Schweizerischer Bundesrat legt ACTA faktisch ad acta

Foto: «Stop Acta»-Schild bei Kundgebung gegen ACTA

Im Sommer 2012 legte das Europäische Parlament das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ad acta. Im Gegensatz dazu hatte der Schweizerische Bundesrat bislang erst erklärt, auf die Unterzeichnung von ACTA vorläufig zu verzichten. Nun aber legt auch der Schweizerische Bundesrat ACTA faktisch ad acta, wie sich der Antwort auf eine entsprechende Interpellation von Balthasar Glättli (12.4108) entnehmen lässt:

«In der Schweiz läuft weder ein ACTA-Beitrittsverfahren noch ist die Eröffnung eines solchen geplant. Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 entschieden, das ACTA-Abkommen nicht zu unterzeichnen, jedenfalls solange, als nicht neue Entscheidelemente vorliegen, welche für eine Unterzeichnung des Abkommens durch die Schweiz sprechen. Solche liegen bis jetzt nicht vor. Der Bundesrat wird weiterhin die Entwicklungen bis zum Ablauf der Unterzeichnungsfrist am 1. Mai 2013 beobachten. Er sieht darüber hinaus im jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. […].»

Der Bundesrat hatte insbesondere das damals von der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Auftrag gegebene Gutachten zu ACTA als mögliche neue Entscheidungsgrundlage erwähnt. Da die Europäische Kommission mittlerweile auf dieses Gutachten verzichtet hat, liegen nicht nur keine neuen Entscheidungsgrundlagen vor, sondern es sind auch keine solchen bis am 1. Mai 2013 zu erwarten.

Aussenpolitisch gesehen ist verständlich, dass der Bundesrat keinen formellen Verzicht auf die Unterzeichnung von ACTA verkündet – beispielsweise mit Blick auf den wachsenden amerikanischen Druck in Bezug auf das schweizerische Urheberrecht.

Foto: Flickr/martinkrolikowski, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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