Roger Köppel und Weltwoche vs. Neue Zürcher Zeitung

Logos: Weltwoche und Neue Zürcher Zeitung (NZZ)

Peter Studer bespricht bei Medienspiegel.ch gewohnt fachkundig und pointiert die medienrechtliche Niederlage von Roger Köppel und seiner «Weltwoche» vor dem Obergericht des Kantons Zürich:

Roger Köppel und die «Weltwoche» hatten gegen die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) geklagt, weil sie sich durch eine Analyse von Medienjournalist Rainer Stadler (.ras) in ihrer «Persönlichkeit verletzt» beziehungsweise «in ihren Geschäftsverhältnisse herabgesetzt» gefühlt hatten. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Klage vollumfänglich ab.

Leider war das inzwischen rechtskräftige Urteil vom 5. August 2013 (Geschäftsnummer LB120062) bislang für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Aus diesem Grund habe ich es direkt beim Zürcher Obergericht angefordert und mittlerweile – nach erfolgter vollständiger Anonymisierung – freundlicherweise erhalten.

Wer sich für Medienrecht interessiert – dazu sollten auch Journalisten zählen – findet im Urteil eine medienrechtlich aufschlussreiche Lektüre. Peter Studer übrigens schloss die oben erwähnte Urteilsbesprechung mit folgendem «Ratschlag eines alten Medienjuristen» ab:

«Klagt weniger vor Gericht, duelliert Euch lieber halbfriedlich in den Medien!»

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