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Juristische Weblinks #27

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  • Polizeikalender: Karikaturen der Deutschen Polizeigewerkschaft sorgen – je nach Publikum – für Aufregung oder Heiterkeit.
  • Frustrationsverbot: Deutsch-schweizerisches Steuerabkommen und ein bisweilen vergessener völkerrechtlicher Grundsatz.
  • Aus für «Tweets des Tages»: Darf man Twitter-Nachrichten in Zeitungen abdrucken und zitieren?
  • Aus Buchbesitz wird lizenzierter E-Book-Gebrauch: «Edging toward the fully licensed world».
Hinweis: Seit Anfang November 2011 veröffentliche ich in unregel­mässigen Abständen juristische Weblinks zu lesens­werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens­werte Weblinks erreichen mich unter meinen Kontakt­adressen.
Montag, 5. März 2012

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Rechtsanwalt Martin Steiger

Porträtbild: Rechtsanwalt Martin Steiger

Rechtsanwalt Martin Steiger unterstützt Unternehmen und Privatpersonen durch engagierte Beratung und persönliche Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten mit Schwerpunkten im IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht sowie im Luftrecht.

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Rechtsanwalt Martin Steiger ist eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich sowie Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und im Zürcher Anwaltsverband (ZAV).
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