Recht auf Vergessen: Google vs. Löschanträge

Screenshot: Diagramm zu urheberrechtlichen Löschanträgen an Google

Google musste im Mai 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) daran erinnert werden, dass das europäische Recht unter anderem ein «Recht auf Vergessen» kennt. In der Folge veröffentlichte Google ein Formular für Löschanträge und begann mit dem Löschen von Suchergebnissen.

Nun wurde bekannt, dass Google in den ersten vier Monaten seit dem EuGH-Urteil rund 120’000 Löschanträge für insgesamt rund 470’000 URLs erhalten hat, wovon anscheinend rund 55 Prozent erfolgreich waren. Pro Tag erhielt Google demnach lediglich rund 1’000 Löschanträge aus über 30 europäischen Ländern. Lediglich?

«Lediglich», weil Google im Zusammenhang mit mutmasslichen Urheberrechts­verletzungen pro Tag eine Million Löschanträge erhält und – so Heise Online News – davon rund 95 Prozent erfolgreich sind. Im August 2014 gingen bei Google urheber­rechtliche Löschanträge für knapp 32 Millionen URLs sowie über 54’000 verschiedene Domainnamen ein. Die meisten Löschanträge stammten von Organisationen der Musikindustrie wie beispielsweise BPI (British Recorded Music Industry), Degban und MarkMonitor.

Angesichts dieser Grössenordnung – Faktor 1000! – ist erstaunlich, dass Google mit Löschanträgen, die nicht mit mutmasslichen Urheberrechts­verletzungen, sondern mit dem «Recht auf Vergessen» begründet werden, weiterhin grosse Mühe bekundet. So führt das EuGH-Urteil zum «Recht auf Vergessen» zwar durchaus zur Löschung von Suchergebnissen, doch Google lässt sich viel Zeit mit der Bearbeitung, lehnt Löschanträge mit offensichtlich falschen rechtlichen Begründungen ab und bei Unklarheiten stehen in der Schweiz bislang keinerlei Ansprechpartner zur Verfügung, sondern Fragen werden mit E-Mails ohne Aussagekraft beantwortet. In diesen Tagen erhält deshalb Patrick Warnking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Google Switzerland GmbH, persönliche Post um ihn an seine Verantwortung in diesem Zusammenhang zu erinnern.

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