Irrtum: Kein Urheberrecht ohne Copyright-Hinweis

Bild: Copyright-Zeichen

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Zusammenhang mit Fotos auf Websites führen die Abgemahnten häufig an, sie dürften die Fotos mangels Copyright-Hinweis frei verwenden. Sie unterliegen damit einem weit verbreiteten urheber­rechtlichen Irrtum:

Werke geniessen in der Schweiz und anderswo unabhängig von einer etwaigen Kenn­zeichnung urheberrechtlichen Schutz. Ein Copyright-Hinweis – häufig abgekürzt mit (C) oder © – ist nicht notwendig. Anders als beispielsweise im Markenrecht gibt es auch kein Register von urheberrechtlich geschützten Werken.

Gemäss Schweizer Urheberrecht sind «geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben», als Werke geschützt (Art. 2 Abs. 1 URG). Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch mit der Schaffung solcher Werke (Art. 29 Abs. 1 URG), wozu auch Fotos und andere Bilder zählen. Gleichzeitig ist in der Schweiz aber längst nicht jedes Foto urheberrechtlich geschützt, sondern der urheberrechtliche Schutz besteht nur, wenn die so genannte Schöpfungshöhe erreicht wird.

Faustregel: Fotos mit urheberrechtlichem Schutz

Im Alltag lässt sich normalerweise nicht mit der notwendigen Rechtssicherheit fest­stellen, ob ein Foto urheberrechtlich geschützt ist, oder – mangels Schöpfungshöhe – als gemeinfrei beziehungsweise als Teil der «Public Domain» gilt. Als Faustregel sollte man deshalb davon ausgehen, dass Fotos grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind.

Ausnahmen bilden sehr alte Fotos, denn der Urheberrechtsschutz endet am 1. Januar nach Ablauf der Regelschutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod der jeweiligen Urheber.

Urheberrechtlich geschützte Fotos dürfen nur verwendet werden, wenn die Urheber oder die Rechteinhaber der geplanten Verwendung vorgängig zugestimmt haben, beispielsweise durch eine entsprechende Creative Commons-Lizenz. Solche Bilder findet man unter anderem via «CC Search». Kostenpflichtige Bilder können zu meist günstigen Preisen bei Bildagenturen wie Fotalia oder iStockphoto lizenziert werden. Wichtig ist, dass die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden, da ansonsten Abmahnungen drohen.

Für Urheber und Rechteinhaber können deutliche Copyright-Hinweise sinnvoll sein, auch wenn sie nicht notwendig sind. Der Urheberrechtsschutz besteht zwar unabhängig davon, aber mit einem (C) oder © wird deutlich signalisiert, dass man beispielsweise für veröffentlichte Fotos und andere Bilder beansprucht, über ihre weitere Verwendung gemäss Urheberrecht selbst bestimmen zu können.

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