Seit <a href="/2011/11/05/weblinks/">Anfang November 2011</a> veröffentliche ich in unregel&shy;mässigen Abständen juristische <a href="/tag/weblinks/">Weblinks</a> zu lesens&shy;werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens&shy;werte Weblinks erreichen mich unter meinen <a href="/kontakt/">Kontakt&shy;adressen</a>.</div>
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		<title>Japan: Wie stellt man sich der dilettantischen Polizei?</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/16/japan-wie-stellt-man-sich-der-dilettantischen-polizei/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 17:56:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[In Japan ist es offensichtlich auch für jemanden, der seit Mitte der 1990er-Jahre wegen einer schweren Straftat landesweit gesucht wird – unter anderem auch mit Fahndungs&#173;plakaten –, nicht einfach, sich der Polizei zu stellen, wie das Beispiel von Makoto Hirata &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/16/japan-wie-stellt-man-sich-der-dilettantischen-polizei/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://whyweprotest.net/community/threads/japanese-police-shut-down-anti-nuke-protest-arrest-protesters.93616/"><img src="/wp-content/uploads/2012/02/japan_polizei_001_600.jpg" width="600" height="347" alt="" title="" class="aligncenter" /></a></p>
<p>In Japan ist es offensichtlich auch für jemanden, der seit Mitte der 1990er-Jahre wegen einer schweren Straftat landesweit gesucht wird – unter anderem auch mit Fahndungs&shy;plakaten –, nicht einfach, sich der Polizei zu stellen, wie das Beispiel von Makoto Hirata zeigt:</p>
<p>Nach Hirata wurde seit 17&nbsp;Jahren wegen mutmasslicher Entführung und Freiheits&shy;beraubung sowie Beihilfe zu einem Mord im Zusammenhang mit der Aum-Sekte gefahndet. Die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C5%8Cmu_Shinriky%C5%8D">Aum-Sekte</a>, japanisch Ōmu Shinrikyō (オウム真理教), ist vor allem durch ihren Giftgasanschlag auf die Tokioter U-Bahn von 1995 berühmt-berüchtigt. Hirata konnte sich erst nach folgendem Hürdenlauf der Polizei stellen:</p>
<p><span id="more-2708"></span></p>
<ol>
<li>Hirata versuchte sich am 31.&nbsp;Dezember 2011 bei der Polizeistation in Ōsaki in Tokio, in deren Nähe er die ihm zur Last gelegten Straftaten mutmasslich begangen hatte. Hirata konnte allerdings den Eingang zur Polizeistation nicht finden.</li>
<li>Hirata rief in der Folge bei der Aum-Sekten-Hotline der Polizei, die aber ständig besetzt war.
</li>
<li>Danach wählte Hirata die offizielle japanische Notrufnummer 110 und erkundigte sich nach dem für die Aum-Sekte zuständigen Verantwortlichen bei der Polizei. Am Telefon wurde er schlicht an das Polizei-Hauptquartier in Tokio <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kasumigaseki">(Kasumigaseki)</a> verwiesen.</li>
<li>Beim Polizei-Hauptquartier glaubte man Hirata nicht, denn man ging von einem schlechten Scherz aus.</li>
<li>Letztlich wurde Hirata zur Polizeistation im Tokioter Geschäftsviertel <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Marunouchi">Marunouchi</a> ( 丸の内) geschickt, wo endlich seine Verhaftung vollzogen wurde …</li>
</ol>
<p>Hirata hatte übrigens die gesamten 17&nbsp;Jahre, in denen nach ihm gefahndet wurde, in Japan verbracht und lebte dabei mit einer bekannten Anhängerin der Aum-Sekte zusammen. Aus diesem Grund überrascht nicht, dass in japanischen Polizeistationen noch viele andere Fahndungsplakate aus längst vergangenen Jahrzehnten hängen. Die gesuchten mutmasslichen Straftäter müssen sich anscheinend nicht ernsthaft sorgen, jemals durch die Polizei aufgespürt zu werden.</p>
<p><a href="http://japanbeobachtungen.wordpress.com/2012/02/16/herr-hirata-und-die-japanische-polizei/"><img src="/wp-content/uploads/2012/02/japan_fahndungsplakate_001_600.jpg" width="600" height="465" alt="" title="" class="aligncenter" /></a></p>
