Freies Wissen: Verlage verklagen Bibliothek der ETH Zürich

Foto: ETH Zürich-Hauptgebäude mit Bibliothek in der Kuppel

Wissenschaft lebt vom weltweiten Austausch, insbesondere durch Publikationen. «Open Access» fördert diesen Austausch durch freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und verhindert unter anderem, dass Wissen privatisiert und die Allgemeinheit selbst finanziertes Wissen zurückkaufen muss. Die Digitalisierung fördert «Open Access»-Publikationen und die Forderung, mit öffentlichen Mitteln finanzierte Publikationen frei zugänglich zu veröffentlichen, gewinnt an Gewicht. Wissenschaftliche Verlage sind dadurch in ihrem bisherigen Geschäftsmodell bedroht und versuchen deshalb nicht nur «Open Access»-Bestrebungen zu sabotieren, sondern auch den freien Zugang zu Wissen über Bibliotheken zu verhindern.

Ein aktuelles Beispiel aus der Schweiz beschreibt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ):

«[…] [D]ie Wissenschaftsverlage Elsevier, Thieme und Springer eine Klage beim Zürcher Handelsgericht eingereicht, mit welcher der ETH-Bibliothek verboten werden soll, ihren Dokumentenlieferdienst in der heutigen Form weiterzuführen. Über diesen Dienst können Kunden der ETH-Bibliothek die elektronische Zusendung von Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften verlangen. Die Kopien dürfen nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht weitergegeben werden. Zudem entrichtet die ETH-Bibliothek der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris eine jährliche Vergütung. Die klagenden Verlage wollen diese Dienstleistung mit der Begründung verbieten, dass sie diese Artikel selbst online anbieten, allerdings in der Regel für ungefähr 30 Euro pro Artikel, ein Vielfaches dessen, was der Bezug durch die ETH-Bibliothek kostet.

Mit ihrer Klage wollen die Wissenschaftsverlage eine Regelung des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes unterlaufen, die das auszugsweise Kopieren aus Zeitschriften ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung ist, im Vergleich etwa zur Situation in Deutschland, wo derartige Kopien verboten sind, ein eindeutiger Standortvorteil für den Forschungsplatz Schweiz.»

Beim erwähnten Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek können PDF-Kopien von bis zu 100 Seiten aus Zeitschriften und anderen wissenschaftlichen Publikationen bestellt werden. Pro PDF per E-Mail betragen die Kosten (PDF) beispielsweise für Studenten sieben Franken (knapp sechs Euro) inklusive der oben beschriebenen Vergütungen an Pro Litteris. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der oben ebenfalls erwähnten Regelung zum Eigengebrauch (Privatgebrauch) im schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG). Relevant ist insbesondere dessen Art. 19 Abs. 2 URG (mit Hervorhebung):

«Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf […] die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.»

Im Bereich der Rechtswissenschaften übrigens ist «Open Access» in der Schweiz leider noch völlig unterentwickelt. Erst wenige Juristen haben erkannt, dass ein möglichst freier Zugang zu ihren Publikationen in ihrem eigenen Interesse liegt und veröffentlichen ihre Publikationen beispielsweise online. Die meisten Juristen begnügen sich vorläufig noch damit, ihre Publikationen kostenpflichtig und exklusiv durch Verlage veröffentlichen zu lassen.

Bild: ETH Zürich-Hauptgebäude mit Bibliothek in der Kuppel, Wikipedia/ArchonMeld, CC BY-SA 3.0-Lizenz.

Hinweis: Mit BGE 140 III 616 vom 28. November 2014 erklärte das Schweizerische Bundesgericht den Dokumentenlieferdienst der Bibliothek der ETH Zürich für zulässig.

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