Urheberrecht: Fotoverbot für Eiffelturm bei Nacht

Foto: Nächtlicher EiffelturmWussten Sie, dass man gemäss französischem Urheberrecht eigene Fotos, die den Eiffelturm bei Nacht zeigen, nicht ohne weiteres veröffentlichen darf?

Hintergrund ist die so genannte Panoramafreiheit, die in der Europäischen Union (EU) nicht einheitlich geregelt ist. Paranoamafreiheit bedeutet, dass urheberrechtlich geschützte Werke, die sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, fotografiert und diese Fotos unter anderem veröffentlicht oder veräussert werden dürfen – ohne Genehmigung von Urhebern oder Rechteinhabern.

In der Schweiz besteht die Panorama­freiheit gemäss Art. 27 URG. Belgien, Frankreich und Italien hingegen kennen gar keine Panoramafreiheit, denn die einschlägige Richtlinie 2001/29/EG sieht in Art. 5 Abs. 3 lit. h die Panoramafreiheit nicht zwingend vor. Andere EU-Mitgliedstaaten wie beispielsweise Bulgarien gewähren die Panoramafreiheit nur für nicht-kommerzielle Zwecke. In Deutschland und Österreich wiederum ist die Panoramafreiheit gewährleistet.

Einige Beispiele

  • Der Eiffelturm in Paris ist inzwischen gemeinfrei, doch gilt die nächtliche Beleuchtung als urheberrechtlich geschütztes Werk. Aus diesem Grund ist eine Genehmigung notwendig um Fotos, die den nächtlichen Eiffelturm zeigen, gemäss französischem Urheberrecht legal zu veröffentlichen.
  • Das Atomium in Brüssel pflegt eine eigene Seite «Urheberechte» und schreibt unter anderem: «Je nachdem, ob es sich um eine Verwendung kultureller, pädagogischer oder strikt kommerzieller Art handelt, kommen verschiedene Preistabellen zur Anwendung.» Die englischsprachige Wikipedia zeigt das Atomium nicht im Original, sondern nur ein Modell in Klagenfurt.
  • Das Europäische Parlament kann die Veröffentlichung von Fotos der eigenen Gebäude in Strassburg und Brüssel nicht genehmigen, weil es nicht über die notwendigen Rechte verfügt.

Fazit

Für die EU wäre zu wünschen, dass eine Harmonisierung zu Gunsten der Panorama­freiheit erfolgt. Fotos von staatlichen Einrichtungen, aber überhaupt von urheberrechtlich geschützten Werken, die sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, sollten in ganz Europa frei verwendet werden dürfen und nicht durch Urheber oder Rechteinhaber monopolisiert werden können. Das Urheberrecht führt sich selbst ad absurdum, wenn beispielsweise Facebook-Nutzer, die Paris besuchen, den nächtlichen Eiffelturm fotografieren und ihre Fotos veröffentlichen, eine Urheberrechtsverletzung begehen …

(Via EUobserver, @JungePiraten und @hpoeri.)

Bild: Flickr / «Stefan W», «Eiffelturm bei Nacht.», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

2 Kommentare

  1. Guten Tag, mich würde interessieren wie und wer das Gesetz kontrolliert und nötigenfalls durchsetzt? Ich finde hin und wieder Fotos und denke mir nur, wer kümmert sich dann darum.
    Mit freundlichen Grüßen W.Heidl

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.