WENN GmbH: Knipsbild-Abmahnung im Rückwärtsgang

Bild: Ausschnitt aus Schreiben von Rechtsanwalt Jan Denecke

Viele Abmahnungen aus Deutschland stammen von Anwaltskollege Jan Denecke in Berlin, beispielsweise im Auftrag der WENN GmbH.

So forderte Anwaltskollege Denecke von einem Schweizer Unternehmen kürzlich eine Unterlassungserklärung sowie knapp 1’000 Euro an «Schadens- und Aufwendungsersatz» wegen der «Verletzung von Nutzungsrechten», welche die WENN GmbH am Knipsbild einer Schauspielerin behauptete. Das abgemahnte Unternehmen hatte dieses Bild auf seiner Website veröffentlicht.

Für das Bild sollte Schadenersatz von rund 300 Euro gemäss den Empfehlungen der deutschen Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) anfallen, während die Anwaltskosten einschliesslich «Internetrecherche» mit knapp 700 Euro beziffert wurden. Allerdings lag – soweit ersichtlich – gar kein Verstoss gegen deutsches Urheberrecht vor, denn das abgemahnte Unternehmen hatte das Bild bei einer renommierten Agentur für die Verwendung auf der eigenen Website ordnungsgemäss lizenziert …

Angelegenheit «aus Kulanz» erledigt?!

In der Folge erklärte Anwaltskollege Denecke, man sehe «von der weiteren Geltendmachung etwaiger Ansprüche» ab und verfolge die Sache «aus Kulanz» (sic!) nicht weiter, die Angelegenheit sei erledigt. Für den Aufwand, denn die unberechtigte Abmahnung verursachte, könnte das abgemahnte Unternehmen nun grundsätzlich mit eigenen Schadenersatzforderungen an die deutsche WENN GmbH gelangen.

Fragwürdig ist meines Erachtens, dass der geforderte Schadenersatz gemäss den MFM-Empfehlungen berechnet wurde. Gemäss Abmahnung ist der Hauptgeschäftszweck der WENN GmbH die «kostenpflichtige Lizenzierung von Lichtbildern», so dass bei einer Schadensberechnung nach Lizenzanalogie eigentlich auf tatsächliche Lizenzgebühren hätte abgestellt werden können. Solche Bilder werden häufig sowieso nicht einzeln lizenziert, sondern als Teil von umfangreichen Fotodatenbanken zu monatlichen Pauschalpreisen angeboten, was auch nach Lizenzanalogie berücksichtigt werden müsste.

Für die meisten Abgemahnten lohnt es sich aus finanziellen Gründen nicht, solche Rechtsfragen umfassend klären zu lassen, gerade auch bei «preiswerten» Abmahnungen.

Ein Kommentar

  1. Ich bin auch von denen Abgemahnt worden, wegen einem Bild was ich vor weit über 6 Jahren gepostet habe. Alles war richtig, der Link zum damaligen Urheber sowie dessen Logo im Bild als Wasserzeichen mit Quellenverweis.

    Egal, ich müsste vor Gericht auf eigene kosten als Privatperson gehen – um gegen diese Machenschaften vorzugehen. Um zu sehen ob dieser Laden überhaupt die Rechte besitzt! Aber wenn man nur 8,50 Euro die Stunde verdient und Weihnachten vor der Türe steht – da bleibt einem nur die Möglichkeit das hinzunehmen, das Geld zu bezahlen und zu unterschreiben das man darüber kein Wort verliert. Willkommen im Abmahndeutschland …..

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