Google: Blogger künftig nur noch mit jugendfreien Inhalten

Foto: Nacktmodel mit Zensurbalken

Blogger ist die Blog-Hosting-Plattform von Google. Nun hat Google angekündigt, dass im Rahmen einer neuen «Adult Content Policy» ab dem 23. März 2015 keine nicht jugendfreien Inhalte mehr erlaubt sein werden:

«Nicht jugendfreie Inhalte: Verbreiten Sie keine sexuell eindeutigen Inhalte oder grafischen Darstellungen von Nacktheit. Leiten Sie Nutzer nicht auf kommerzielle Pornografie-Websites weiter.»

Bestehende Blogs werden als «privat» markiert, so dass sie öffentlich nicht mehr abrufbar sind und dadurch faktisch aus dem Internet verschwinden. Die Markierung als «privat» lässt sich nur vermeiden, indem alle nicht jugendfreien Inhalte entfernt werden. Viele langjährige Nutzerinnen und Nutzer von Blogger müssen dadurch innerhalb von nur 30 Tagen einen neuen Hoster suchen, wenn sie ihre Blogs weiterhin betreiben möchten.

Neue Blogs mit nicht jugendfreien Inhalten werden gelöscht und sind damit bei Blogger gar nicht mehr möglich.

Nacktheit soll lediglich im öffentlichen Interesse weiterhin erlaubt sein, beispielsweise in einem wissenschaftlichen Zusammenhang. Welche Inhalte im öffentlichen Interessen sind oder überhaupt als jugendfrei gelten, entscheidet Google; im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass Blogs als «privat» markiert beziehungsweise gelöscht werden.

Der Grund für die neue «Adult Content Policy» ist unklar, denn Blogger wird von Google seit Jahren sichtbar vernachlässigt. Die sichtbare Prüderie hingegen ist bei amerikanischen Internet-Unternehmen gängig, ein anderes Beispiel waren die neuen Nutzungsbedingungen von Skype im Frühjahr 2014.

Durch die neue «Adult Content Policy» von Blogger beziehungsweise Google geht Freiraum für das Veröffentlichen von eigenen Inhalten im Internet verloren. Rechtlich hingegen ist die neue «Adult Content Policy» von Google grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Nachtrag vom 28. Februar 2015

Google hat einen Rückzieher gemacht und nicht jugendfreie Inhalte bei Blogger bleiben grundsätzlich erlaubt.

Bild: Wikimedia Commons/«Lies Thru a Lens », CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.