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Juristische Weblinks #24

  • Wissen muss frei sein: Traditionelle Wissenschaftsverlage im Konflikt mit «Open Access».
  • Betriebsrechtsschutz mit Vertragsrecht: Vergleich von betrieblichen Rechtsschutz­versicherungen in der Schweiz.
  • Kein «Fair-Pay»: Buchpreisbindung verhindert, dass Leser für ein E-Book so viel bezahlen können, wie sie möchten.
  • Bundesgericht: Lebende Schweine sind bereits Lebensmittel (Bundesgerichtsurteil 6B_652/2011 vom 30. Januar 2012).
  • Übersicht über Urheberrecht und Filesharing: Regelmässig aktualisiert bei neunetz.com.
Hinweis: Seit Anfang November 2011 veröffentliche ich in unregel­mässigen Abständen juristische Weblinks zu lesens­werten Inhalten. Hinweise auf empfehlens­werte Weblinks erreichen mich unter meinen Kontakt­adressen.
Freitag, 17. Februar 2012

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Rechtsanwalt Martin Steiger

Porträtbild: Rechtsanwalt Martin Steiger

Rechtsanwalt Martin Steiger unterstützt Unternehmen und Privatpersonen durch engagierte Beratung und persönliche Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten mit Schwerpunkten im IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht sowie im Luftrecht.

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Telefon +41 44 533 13 60
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Rechtsanwalt Martin Steiger ist eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich sowie Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und im Zürcher Anwaltsverband (ZAV).
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