Google Photos: Werbung mit Fotos von Nutzern?

Logo: Google Photos

Google hat vor einigen Tagen seinen neuen Google Photos-Dienst lanciert. Und wieder einmal kursiert die Behauptung, die Nutzungsbedingungen würden Google erlauben, Fotos von Nutzern unter anderem für Werbung und andere beinahe beliebige Zwecke zu verwenden.

Hintergrund ist folgender Absatz in den Nutzungsbedingungen (Terms of Service) von Google:

«Wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen oder auf andere Art und Weise in diese einstellen, räumen Sie Google (und denen, mit denen wir zusammenarbeiten) das Recht ein, diese Inhalte weltweit zu verwenden, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, abgeleitete Werke daraus zu erstellen […], zu kommunizieren, zu veröffentlichen, öffentlich aufzuführen, öffentlich anzuzeigen und zu verteilen. Diese von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte dienen ausschließlich zur Durchführung, Förderung und Verbesserung unserer Dienste sowie zur Entwicklung neuer Dienste. Diese Rechtseinräumung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie unsere Dienste nicht mehr verwenden […].»

Nutzungsbedingungen ohne Lizenz für Werbung, aber …

In diesem Punkt zumindest sind die Nutzungsbedingungen von Google aber nicht problematisch, denn Werbung mit Nutzer-Fotos ist weder direkt noch indirekt vorgesehen.

Die Lizenz allerdings, die Nutzer von Google Photos gegenüber Google für ihre eigenen Fotos einräumen müssen, ist grundsätzlich notwendig, damit Google einen Dienst wie Goole Photos überhaupt anbieten kann und dabei auf Google-Dienste beschränkt. Man könnte mit Google Photos beispielsweise keine eigenen Fotos über eine öffentlich zugängliche Internet-Adresse teilen, wenn Google nicht über die entsprechende Lizenz verfügen würde.

Google schreibt denn auch ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen:

«[…] Sie behalten alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen. Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres.»

Und bei vielen Google-Diensten, so auch bei Google Photos, kann man eigene Daten wie beispielsweise Fotos bei Bedarf jederzeit wieder löschen:

«[…] Bei einigen Diensten können Sie auf von Ihnen bereitgestellte Inhalte zugreifen und diese aus dem entsprechenden Dienst entfernen. […]»

Problematisch ist hingegen, dass die Lizenz gegenüber Google bestehen bleibt, auch wenn man Google Photos und andere Google-Dienste gar nicht mehr nutzt. Auch gilt die Lizenz für alle Google-Dienst, selbst solche, die man gar nicht kennt. Und wer sich mit Google auf einen Rechtsstreit einlassen möchte, muss sich – zumindest gemäss den Nutzungsbedingungen – kalifornischem Recht und kalifornischen Gerichten unterwerfen:

«Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder Diensten ergeben, unterliegen dem Recht des US-Bundesstaats Kalifornien […]. Alle Ansprüche […] werden ausschließlich vor Bundesgerichten oder den Gerichten des Verwaltungsbezirks Santa Clara, Kalifornien, USA, verhandelt und Sie und Google erklären sich mit der Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden.»

Vorbild «Deutschland» für verbesserte Nutzungsbedingungen

Bei «Terms of Service, Didn’t Read» werden die Google-Nutzungsbedingungen zu Recht als genügend bewertet. Aber Verbesserungen zu Gunsten der Nutzer wären selbstverständlich möglich, auch bei der Lizenz für Google Photos und andere Dienste.

So sehen die Google-Nutzungsbedingungen für Deutschland aufgrund der dortigen Rechtslage, die gegenüber Google auch tatsächlich durchgesetzt wird, eine wesentlich nutzerfreundlichere Lizenz sowie deutsches Recht und deutsche Gerichte vor (mit Hervorhebungen durch den Verfasser):

«Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte in unsere Dienste einstellen, räumen Sie Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Google unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. […] Weiterhin räumen Sie Google das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen oder Sie ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufheben. […]

Diese Nutzungsbedingungen und jegliche Streitigkeiten […] unterliegen deutschem Recht […]. Wenn Sie ein Verbraucher sind, gelten für sämtliche Streitigkeiten […] hinsichtlich des anwendbaren Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen [mit Gerichtsstand in Deutschland]. Wenn Sie kein Verbraucher sind, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten […] Hamburg.»

Wer Google Photos nutzt, muss aus heutiger Sicht nicht befürchten, dass seine Fotos durch Google für Werbung mit diesen Fotos verwendet werden. Hingegen zeigt das Beispiel der deutschen Nutzungsbedingungen, dass eine nutzerfreundlichere Lizenz sowie etwaige Streitigkeiten nach nationalem Recht sowie vor nationalen Gerichten für alle Nutzer weltweit möglich wären.

Unabhängig davon sollte man sich fragen, womit man für einen grundsätzlich kostenlosen Dienst wie Google Photos eigentlich bezahlt, denn bekanntlich ist nichts umsonstcui bono?

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