<p>Via die <a href="http://www.japantimes.co.jp/text/ek20120206a1.html">«Japan Times»</a> und das Weblog <a href="http://japanbeobachtungen.wordpress.com/2012/02/16/herr-hirata-und-die-japanische-polizei/">«japanbeobachtungen»</a>, das folgendes Fazit zieht:</p>
<blockquote><p>«Mein Eindruck ist: Die Polizei ist dein ‹Freund und Helfer› in allen Lebenslagen, aber als Verbrecherjaeger taugt sie nur sehr bedingt. Wenn man dann an die geringe Kriminalitaetsrate in Japan denkt, muss die Frage wohl lauten, ob Japan nicht wegen, sondern trotz seiner Polizei so sicher ist. Meine Frau meinte zu dem Thema letztens, die Polizei sei einfach nicht an echte Verbrechen gewoehnt und deshalb im Fall der Faelle ueberfordert.»</p></blockquote>
<p><small>Fotos: Japanische Polizisten, <a href="https://whyweprotest.net/community/threads/japanese-police-shut-down-anti-nuke-protest-arrest-protesters.93616/">«Why We Protest»</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA-Lizenz</a>; Fahndungsplakate an einer japanischen Polizeistation, <a href="http://japanbeobachtungen.wordpress.com/2012/02/16/herr-hirata-und-die-japanische-polizei/">«japanbeobachtungen»</a>.</small></p>
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		<title>Weblinks #23</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/13/weblinks-23/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 10:40:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblinks]]></category>
		<category><![CDATA[links]]></category>
		<category><![CDATA[weblinks]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steigerlegal.ch/?p=2582</guid>
		<description><![CDATA[Trial &#038; Error &#038; Sorry: Schweizer Medien und ihre Entschuldigungen für Persönlichkeits&#173;verletzungen. Zürcher «Milieuanwalt» I: Anwaltskollege Valentin Landmann verzichtet im Umgang mit Medien aus Prinzip auf Gegenlesen. Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger blickt auf 21&#160;Jahre am höchsten schweizerischen Gericht zurück: «Bundesrichter kochen &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/13/weblinks-23/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li><a href="http://medienkritik-schweiz.ch/2012/02/trial-error-sorry/">Trial &#038; Error &#038; Sorry: Schweizer Medien und ihre Entschuldigungen für Persönlichkeits&shy;verletzungen.</a></li>
<li><a href="http://medienwoche.ch/2011/09/13/der-schuss-soll-raus-basta/">Zürcher «Milieuanwalt» I: Anwaltskollege Valentin Landmann verzichtet im Umgang mit Medien aus Prinzip auf Gegenlesen.</a></li>
<li><a href="http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Bundesrichter-kochen-auch-bloss-mit-Wasser/story/26468256">Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger blickt auf 21&nbsp;Jahre am höchsten schweizerischen Gericht zurück: «Bundesrichter kochen auch bloss mit Wasser».</a></li>
<li><a href="http://feldstecher.wordpress.com/2011/09/11/lex-valentin-landmann/">Zürcher «Milieuanwalt» II: Kritische Analyse des Umgangs von Anwaltskollege Valentin Landmann mit den Medien.</a></li>
<li><a href="http://www.guardian.co.uk/society/2012/feb/11/christian-leaders-council-prayer-ruling">In britischen Regierungen und Parlamenten wird gebetet – und nun dagegen geklagt.</a></li>
</ul>
<div class="infobox_bottom"><strong>Hinweis:</strong> Seit <a href="/2011/11/05/weblinks/">Anfang November 2011</a> veröffentliche ich in unregel&shy;mässigen Abständen juristische <a href="/tag/weblinks/">Weblinks</a> zu lesens&shy;werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens&shy;werte Weblinks erreichen mich unter meinen <a href="/kontakt/">Kontakt&shy;adressen</a>.</div>
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		<title>ACTA: Antworten zur Position der offiziellen Schweiz</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/11/acta-antworten-zur-position-der-offiziellen-schweiz/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 23:00:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsetzung]]></category>
