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Startup-Unternehmen: Verein statt AG oder GmbH?

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Bei «startwerk.ch» beantworte ich in einem Gastbeitrag die Frage, ob ein Verein für die Gründung eines Startup-Unternehmens geeignet ist. Im Ergebnis empfehle ich den Verein für Startup-Unternehmen nicht als Alternative zu Aktiengesellschaft (AG) und anderen obligationenrechtlichen Gesellschaftsformen:

«[D]ie Rechtsform eines Vereins nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. ZGB) ist […] nicht geeignet. Der Grund ist, dass Vereine keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen dürfen. Ein Verein dient der Verfolgung nichtwirtschaftlicher, ideeller Zwecke und darf seinen Mitgliedern keine wirtschaftlichen Vorteile verschaffen. Bei Startups besteht aber üblicherweise ein wirtschaftlicher Zweck zugunsten der Gründer.

Der Verein ist in der Schweiz die gängige Rechtsform für Organisationen, die keinen Gewinn anstreben (Nonprofit-Organisationen). In Vereinen schliessen sich Personen aufgrund gemeinsamer Ideen, Überzeugungen und Ziele zusammen. Personenverbindungen hingegen, die einen wirtschaftlichen Zweck anstreben, müssen eine obligationenrechtliche Gesellschaftsform […] wählen.»

Für Interessierte, die sich selbst über vereinsrechtliche Fragen informieren möchten, verweise ich auf die «Vitamin B»-Website, den «Beobachter»-Ratgeber «Unser Verein» und die Fragensammlung «Wie gründe und leite ich einen Verein?».

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