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		<description><![CDATA[Heute Samstag finden weltweit Protestkundgebungen gegen das geplante plurilaterale Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, statt (Abkommenstext als PDF: Rechtsverbindliche englischsprachige Fassung, Übersetzung auf Deutsch). ACTA ist umstritten – so umstritten, dass beispielsweise der EU-eigene Berichterstatter das Abkommen scharf kritisierte, die &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/11/acta-antworten-zur-position-der-offiziellen-schweiz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="/wp-content/uploads/2012/02/acta_signing_20111001_001.jpg"><img src="/wp-content/uploads/2012/02/acta_signing_20111001_001_600.jpg" width="600" height="421" alt="" title="" class="aligncenter" /></a></p>
<p>Heute Samstag finden <a href="http://maps.google.com/maps/ms?msid=212120558776447282985.0004b7b33e16f13c710c7&#038;msa=0">weltweit</a> Protestkundgebungen gegen das geplante plurilaterale Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, statt (Abkommenstext als PDF: Rechtsverbindliche <a href="https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/Juristische_Infos/e/acta_text.pdf">englischsprachige</a> Fassung, Übersetzung auf <a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf">Deutsch</a>). ACTA ist umstritten – so umstritten, dass beispielsweise der EU-eigene Berichterstatter das Abkommen scharf <a href="https://www.laquadrature.net/wiki/ACTA_rapporteur_denounces_ACTA_masquerade#Deutsche_Version_.28GER.2FAUT.29">kritisierte</a>, die slowenische Vertreterin ihre Unterschrift unter das Abkommen öffentlich <a href="http://metinalista.si/why-i-signed-acta/">bedauerte</a> und zahlreiche Staaten das Abkommen vorerst <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutschland-unterzeichnet-ACTA-vorerst-nicht-1432504.html">nicht unterzeichnen</a> oder, falls bereits unterzeichnet, vorläufig <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Lettland-setzt-ACTA-Ratifizierung-vorerst-aus-1431183.html">nicht ratifizieren</a>.</p>
<h2 id="kontroverse">Wieso ist ACTA umstritten?</h2>
<p>Wieso ACTA derart umstritten ist, erklären unter anderem die <a href="http://www.stopp-acta.info/deutsch/index.html">Piratenpartei</a>, die <a href="http://www.digitale-gesellschaft.ch/2012/02/04/acta-und-fragen-an-politiker/">Digitale Gesellschaft</a>, das deutsche <a href="http://gruen-digital.de/2012/02/acta-kritik-und-forderungen/">«Grün Digital»</a>-Weblog und die gesamteuropäische Organisation «European Digital Rights» (EDRI, <a href="http://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2011/10/acta-edri-broschuere-deutsche-uebersetzung.pdf">PDF</a>). Das Magazin <a href="http://www.theatlantic.com/technology/print/2012/02/why-an-international-trade-agreement-could-be-as-bad-as-sopa/252552/">«The Atlantic»</a> zieht einen Vergleich mit dem ebenfalls umstrittenen amerikanischen Stop Online Piracy Act (SOPA) und der deutsche Professor Axel Metzger möchte gemeinsam mit anderen Rechtsprofessoren ACTA verhindern <a href="http://acta.iri-hannover.de/wp-content/uploads/2011/04/02_NJW_aktuell_18_2011_Interview_fertig.pdf">(PDF)</a>.</p>
<p>Wie aber positioniert sich momentan die offizielle Schweiz?</p>
<p><span id="more-2603"></span></p>
<h2 id="schweiz">Position der offiziellen Schweiz zu ACTA</h2>
<p>Die Schweiz war an den ACTA-Verhandlungen beteiligt, unterzeichnete am 1.&nbsp;Oktober 2011 das Abkommen allerdings noch nicht. Sie bestätigte anlässlich dieser Unterzeichnungszeremonie aber ihre volle Unterstützung für ACTA und versicherte, die Unterzeichnung so bald wie möglich vorzunehmen <a href="https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/Juristische_Infos/e/press_releases/acta_press_release_tokyo_october-1-2011.pdf">(PDF)</a>. Aufgrund dieser Schweizer Beteiligung an ACTA findet heute Nachmittag auch in Zürich eine Kundgebung gegen ACTA statt (Treffpunkt um 13 Uhr auf dem Helvetiaplatz, Kundgebung bewilligt).</p>
<p>In der Schweiz ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) für ACTA zuständig und dort wiederum Mathias Schaeli als Leiter «Internationale Handelsbeziehungen». Vor zwei Wochen veröffentlichte die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) <a href="/2012/01/26/acta-schweiz-kann-abkommen-noch-2012-unterzeichnen/">verschiedene Aussagen</a> von Herrn Schaeli zu ACTA, unter anderem zur möglichen Unterzeichnung durch die Schweiz noch in diesem Jahr. Im Nachgang dazu richtete ich vier Fragen an das IGE, die mir freundlicherweise von Herrn Schaeli umfassend beantwortet wurden:</p>
<h2 id="fahrplan">Fahrplan bezüglich ACTA-Unterzeichnung und -Ratifizierung</h2>
<p>Einleitend fragte ich, wie aus Sicht des IGE der weitere Fahrplan bezüglich ACTA in der Schweiz aussehe, insbesondere im Bezug auf Unterzeichnung und Ratifizierung:</p>
<blockquote><p>«Bei internationalen Abkommen wie ACTA erfolgt nach dem Abschluss der Verhandlungen als nächster Schritt die Unterzeichnung, welche jeweils vom Bundesrat zu beschliessen ist. Das Abkommen ist anschliessend zur Genehmigung dem Parlament vorzulegen. Die verwaltungsinternen Arbeiten für diese Verfahrensschritte laufen derzeit, einen fixen Zeitplan hierfür gibt es nicht. ACTA steht den Verhandlungsparteien zur Unterzeichnung bis 1.&nbsp;Mai 2013 offen. Auch ist ein Vernehmlassungsverfahren geplant, bevor das Abkommen dem Parlament vorgelegt wird. Dies mit dem Zweck, interessierten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgeschlagenen Abkommen zu geben. Ein solches Verfahren würde dieses Jahr durchgeführt, zeitlich aber wohl erst gegen Sommer oder im 2.&nbsp;Semester des Kalenderjahres.»</p></blockquote>
<p>Die angekündigte <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vernehmlassung">Vernehmlassung</a> zu ACTA ist begrüssenswert. Allerdings können sich die Vernehmlassungsantworten faktisch nur auf Ablehnung oder Befürwortung von ACTA beziehen, da einseitige nachträgliche Änderungen am Abkommen durch die Schweiz ausgeschlossen sind.</p>
<h2 id="referendum">Fakultatives Referendum über ACTA</h2>
<p>Anschliessend fragte ich, ob das IGE davon ausgeht, dass ACTA dem faktultativen Referendum unterliege:</p>
<blockquote><p>«Grundsätzlich unterliegen internationale Abkommen, die vom Parlament zu genehmigen sind, auch dem fakultativen Referendum.»</p></blockquote>
<p>In diesem Fall könnten 50&#8217;000 Schweizer Stimmbürger mit ihren Unterschriften erzwingen, dass eine Volksabstimmung über die Ratifizierung von ACTA durch die Schweiz abgehalten wird <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a141.html">(Art.&nbsp;141 Abs.&nbsp;1 BV)</a>. Daneben verfügt das schweizerische Parlament unabhängig davon über die Möglichkeit, ACTA dem Referendum zu unterstellen.</p>
<p>Die Piratenpartei Schweiz hat – gemeinsam mit anderen Parteien und Politikern – bereits erfolgreich mit über 70&#8217;000 gesammelten Unterschriften das <a href="http://www.buchpreisbindung-nein.ch/34-0-Jungparteien-JSVP-Jungfreisinnige-und-Piraten-haben-das-Referendum-gegen-die-Buchpreisbindung-zustande-gebracht.html">Referendum</a> gegen die <a href="http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-03-11/buchpreisbindung/Seiten/default.aspx">Wiedereinführung der Buchpreisbindung</a> ergriffen. Mit geeigneten Partnern wäre vermutlich auch ein Referendum gegen ACTA denkbar. In jedem Fall würde damit die Position der Schweiz zu ACTA durch einen direktdemokratischen Entscheid legitimiert.</p>
<h2 id="acta">Mehrwert von ACTA für die Schweiz</h2>
<p>Meine nächste Frage bezog sich auf die Notwendigkeit von ACTA für die Schweiz, obwohl das IGE selbst betone, dass dadurch keine Schweizer Gesetze betroffen seien. Herr Schaeli beantwortete diese Frage leicht abgewandelt dahingehend, inwiefern ACTA für die Schweiz einen Mehrwert bedeuten könne, obwohl gar keine Schweizer Gesetze geändert werden müssten und nahm ausserdem ausdrücklich Bezug auf die – seiner Meinung nach falsche – Bezeichnung von ATCA als «Internet-Abkommen»:</p>
<h3 id="geltungsbereich">Umfassender Geltungsbereich von ACTA</h3>
<blockquote><p>«Der im ACTA- und der Schweizer Gesetzgebung vorgesehene Schutz und dortige Massnahmen gegen die grossangelegte, kommerziell organisierte Fälschung und Piraterie gehen über die bisherigen internationalen Mindeststandards hinaus (aber eben nicht über die Schweizer Gesetzgebung).</p>
<p>Zudem sind die Bestimmungen zu Schutzstandards und -massnahmen gegen Fälschung und Piraterie ja nur ein Teil von ACTA. Das Abkommen sieht daneben insbesondere auch eine bessere Koordination, den vermehrten Informationsaustausch und allgemein die engere Zusammenarbeit unter den ACTA-Mitgliedstaaten vor bei ihren Anstrengungen solche Fälschungs- und Piraterieaktivitäten zu bekämpfen. Da diese Aktivitäten heute grenzüberschreitend, ja global organisiert sind, ist auch nur bei Koordination und Zusammenarbeit unter den Staaten ein effektives Vorgehen gegen solche kriminellen Aktivitäten möglich.»</p></blockquote>
<h3 id="volkswirtschaft">Volkswirtschaftliche Bedeutung von ACTA</h3>
<blockquote><p>«Fälschung und Piraterie haben über die letzten Jahre dramatisch zugenommen. Auch das global organisierte Verbrechen benutzt heute den Markt für gefälschte Produkte und Pirateriewaren als Geldquelle. Fälschung und Piraterie betreffen heute längst nicht mehr nur die Luxusgüterindustrie, sondern auch Artikel des täglichen Gebrauchs, vom Instant Coffee über Rasierklingen, Zahnpasta und Ersatzteile für Maschinen, Autos und Flugzeuge. Diese Produkte stellen eine Gefahr für den Konsumenten dar. [G]rossangelegte Fälschung und Piraterie [bedeuten] aber auch einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden und stellt zum Beispiel für die auf Innovation und Export ausgerichtete Schweizer Volkswirtschaft eine Gefahr dar. Gefälschte Produkte und Piraterie verletzten Rechte. Ein Rechtsstaat muss national dafür sorgen, damit [sic!] Rechtsdurchsetzung erfolgreich möglich ist, Rechtsverletzungen also effizient geahndet werden können. Wenn er sich für dieses Ziel auch international einsetzt, so ist das konsequent.»</p></blockquote>
<h3 id="internet">Keine Internet-spezifischen Änderungen durch ACTA</h3>
<blockquote><p>«Von gewissen Kreisen wird ACTA fälschlicherweise als ‹Internet-Abkommen› bezeichnet. Von den 45&nbsp;Bestimmungen des Abkommens über Fälschung und Piraterie befasst sich nur gerade eine einzige Bestimmung, nämlich Art.&nbsp;27, explizit mit dem Aspekt der Fälschung und Piraterie im digitalen Bereich. Auch Art.&nbsp;27 fokussiert also nicht auf das Internet, sondern geht es dabei auch um das illegale Kopieren von CDs, Software, Filmen usw. Weiter wichtig (weil auch immer wieder fälschlicherweise als Vorwurf erhoben): ACTA sieht KEINE Verpflichtung der ISPs zu einem Monitoring von Internetinhalten vor. Auch ist keine Verpflichtung vorgesehen, Internetanschlüsse zu sperren, wenn ein User urheberrechtsverletzenden Inhalt herunterlädt (bewusst oder unbewusst). Von der Einführung einer Zensur durch ACTA kann deshalb keine Rede sein. Art.&nbsp;27 hält hingegen den Grundsatz fest, dass die Rechtsdurchsetzungsmassnahmen gegen Fälschung und Piraterie auch im digitalen Bereich Anwendung finden sollen. Wie gesagt ändert sich damit und mit ACTA gegenüber der heutigen Schweizer Gesetzgebung aber nichts, respektive wird das schon so vorgesehen. Somit bleibt auch der private Download, auch von geschützten Inhalten, in der Schweiz zulässig.</p>
<p>Rechtsdurchsetzungs&shy;massnahmen sind wichtig und richtig. Sie sollen aber nicht über das Ziel hinausschiessen. ACTA hält das explizit und mehrmals im Abkommen fest und verpflichtet die Mitglieder, diese Balance und den Interessenausgleich, sowie die Prinzipien der freien Meinungsäusserung/Zugang zu Information, die Achtung der Privatsphäre und den Datenschutz zu gewährleisten (siehe dazu zum Beisiel Absatz&nbsp;6 der Präambel, Art.&nbsp;4.1.(a), Art.&nbsp;6.2. und&nbsp;3 und in Art.&nbsp;27.2 des ACTA-Texts).»</p></blockquote>
<h3 id="informationen">Keine verstärkten Informationsbemühungen zu ACTA</h3>
<p>Abschliessend wies ich auf die schwierige Informationslage hin und erkundigte mich nach etwaigen Plänen des IGE, seine Informationsbemühungen bezüglich ACTA zu verstärken. Leider liess sich Herr Schaeli dazu keine weiteren Auskünfte entlocken. Er erwähnte stattdessen die IGE-Webseiten zu <a href="https://www.ige.ch/juristische-infos/rechtsgebiete/faelschung-und-piraterie.html">«Fälschung und Piraterie»</a> im Allgemeinen als auch die <a href="https://www.ige.ch/juristische-infos/rechtsgebiete/faelschung-und-piraterie/acta.html">ACTA-spezifische Seiten</a> auf der IGE-Website. Im Übrigen plant das IGE den ACTA-Text nach Englisch und Französisch auf Deutsch zu veröffentlichen, wobei man heute bereits eine deutsche Übersetzung auf der Website der Europäischen Kommission findet <a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf">(PDF)</a>.</p>
<p>Herrn Schaeli danke ich an dieser Stelle bestens für seine freundliche Bereitschaft, meine Fragen an das IGE zu beantworten.</p>
<p><small>Foto: <a href="http://www.ustr.gov/acta">Office of the United States Trade Representative</a>.</small></p>
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		<title>Weblinks #22</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/10/weblinks-22/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 09:50:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblinks]]></category>

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		<description><![CDATA[Stasi-West, Verfassungsschutz-Ost: Politische Geheimdienste im Nachkriegs&#173;deutschland. Schweizerische Lauterkeitskommission: Probehalber Gebühr von 50&#160;Franken pro Beschwerde aufgrund von Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon. Charles Dickens und das internationale Urheberrecht (PDF). Britische Advertising Standards Authority (ASA) beurteilt «Gott heilt»-Werbung als irreführend. Sklaverei? &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/10/weblinks-22/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/tp/artikel/36/36333/1.html">Stasi-West, Verfassungsschutz-Ost: Politische Geheimdienste im Nachkriegs&shy;deutschland.</a></li>
<li><a href="http://www.lauterkeit.ch/allg31.htm">Schweizerische Lauterkeitskommission: Probehalber Gebühr von 50&nbsp;Franken pro Beschwerde aufgrund von Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon.</a></li>
<li><a href="http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1182/059_charles.pdf">Charles Dickens und das internationale Urheberrecht (PDF).</a> </li>
<li><a href="http://www.bbc.co.uk/news/uk-england-somerset-16871116">Britische Advertising Standards Authority (ASA) beurteilt «Gott heilt»-Werbung als irreführend.</a></li>
<li><a href="http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,813808,00.html">Sklaverei? Peta-Rechtsanwälte klagen im Namen von fünf Orcas gegen Aquariumsbetreiber  «Sea World».</a></li>
</ul>
<div class="infobox_bottom"><strong>Hinweis:</strong> Seit <a href="/2011/11/05/weblinks/">Anfang November 2011</a> veröffentliche ich in unregel&shy;mässigen Abständen juristische <a href="/tag/weblinks/">Weblinks</a> zu lesens&shy;werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens&shy;werte Weblinks erreichen mich unter meinen <a href="/kontakt/">Kontakt&shy;adressen</a>.</div>
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		<title>Liechtenstein: Direkte Demokratie künftig ohne Vorbehalt?</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/09/liechtenstein-direkte-demokratie-kuenftig-ohne-vorbehalt/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 16:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
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		<category><![CDATA[direkte demokratie]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Fürstentum Liechtenstein kennt ähnlich wie die Schweiz viele Elemente der Direkten Demokratie. Im Gegensatz zur Schweiz steht der durch Volksabstimmungen ermittelte Volkswille immer unter dem Vorbehalt der fürstlichen Genehmigung («Sanktion»). Bei der Online-Publikation «DirekteDemokratie.com», deren Trägerverein ich präsidiere, beschreibe &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/09/liechtenstein-direkte-demokratie-kuenftig-ohne-vorbehalt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.direktedemokratie.com/2012/02/09/liechtenstein-direkte-demokratie-in-zukunft-ohne-fuerstliches-vetorecht/"><img src="/wp-content/uploads/2012/02/schlossvaduz_001_600.jpg" width="600" height="333" alt="" title="" class="aligncenter" /></a> </p>
<p>Das Fürstentum Liechtenstein kennt ähnlich wie die Schweiz viele Elemente der Direkten Demokratie. Im Gegensatz zur Schweiz steht der durch Volksabstimmungen ermittelte Volkswille immer unter dem Vorbehalt der fürstlichen Genehmigung («Sanktion»).</p>
<p>Bei der Online-Publikation «DirekteDemokratie.com», deren Trägerverein ich präsidiere, beschreibe ich heute eine Volksinitiative, die dieses Vetorecht des Fürstenhauses in Liechtenstein abschaffen möchte. Aus meiner schweizerischen Perspektive wäre eine Abschaffung dieses Vetorechts naheliegend, denn ansonsten besteht die Direkte Demokratie im Fürstentum Liechtenstein weiterhin nur zum Schein.</p>
<p>Mein Artikel bei «DirekteDemokratie.com» ist als <a href="http://www.direktedemokratie.com/2012/02/09/liechtenstein-direkte-demokratie-in-zukunft-ohne-fuerstliches-vetorecht/">Volltext</a> online verfügbar.</p>
<p><small>Foto: Schloss Vaduz, <a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vaduz_schloss.jpg?uselang=de">Wikimedia Commons/Presse- und Informationsamt, Vaduz</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0-Lizenz</a>.</small></p>
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		<item>
		<title>Weblinks #21</title>
		<link>http://www.steigerlegal.ch/2012/02/07/weblinks-21/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 07:50:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblinks]]></category>
		<category><![CDATA[links]]></category>
		<category><![CDATA[weblinks]]></category>

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		<description><![CDATA[Urheberrechtsverletzung? Verleger Norbert Neininger übernimmt in seinen «Schaffhauser Nachrichten» ungefragt den gebloggten Text einer Professorin an der Universität St.Gallen (HSG). Feilschen um Anwaltshonorare: Rechtsberatung als eine von vielen Dienstleistungen. Obergericht des Kantons Zürich: Umbau und Erweiterung zum «Prunkbau» am Hirschengraben &#8230; <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/02/07/weblinks-21/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li><a href="http://www.batz.ch/2012/02/batz-ch-ungefragt-in-den-schaffhauser-nachrichten/">Urheberrechtsverletzung? Verleger Norbert Neininger übernimmt in seinen «Schaffhauser Nachrichten» ungefragt den gebloggten Text einer Professorin an der Universität St.Gallen (HSG).</a></li>
<li><a href="http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-anwaelte-sind-auch-nur-menschen/60162157.html">Feilschen um Anwaltshonorare: Rechtsberatung als eine von vielen Dienstleistungen.</a></li>
<li><a href="http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2012/030_umbau_og.html">Obergericht des Kantons Zürich: Umbau und Erweiterung zum «Prunkbau» am Hirschengraben in Zürich.</a></li>
<li><a href="http://www.heise.de/tp/blogs/8/151366">Seerecht: Wäre eine Blockade der Straße von Hormus durch Iran legal?</a></li>
<li><a href="http://www.beobachter.ch/dossiers/recht/artikel/19129/">Apfelbaum vs. Himbeerstauden: Bundesgericht beendet jahrelangen Nachbarschafts&shy;streit</a> (Bundesgerichtsurteil <a href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=18.11.2011_5D_184/2011">5D_184/2011</a> vom 18.&nbsp;November 2011).</li>
</ul>
<div class="infobox_bottom"><strong>Hinweis:</strong> Seit <a href="/2011/11/05/weblinks/">Anfang November 2011</a> veröffentliche ich in unregel&shy;mässigen Abständen juristische <a href="/tag/weblinks/">Weblinks</a> zu lesens&shy;werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens&shy;werte Weblinks erreichen mich unter meinen <a href="/kontakt/">Kontakt&shy;adressen</a>.</div>
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